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Bundes⸗Angelegenheiten ſind: Handelseinſchrän⸗ kungen, Münzſachen, Zollweſen, Poſtweſen. Dieſe Verwaltungsgegenſtände können demeinzelnen Lan⸗ desherrn nicht überlaſſen bleiben, ohne die Nach⸗ theile einer zerſtückelten und das Ganze ſtöhrenden Maasregel zu erzeugen. Ganz Deutſchland wird in eine Menge kleine Zolldiſtricte, Poſtdiſtricte u. ſ. w. aufgelöſt und der National⸗Gewerbefleiß ge⸗ lähmt werden.“ Ein weiteres Eingehen auf den Entwurf liegt außerhalb der Grenzen unſerer Darſtellung. Sicher iſt, daß er hinter Steins Chaumonter Vorſchlägen ſchon bedeutend zurückſtand. Daß er aber„in Hinſicht der Einheit Deutſchlands wie auch der Freiheitsrechte des Volkes“ noch weſentlich Beßeres enthielt, als was uns ſpäter der deutſche Bund gebracht hat, iſt erſt neuerdings wieder anerkannt worden.¹) Wie dem nun ſei, er war und blieb ein todtgeborenes Kind und vermehrte nur das ohnehin ſchon ſo reiche„ſchätzbare Material“ der Wiener Con⸗ greßverhandlungen. ²)
Für Stein trat nach dem Schluße der Frankfurter Conferen⸗ zen bis zur Eröffnung des Congreſſes eine Zeit der Ruhe von den Staatsgeſchäften ein, die er im Familienkreiſe zu Naſſau zubrachte. Sorglos war er darum aber doch nicht. Auf die Kunde von franzöſiſcher Einwirkung auf die ſüddeutſchen Staaten richtete
*) W. Maurenbrecher in den Preuß. Jahrbüchern XXVII, 53.
²) Schaumann, Bildung des deutſchen Bundes auf dem Wiener Congreſſe in Raumers hiſt. Taſchenbuche 1850, S. 180 ſucht ſich mit der Meinung, daß der Entwurf„wohl nur als eine vorläufige Anſicht und nicht als Etwas anzuſehen ſei, worauf die Politik unter jeden Umſtänden wieder zurückzu⸗ kommen ſich vorbehielt,“ über deſſen auch ihm auffallende Schwächen hin⸗ wegzuhelfen. Uns ſcheint es doch mehr als zweifelhaft, daß ein Maun wie Stein ſich zum Mitveranlaßer eines derartigen Poſſenſpiels hergegeben hätte! In ſeiner Selbſtbiographie, die bekanntlich große Animoſität gegen Hardenbergs Perſönlichkeit und ſtaatsmänniſches Wirken zeigt, ſchweigt er über dieſen Entwurf ebenſo wie über den von Chaumont.


