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Alle Schüler haben ihre Studien zur Ehre des göttlichen Namens und zum Heile der Kirche zu betreiben, sie haben sich sorgfältig zu hüten vor lästerlichen Reden, nichtswürdigem Schwören und jeder Entweihung des göttlichen Namens. In der Kirche haben sie jeden Tag beim Frühgottesdienst, an den Vorfesten beim Nachmittagsgottesdienst, und an den Festtagen beim Hauptgottesdienst zu erscheinen, sie sollen mit Andacht singen und beten, mit dem Gesicht gegen das Pult gewendet, sich nicht auflehnen und in der Kirche nicht profane Autoren lesen.
In die Kirche sollen sie in der Ordnung eintreten und ohne die dringendste Ursache und ohne Erlaubnis von dem Rektor oder dessen Kollegen nicht hinausgehen, sie sollen so schnell als möglich wiederkommen und nach beendigtem Gottesdienst in Ordnung und anständig auf die Schule oder nach Hause gehen, beim Frühgebet müssen alle anwesend sein.
Meinungen, die mit irgend einem Artikel unserer Konfession im Widerspruch stehen, dürfen sie nicht aufnehmen, die von der Ketzerei Angesteckten haben sie zu meiden; nichts, was unserem wahren Glauben entgegen ist, dürfen sie jemals verteidigen oder jemand anderen lehren. Die Lehrer, die geistlichen und weltlichen Würdenträger, alle ehrbaren Männer und Frauen haben sie, wenn sie ihnen begegnen, mit entblösstem Haupt zu grüssen, weder in Worten noch Geberden dürfen sie sich unanständig benehmen. Die jüngeren Schüler sollen sich gegen- über den älteren und den in den Wissenschaften mehr Vorgerückten ehrerbietig betragen, aber auch diese sollen gegen die Jüngeren geduldig sein und sich keine Gewalt über sie anmassen, die ihnen nicht vom Rektor gegeben wurde. Keiner soll seinen Mitschülern zu schaden trachten, durch Anwendung unerlaubter Gewalt oder durch Worte den Samen der Zwietracht streuen, vor Widersetzlichkeit, ehrenrührigen Büchern und Zeichnungen soll sich jeder hüten. Ver- leumdungen sollen sie ihre Ohren verschliessen und dieselben nicht weiter verbreiten, sondern wenn sie derartiges sehen oder hören sollten, dem Rektor die Anzeige erstatten. Schulgeheimnisse auszuschwatzen, hat Niemand das Recht.
Unkeuschheit und alle Unreinheit des Lebenswandels ist streng verboten, verrufene Personen, verdächtige Orte sollen sie fliehen, sie haben sich der Mässigkeit zu befleissigen, bis zur Trunkenheit darf Niemand Wein oder ein anderes Getränk in sich schütten.
Fremdes Eigentum darf ohne Wissen des Eigentümers Niemand wegtragen, besonders die hölzernen Verkaufsstände und anderes zum Hausbedarf geeignetes Holz; die Zäune der Gärten, Bäume und Früchte, die Wände, Bänke, Ofen und Fenster auf der Schule darf Niemand beschädigen. Kartenspiel und alle Gewinnstspiele sind immer und überall verboten, da sie unanständig und vom Diebstahl wenig verschieden sind.
Die Studierenden dürfen nur an anständigen Gastmählern teilnehmen und auch dieses nur mit Erlaubnis des Rektors, dabei sollen sie mässig sein und weder durch ungehöriges Be- tragen in Worten, Thaten, Geberden, oder unschicklichen Tanz noch durch Streit den Namen der Schule besudeln. Den Verleumdungen und Schimpfreden der Feinde unseres Standes sollen sie, wenn es nötig ist, bescheiden antworten, die Verleumdungen sollen sie widerlegen oder wenn allzu Arges über unseren Stand gesprochen wird, dieses dem Rektor anzeigen, welcher in kluger Weise die Würde der Schule, wo es nötig ist, schützen wird.
Es ist Niemandem erlaubt, in die Wohnungen lasterhafte und verrufene Personen auf- zunebmen, auch fremde Schüler oder andere darf länger als einen Tag ohne Erlaubnis des Rektors Niemand bei sich beherbergen.
In den Lektionen und Prüfungen des Rektors und der Lektoren müssen alle anwesend sein und Alles, was der Lehrer sagt, nicht nur mit den Ohren, sondern auch mit dem Geiste auf- nehmen, mit der Feder aufzeichnen, zu Hause wiederholen und dem Gedächtnis einprägen. Wenn
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