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Centurionen sind zwei, sie haben die Dekurionen zu überwachen und sie an ihre Pflicht zu mahnen, die Ungehorsamen haben sie vor das Judicium zu bringen.
Dekurionen sollen aus den Studierenden und Adolescenten der ersten Klasse soviele gewählt werden, als der Rektor bestimmt, sie haben auf das Betragen der Studierenden sowohl innerhalb, als ausserhalb der Schule zu achten, vorzüglich aber in der Kirche und bei öffent- lichen Aufzügen, die Schuldigen aber im Judicium anzuklagen.
Auch von den Adolescenten der zweiten Klasse sollen fünf oder sechs gewählt werden, welche nicht nur die mutwilligeren und nachlässigeren Knaben vor das Judicium zu laden, sondern bei den Leichen- und anderen Aufzügen dafür zu sorgen haben, dass die Knaben nicht durch lautes Reden oder auf andere Art die Ordnung stören, auch während der Kirche sollen sie abwechselnd bei den in der Schule zurückbleibenden Knaben sein, Geschrei und Mut- willen derselben hintanhalten, endlich an den Feiertagen und den Tagen vor dem Feiertag das Aufsagen lateinischer und deutscher Gebete veranstalten.
Der Rektor bestellt einen ständigen Okonomen, welcher in einem der Zimmer neben der Pforte wohnt. Dieser hat in der Zeit von der Frühlings- bis zur Herbstnachtgleiche um 9 Uhr, im anderen Halbjahr um 8 Uhr die Pforte zu verschliessen, dann alle Wohnungen zu visitieren, die Abwesenden aufzuzeichnen, im Winter bis 10, im Sommer bis 11 Uhr zu warten, beim Judicium die Schuldigen anzuzeigen, in der Frühe nach Verlesung des Bibelabschnittes aufzusperren und in allem sich als zuverlässig zu bewähren. Wegen dieser Mühen ist er, solange er das Amt des Okonomen verwaltet, in der Reihe der Läutenden und mit Ausnahme der Feiertage frei von der Frühkirche.
Der Bibliothekar hat, wenn er vom Rektor den Bibliotheksschlüssel erhalten hat, im Sommer nachmittags 4 Uhr den Studiosen und Adolescenten die Bibliothek zu öffnen und Acht zu geben, dass die Bücher weder aus der Ordnung gebracht, noch weggetragen oder beschädigt werden. Um 5 Uhr hat er wieder zuzusperren und den Schlüssel dem Rektor zu übergeben. In jedem Monat lässt er die Bücher von den Adolescenten ausklopfen, während unterdessen der Boden der Bibliothek unter Aufsicht des Aedilis von den Mendikanten gekehrt wird.
Von den Pulsanten geht eine Abteilung in die Kirche, die andere zu den Begräbnissen. Diejenigen, welche in diesen Abteilungen sind, haben der Reihe nach am Donnerstag und Sonntag die Erinnerungsfeier an hervorragende Bürger zu halten. Niemand darf seine Obliegen- heiten sowohl in der Kirche, als auch bei den Begräbnissen vernachlässigen, widrigenfalls ein anderer an seine Stelle gesetzt wird. Kommen die Pulsanten von einem Begräbniss zurück, wenn der Hauptgottesdienst noch nicht beendigt ist, so haben sie ordentlich und still mit den Adolescenten und Knaben in die Kirche zu gehen, die von dem Turm Zurückkehrenden haben bei schwerster Strafe dasselbe zu thun.
Die Gesetze für die Schüler:.
Jeder neu Eintretende soll beim Rektor um die Aufnahme unter die Schüler bitten, bevor er aber aufgenommen wird, muss er das Gelöbnis ablegen, dass er fleissig und nicht nur dem Rektor, sondern allen Kollegen gehorsam sein werde, von nichts, wozu der Lehrer dem Schüler gegenüber Recht hat, darf er sich für befreit halten, selbst nicht von der körperlichen Strafe.
Wie eine zu oft versetzte Pflanze keine Frucht bringt, so wird auch der Studierende, wenn er unstet von einer Schule zur andern zieht, niemals zur Reife gelangen, daher sollen die, welche zum erstenmale kommen, mindestens ein Jahr lang hier bleiben, diejenigen, welche früher weggehen wollen, darf der Rektor nur aus den triftigsten Gründen entlassen.


