Aufsatz 
Geschichte des evangelischen Gymnasiums A.B. in Hermannstadt
Entstehung
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überall dazu verordnet sollen werden, die nicht allein der Gewohnheit halber Sorge tragen auf den Gesang in den Kirchen, sondern auch die Jugend in freien Künsten und christlicher Lehre aufziehen und unterweisen, auf dass nicht einmal das Vaterland, mitten unter den Feinden von Gott so herrlich begnadet, durch Unfleiss der Obrigkeit, welche darauf zu sorgen geschworen ist, zu einem heidnischen Wesen gerate. Weil etliche Schulmeister in Dörfern ihre Knaben in hohen Künsten nicht können unterweisen noch fördern, ists nützlicher gesehn worden, dass solche geschickte Knaben, nachdem sie den ersten Grund der Lehre empfangen haben, aus Anhaltung der Pfarrherren von ihren Eltern in eine Stadt geschickt werden, da man sie zu gemeinem Nutzen vollkommner kann unterrichten. Wie sie aber erhalten mögen werden, soll eine jede Gemein nach ihrem Vermögen Sorge tragen. Item wo die Schulen in Städten zu klein sind, mag man brauchen die Klöster, wie sie auch am ersten dazu gestiftet sind.«

Schon im Jahre 1528 hatte man in Hermannstadt dem Rektor neben den von ihm aufgenommenen und bezahlten, für den Unterricht der Kinder bestimmten Gehilfen, die er wohl, wie in den späteren Zeiten, aus der Reihe seiner älteren Schüler wählte, einen Locatus an die Seite gesetzt. Am 7. Juli 1528 erscheinen der Rektor(ludimagister) Baccalaureus Thomas und sein Locatus Jeremias wegen eines Ehrenbeleidigungs-Prozesses vor dem Kapitulargericht, wo sie sich versöhnen.¹) Rektor und Locatus bezogen ihre Barbesoldungen aus der Stadtkasse und die Bürgermeister-Rechnungen jener Jahre enthalten oft auch mit Angabe des Namens die Bezüge der Schulbediensteten. Der Rektor bezieht noch im Jahre 1537 aus der Stadtkasse 20 fl., im Jahre 1539 wird dieser Bezug auf 64, 1541 auf 80 und 1545 auf 120 fl. erhöht. Die Bezüge des Locatus erscheinen im Jahre 1537 mit 16 fl., die des Campanators mit 8, später mit 12 und 15 fl. angegeben. ²) In den Bürgermeister-Rechnungen jener Jahre finden sich wiederholt Ausgaben für bauliche Herstellungen auf der Schule.) Im Jahre 1545 kaufte die Stadt von den Klausenburger Bürgern Stephan Schramm und Petrus Roth ihr auf dem Pfarrkirchhofe gelegenes Haus um den Preis von 600 fl. zum Bau einer neuen grösseren Schule. Dieses Haus hatte früher dem Mathias Armbruster gehört und nahm etwa den mittleren Teil des Areals ein, auf welchem gegenwärtig das Gymnasialgebäude steht.*)

Die Nationsuniversität hatte im Jahre 1546 beschlossen, überall in der Nation auf öffentliche Kosten Schulen zu errichten und talentvolle Jünglinge aus öffentlichen Fonden während ihrer Studienzeit zu unterstützen, damit es nicht, was sonst allerdings zu befürchten stehe, im Laufe der Zeit an Pfarrern, Predigern und Schulmeistern, sowie an Notaren fehle.¹) Allerdings wurde dieser Beschluss erst 1555 ausgeführt. Im Jahre 1549 berief man den Stancarus aus Klausenburg nach Hermannstadt, um sich seinen Rat zu erbitten in Bezug auf die Refor- mation der Kirche und die Organisation der Schule. Franz Stancarus gehörte zu jener anti- trinitarischen Richtung in Italien, in welcher die reformatorische Bewegung im Bunde mit der humanistischen eine entschieden kritische Richtung nahm. Stancarus war einer ihrer Haupt- vertreter. Er war geboren in Mantua, war in Polen für die Verbreitung der Reformation thätig, wirkte dann in Königsberg und Frankfurt a. d. O. als Lehrer, kam nach Ungarn und lebte längere Zeit in Klausenburg, von wo er endlich wieder nach Polen zurückging. Als Anti- trinitarier stand er natürlich zu den Reformatoren in einem gewissen Gegensatz. Den Ruf an

¹) Hermannstädter Kapitularprotokoll I, S. 212. ²) Ver.-Arch. XVII, S. 14.

³) Ebenda, S. 15.

*) Schwarz I, S. 19.

) Schwarz I, S. 20.