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wechſelnd auf beiden Seiten der andern; und liegen zwei Gerade, jede theilweiſe und wechſelnd, auf den entgegengeſetzten Seiten der andern, ſo ſind ſie Convergen⸗ ten.§. 3, 1 und 2.
3. Von Parallelen liegt demnach immer die eine oberhalb oder zur Rech⸗ ten der andern, ohne Ende und Wechſel, und dann die andere unterhalb oder zur Linken der erſten, wiederum ohne Ende und Wechſel. Und liegt nachweis⸗ lich auch nur ein Theil der einen, ſei es zur Rechten oder Linken, ſei es oberhalb oder unterhalb der andern, dann auch ebenſo die ganze ohne Ende, ſo wie jeder andre begrenzte Theil derſelben.
4. Von Convergenten fallen immer, wenn man ſie nach Bedürfniß verlän⸗ gert, Theile auf die entgegengeſetzten Seiten der andern, und fällt nachweislich ein Theil der einen zur Rechten oder oberhalb der andern, dann auch ein andrer Theil zur Linken oder unterhalb derſelben und umgekehrt.
5. Zwei Parallelen theilen in ihrem unbegrenzten Zuge ihre Ebene in drei Theile oder ebene Räume. Der eine derſelben, von beiden Parallelen auf entgegen⸗ geſetzten Seiten ohne Ende begrenzt, liegt jeder derſelben zur Seite, der einen zur Rechten oder oberhalb, der andern zur Linken oder unterhalb; wir nennen ihn den parallel begrenzten Theil der Ebene. Neben ihm liegen auf entge— gengeſetzten Seiten die beiden andern Theile der Ebene, jeder nach außen unbe— grenzt; beiden Parallelen der eine zur Rechten oder oberhalb, der andere zur Lin⸗ ken oder unterhalb.
6. Zwei Convergenten, nur bis zu ihrem Convergenzpunkte verlaͤngert, be⸗ grenzen einen ebenen Winkel;*) in ihrer unbegrenzten Länge aber theilen ſie die geſammte Ebene in vier Winkel, die ſich gegenſeitig in ihren gemeinſchaftlichen
*) Daß hier und in der Folge immer nur der Winkel gemeint wird, der kleiner als zwei Rechte iſt, bedarf kaum einer Bemerkung.


