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Ausgetretene Schüler: Mit den Eltern zogen weg oder in die Heimat kehrten zurück: Hermann Schmitz(2), Arthur und Paul Wolff(4, 7a), Karl Joh. Hiller(5), Joſeph Gibfried(6); ferner trat aus: Heinrich Ebling(4).
IV. Zur Geſchichte der Anſtalt.
Der Geſundheitsſtand bei Lehrern und Schülern war günſtig, abgeſehen von der erſten Hälfte des Winters.
Zu militäriſchen Übungen waren einberufen: die Koll. Heil und Dr. Weimar 14 Tage im Juli und Dr. Dittmar vom 1. Aug. bis zum 27. Sept.
Den Jahres⸗Ausflug unternahmen am 8. Juni die Koll. Obenauer, Heil, Götz und der Direktor mit Kl 1—3 nach Worms und von Bensheim auf den Felsberg; die Koll. Dr. Weimar und Minnich mit 4 u. 5 von Kreuznach über die Gans und den Rhein⸗ grafenſtein nach Münſter a. St. und der Ebernburg; die Koll. Dr. Langsdorf, Dr. Dittmar und Nehrbaß von Börrſtadt auf den Donnersberg und nach Kirchheim⸗Bolanden.
Am 19. Juni beſuchte Herr Geh. Oberſchulrat Soldan, am 26. Okt. derſelbe und Herr Geh. Staatsrat v. Knorr die Anſtalt..
Die Anſprache bei der Feier am 25. Novbr. hatte Koll. Obenauer, am 27. Januar Koll. Dr. Dittmar übernommen.
Durch Allerh. Dekret vom 29. Novbr. wurde der Lehramts⸗Aſſeſſor Koll. Dr. Weimar definitiv angeſtellt.
Den katholiſchen Religionsunterricht erteilte ſeit der Verſetzung des Herrn Pfarrer Heeß nach Hofheim(7. Novbr.) Herr Pfarrverw. Kaplan Burtſchell.
V. Über die mit der Entkaſſung der Abiturienten verbunclenen Feier am 12. März
folgen genaue Angaben auf einem beſonderen Blatte. Die Eltern und die Angehörigen der Schüler, ſowie die Freunde der Anſtalt ſind dazu ergebenſt eingeladen.
VI. Bekanntmachung, die Einteilung und Berechtigung der Anſtalt, ſowie die Aufnahme der Schüler betreffend.
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 2. April.— Vormittags von 8 Uhr ab finden die Aufnahmeprüfungen ſtatt. Die Anmeldungen der neu eintretenden Schüler nimmt der unterzeichnete Direkor Samſtag den 31. März von 9 bis 12 Uhr auf dem Amts⸗ zimmer entgegen.
Dabei iſt außer dem Abgangszeugnis der etwa vorher beſuchten Schule der Impfſchein und ein Auszug aus dem ſtandesamtlichen Geburtsregiſter vorzulegen, worin nach Miniſterial⸗ Verfügung vom 21. October 1891 der Rufname durch Unterſtreichung hervorgehoben ſein ſoll, falls mehrere Vornamen vorliegen.


