— 10—
Die Einkünfte bestanden aus Legaten und Uberschüssen aus den Kirchen-Spitals-Almosen- und Zwanzigsteinkünften. Das Geschenkbuch im Hermannstädter und National-Archiv, in welchem auch die Einnahmen der Kasse verzeichnet sind, enthält die lange Liste derjenigen, welche aus diesen Geldern während ihrer Universitätsstudien unterstützt wurden. Aus derselben Kasse wurden im Jahre 1557 dem Provizialnotarius Thomas Bomelius, als er in eigenen Geschäften nach Wittenberg reiste, 100 fl. zum Ankauf von Büchern für die Bibliothek des Hermannstädter Gymnasiums mitgegeben. ¹)
Der Beschluss der Universität, neben dem Rektor noch einen Lektor an der Hermann- städter Schule anzustellen, wurde schon im nächsten Jahre ausgeführt. Lucas Unglerus oder Ungleich, ein Hermannstädter, welcher im Alter von 18 Jahren nach Deutschland gezogen war und auch in Wittenberg studiert hatte, wurde zum Lektor berufen. Er war ein Mann von so hervorragender Bedeutung, dass man von der Ausnahmsbestimmung des erwähnten Universitäts- beschlusses Gebrauch machte und ihm aus jener Kasse eine jährliche Besoldung von 80 fl. gab, wie die Bürgermeister-Rechnungen der Jahre 1556— 1561 beweisen. Rektor war damals Stephan Gross oder Major. Noch während seiner Wirksamkeit auf der Schule war die theologische Gelehrsamkeit des Unglerus so allgemein anerkannt, dass ihn die Synode im Jahr 1561 nach Rostock und Frankfurt a. d. O. sandte, um den dortigen theologischen Fakultäten das Glaubensbekenntnis der sächsischen Geistlichkeit vom heiligen Abendmahl zur Prüfung zu übergeben und ihr Gutachten darüber einzuholen. Die genannten Universitäten geben in ihrem Antwortschreiben dem Unglerus das Zeugnis, dass er ein sehr gelehrter Mann sei, der sich mit grossem Eifer seines Auftrages entledigt habe. Im Jahre 1565 wurde Unglerus zum Pfarrer von Kelling, 1571 zum Pfarrer von Birthälm und 1572 zum sächsischen Bischof gewählt.
Schon der Beschluss der Universität aus dem Jahre 1555 und der Umstand, dass die Unterstützungen aus der Kasse fast chne Ausnahme Hermannstädter Studierenden zugewendet wurden, beweist, dass die ohnehin zumeist aus Hermannstädtern bestehende Universität vor- nehmlich die Unterstützung der eigenen Schule im Auge hatte. Zwei Jahre später trat nun diese Absicht und zugleich der Versuch, die Hermannstädter Schule zu einer allgemeinen für das Sachsenland zu machen, noch deutlicher hervor, indem die Universität am geschworenen Montag 1557 beschloss: Die Herrn vom Land haben miteinander gehandelt, dass nachdem das Wort Gottes zwischen uns, Gott sei Lob, so rein ist und dasselbige auch hinfort zwischen uns rein erhalten mag werden, auf dass hier in der Hermannstadt zwei gelehrte Männer oder Lectores zu ewigen Zeiten gehalten mögen werden. So haben die sieben und zwei Stühle darein sich willig erboten, dass sie jährlich 200 fl. geben wollen, die Herren aber von Kronen und von Nösen sollen mit ihren Herren draussen reden und darnach ihre Meinung darüber geben. Dieser Beschluss kam nicht zur Ausführung und wurde im Jahre 1572 von der Universität selbst dahin abgeändert: es solle mit diesen 200 fl. ein ansehnlicher und gelehrter Mann zum Bischof der evangelischen Kirche hereinberufen werden, der ein Aufsehen habe auf die deutsche Kirche. ²)
Im Jahre 1578 berief der Hermannstädter Rat den Magister Martinus Breslacus von Fürstenberg an die Schule. 1578 den 27. August ist Herr Magister Martinus Breslacus Fürsten- bergensis von einem ersamen radt gedingt worden. Item der Lohn tut 100 fl. in golltt, item 2 kuffen wein vom weinlandt, item 2 kuffen gut wein, item 25 rump koren. So hatt er das geding dermassen aufgenommen, das er sein lebtag dienen wolt, darneben ein ersam radt im Verheiss gethan, so er auff der reis ettwa mer den im gereicht worden nebst seinem collega
¹) Ver.-Arch. XVII, S. 30. ²) Teutsch Urkundenbuch der ev. Landeskirche I, S. 73.


