Aufsatz 
Das Wort. Eine Rede
Entstehung
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herigen Oberlehrer in Cleve, Dr. Axt, zum erſten Oberlehrer am hieſigen Gymnaſium

ernannt habe, und daß derſelbe vor Anfang des Sommerſemeſters zur Uebernahme ſei⸗ nes Amtes eintreffen werde.

4. Vom 31. Januar 1834. Nach einer Verfügung des Königl. Miniſterium ſoll bei dem mathematiſchen Unterrichte aller Gymnaſien ein beſtimmtes in den Händen der Schüler befindliches Lehrbuch gebraucht werden, wo möglich ein und daſſelbe für alle betreffenden Claſſen, oder wenigſtens immer in je zwei Claſſen, alſo in Quarta und Tertia, in Secunda und Prima. Dabei Aufforderung zu Vorſchlägen wegen des einzuführenden Lehrbuches.

5. Vom 27. Februar. Nachricht, daß an der Univerſität Greifswald ein Lehr⸗ ſtuhl der Staatswirthſchaft und eine damit in Verbindung geſetzte landwirthſchaftliche Academie gegründet worden. Dieß für Solche, welche ſich den Cameralwiſſenſchaften widmen.

6. Vom 12. April. Auszug einer vom Königl. Miniſterium d. d. 31. October 1833. erlaſſenen Verfügung, nach welcher ein der Theologie Befliſſener, der nicht bei der Abiturientenprüfung ein Zeugniß der Reife erhalten, zur Prüfung pro licentia concionandi nicht zugelaſſen werden ſoll. S. das neue Reglement unter 14.

7. Vom 16. April. Denjenigen Lehrern, welche während der Vacanz der erſten Oberlehrerſtelle über ihre pflichtmäßigen Stunden Unterricht ertheilt haben, wird eine Remuneration beſtimmt.

8. Vom 17. April. Anweiſung zur Anſchaffung und Vervollſtändigung eines für zweckmäßige Ertheilung des naturhiſtoriſchen Unterrichts erforderlichen Apparates, und Winke zu einer geeigneten Benutzung deſſelben.

9. Vom 18. April. Den Soöͤhnen der an den Gymnaſien fungirenden Lehrer und Beamten ſollen, ohne Rückſicht auf die vorſchriftmäßige Zahl von Freiſchülern und auf die denſelben zu Theil werdende Cenſur, das Schulgeld hinfort erlaſſen ſeyn. Nach einer nachträglichen Verfügung vom 20. Juny erſtreckt ſich dieſe unbedingte Erlaſſung nicht auf die Söhne der Mitglieder der Verwaltungsräthe, ſondern nur auf die Rendanten und Pedelle.

10. Vom 22. April. Abſchrift einer vom Königl. Miniſterium unterm 26. Fe⸗ bruar c. erlaſſenen Verfügung wegen Zurückſtellung der Aſpiranten der Theologie auf den Gymnaſien. Hiernach ſollen Aſpiranten des katholiſchen Prieſterſtandes erſt mit Ablauf des 25. Lebensjahres zur Ableiſtung ihrer Militairdienſtpflicht verbunden ſeyn, wenn ſie bis dahin die Subdiaconatsweihe noch nicht erhalten haben.

11. Vom 5. Juny, betreffend die Einführung hiſtoriſcher Lehrbücher.

12. Vom 24. Juny und 21. July. Herr Stadtgerichtsdirector Dr. Wigand wird, auf ſeine vorher erklärte Bereitwilligkeit hierzu, zum Mitdirector der gymnaſti⸗ ſchen Uebungen unſrer Schüler ernannt, da nach einer ausdrücklichen Beſtimmung des Königl. Miniſterium immer neben den Gymnaſialdirectoren ein für die Sache ſich in⸗ tereſſirender angeſehener Beamter zur Oberaufſicht jener Uebungen zugezogen werden ſoll. 1

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