Aufsatz 
Der Freiherr vom Stein und die deutsche Frage auf dem Wiener Kongress / vom ... Duncker
Entstehung
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Thaten erhalten? Nachdem dann Stein nochmals auf die früheren Vorſchläge des Schreibenden über die Bildung eines großen, natürlich für das Welfenhaus beſtimmten, Staates in Nordweſtdeutſchland aufmerkſam gemacht iſt, ſchließt der Brief mit einer Lobpreiſung der kleinen Höfe wegen der Segnungen, die Deutſchland durch ihre Exiſtenz in Hinſicht aufWiſſenſchaft, Cultur und Wohlſtand erfahren habe.

Dieſe Correſpondenz iſt bezeichnend für den Gegenſatz der beiden bedeutenden Männer in der Behandlung der deutſcheu Frage. Die darin ausgeſprochenen Anſichten dienten ihnen in der nächſt⸗ liegenden Zeit ihres ſtaatsmänniſchen Wirkens, namentlich auf dem Wiener Congreß, großentheils als Richtſchnur. Beiden blieben die ſchmerzlichſten Enttäuſchungen nicht erſpart. Doch gebührt Stein der Ruhm, auch im ſpäteren Leben nichts von ſeinen Principien aufgegeben zu haben, während Münſter aus einem eifrigen Ver⸗ theidiger der kleinen Souveränetäten ihr ebenſo entſchiedener Gegner ward.¹)

Im Januar 1813 aber erſchienen Steins trübe Ahnungen von demPoſſenſpiel, mit dem ſich der blutige Kampf Deutſch⸗ lands endigen ſolle, der Verwirklichung ferner als jemals. Seit jenem Briefe an Münſter vom 1. December hatte ſich die Lage der Dinge gänzlich verändert. Der Rückzug der Franzoſen war in vollſtändige Flucht ausgeartet, nur elende Trümmer der großen Armee auf befreundetes Gebiet entkommen. Abtheilungen des ruſſiſchen Heeres hatten bereits die preußiſche Grenze überſchritten, York durch die Convention von Tauroggen den erſten Anſtoß zu Deutſchlands Befreiung gegeben. Münſters Brief traf den Freuud

¹) Pertz IV, 240 und 585, Anm. 3. Das harte Urtheil Schloſſers über Münſter(Geſchichte des 18. Ihdts. u. ſ. w. VII, 924) wird heute noch ebenſo wenig Anhänger finden, als die enthuſiaſtiſchen Lobeserhebungen ſeines Biographen in denLebensbildern aus dem Befreiungskriege I. Am richtigſten, weil am gemäßigtſten, hat Pertz über ſeine Plane ge⸗ geurtheilt III, 239.