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In die unterſte Abteilung der 4 Jahrgänge umfaſſenden Vorſchule können die Knaben eintreten, die ſpäteſtens den 30. September 1888 geboren ſind, in die 6. Klaſſe der Realſchule die bis zum genannten Termine 1884 Geborenen.
Die Anforderungen an die für Klaſſe 6 zu Prüfenden ſind: 1) Fähigkeit, deutſche und lateiniſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen; 2) ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der gewöhnlichen Sprache des täglichen Lebens vorkommenden deutſchen Wörter; 3) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, ſowie des einfachen Satzes; 4) Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten und benannten ganzen Zahlen.
Das Abgangszeugnis der erſten Klaſſe berechtigt zum Eintritt in den einjährig⸗frei⸗ willigen Dienſt.
Das Schulgeld beträgt für Kl. 1—4 68 Mk., für Kl. 5—8 56 Mk.; für die Lateiner in Kl. 1—4 20 Mk., in Klaſſe 5— 7a(Vorſchule A) 12 Mk. mehr.
Die Latein mit Erfolg lernenden Schüler können in die entſprechende Klaſſe der heſſiſchen Realgymnaſien ohne Prüfung, aus Klaſſe 1 alſo nach der Unterprima übertreten.
Die Lateinſchüler können von Kl. 6 ab auf Wunſch der Eltern von der Teilnahme am Unterricht im Singen befreit werden. Dieſen Wunſch erſuchen wir uns eventuell ſchriftlich nitzareen; doch raten wir dringend, die Schüler wenigſtens die Chor⸗Singſtunde beſuchen zu laſſen.
Hinſichtlich der Schüler, die auf eine andere höhere Lehranſtalt, insbeſondere auf ein Gymnaſium, überzutreten beabſichtigen, iſt rechtzeitige Beſprechung mit dem unterz. Direktor oder mit dem Vertreter der klaſſiſchen Philologie erwünſcht.
Der Direktor iſt durchſchnittlich jeden Morgen um 11 Uhr auf dem Amtszimmer zu ſprechen.
Oppenheim, im Februar 1894.
Großherzogliche Direktion der Realſchule. Dr. Schneider.
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