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Wittenberger Schüler war, wurde im Jahre 1552 Rektor, 1554 Prediger und 1555 der Nachfolger Wieners im Stadtpfarramt.¹) Am 29. Juni 1556 wählte ihn die Synode zum Superintendenten.
Ohne Zweifel ist durch seinen und den Einfluss des Bürgermeisters Haller der Beschluss der Nationsuniversität im Jahre 1555 zu stande gekommen, der die Unterstützung des Hermann- städter Gymnasiums und die Gründung einer Unterstützungskasse für die Universitäts-Studierenden beabsichtigte. Der Beschluss lautete: Der ewige Gott, Vater unseres Herrn Jesus Christus, hat durch die reine Lehre des Evangeliums sein Licht in unseren Kirchen angezündet. Damit das Licht der wahren Erkenntnis Gottes in diesen unseren Teilen lange leuchte und die Gottes- lehre sich unter unseren Nachkommen immer weiter ausbreite, haben wir es für notwendig gehalten, für unsere Schule zu sorgen, in welcher unsere Jugend die ehrbaren Künste voll- ständig und ordentlich und auch die Sprachen, deren Kenntnis unserer Kirche notwendig ist, erlernen soll. Unsere Nachkommen werden nur dann Lehrer der Religion haben können, wenn die Wissenschaften gepflegt werden und in den Schulen Jünglinge erzogen werden, aus welchen später Regierer der Kirchen und nützliche Werkzeuge unserer Gemeinwesen gewählt werden können. Daher beschliessen und bestimmen wir mit Gottes Hilfe wegen des allgemeinen und des Nutzens unserer Stadt und der benachbarten Orte, dass hinfort in unserer Schule neben dem Rektor(ludimagister) und denjenigen Leuten, die er auch bisher in der Schule zu halten pflegte, ein Lektor, ein gelehrter Mann von frommen Sitten, gehalten werde, welcher unsere Jugend zusammen mit dem Rektor der Schule an eine reine und natürliche Form im Schreiben der lateinischen Sprache, soweit es möglich ist, gewöhne. Sie sollen die griechischen Autoren auslegen, damit die Knaben die Kenntnis dieser Sprache erlangen, welche wir zur Erlangung der wahren und vollkommenen Lehre für notwendig halten und auch die Anfangsgründe der Philosophie lehren, welche in gut eingerichteten Schulen den Knaben vorgetragen werden. Dem Lektor sollen als jährliche Besoldung aus dem öffentlichen Gelde, welches in eine nur zu diesem Zweck bestimmte, mit vier Schlüsseln verschlossene Kasse gegeben werden soll, 50 Gulden gezahlt werden; denjenigen, deren Gelehrsamkeit, Fleiss und Treue wir für unsere Schule von beson- derem Nutzen halten, werden wir zeitweilige Erhöhungen geben.
Wir haben ferner beschlossen, Jünglinge, deren Geist zur Erfassung der Wissenschaften geeignet erscheint und von welchen man mit Recht hoffen kann, dass sie der Kirche und dem Gemeinwesen nützlich sein werden, auf gut eingerichteten Akademien aus derselben Kasse zu unterstützen, bis sie ihre Studien vollenden, oder bis sie in das Vaterland zurückgerufen werden, jedoch mit der Bedingung, dass sie das Geld, welches man ihnen für ihre Studien aus öffentlichen Mitteln gegeben hat, im Verlaufe der Zeit ehrlich zurückzahlen. Wir wollten von den Jünglingen das auf sie verwendete Geld nicht zurückverlangen, wenn unsere Kasse es tragen könnte, aber weil in dieser so elenden und traurigen Zerfleischung des ungarischen Reiches so viele und so hohe Forderungen gestellt werden, wodurch sowohl die privaten als auch die öffentlichen Hilfs- mittel erschöpft sind, ist es notwendig, dass sie mit der Wohlthat geliehenen Geldes zufrieden seien. Wenn der allmächtige Gott mit seiner unendlichen Gnade uns vor der türkischen Barbarei bewahren und diesem Lande einen heilsamen Frieden geben wird, wollen wir alles thun, was zur Unterstützung des Studiums der göttlichen Lehre und zur Erhaltung der Schulen dient. Dass dieses der himmlische Vater erfülle, wollen wir mit heissem Gebete flehen. Amen. ²)
Die Verwaltung jener Kasse und die Verleihung der Unterstützungen wurde zwei Hermannstädter Senatoren, dem Hermannstädter Stadtpfarrer und Kapitelsdechanten übertragen.
¹) Schwarz I, S. 21. ²) Originaltext mitgeteilt. Ver.-Arch. XVII, S. 100 und 101.
Hermannstädter Gymnasial-Programm 1895/96. 2


