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Luther'schen Schriften zu warnen, trotz des königlichen Gebotes, die Luther'schen Schriften auf- suchen und verbrennen zu lassen, fand die neue Lehre umso schneller Eingang und zahlreiche Anhänger, als der Königsrichter und Nationsgraf Markus Pemfflinger die vom Kapitel als Ketzer Verfolgten in seinen Schutz nahm. Der Rektor Mildt wird auch von diesem neuen Geiste ergriffen und ein Anhänger der neuen Lehre. Er wird vor das Kapitulargericht geladen, um sich zu reinigen von den ehrenrührigen Anschuldigungen, die gegen ihn erhoben worden seien (crimen diffidentiae). In der That erscheint Mildt am 1. März vor dem Gericht und erbittet sich eine fünfzehntägige Bedenkzeit.¹) Doch findet sich nichts über den weiteren Verlauf der Ange- legenheit. Thatsache ist, dass Mildt sehr bald in den weltlichen Dienst übertrat, er wird von 1525— 1530 als Hermannstädter Provinzialnotarius angeführt.
Die Humanisten hatten nicht nur eine äusserliche Berührung modernen Lebens mit der antiken Kunst und Bildung erweckt, sondern die innerliche Verbindung dieser beiden Elemente wurde seit jener Zeit das hohe Ziel, nach welchem die besten und edelsten Geister strebten. Und dieses Streben hat seine schönste Offenbarung gefunden auf dem Gebiete der Poesie, Malerei und Baukunst. Aber noch etwas höheres wurde erreicht; es wurde die Saat vorbereitet zu einer rechten Begründung und Wiedergeburt des christlichen Lebens in der deutschen Reformation..
Sowie diese kaum denkbar wäre ohne die Vorarbeiten der Humanisten und das be- sonders von Reuchlin angeregte gründliche Studium der griechischen und hebräischen Sprache, so haben auch umgekehrt die von den Humanisten erstrebten Verbesserungen des Schulwesens ihre eigentliche Form und Gestalt erst durch die Reformation erlangt, nicht allein darum, weil die Reformatoren mit unermüdlichem Eifer auf die Notwendigkeit der Schulen hinwiesen und auf die Errichtung derselben drangen, sondern auch desswegen, weil sie die Weckung des christlich-evangelischen Sinnes zur Grundlage der Jugenderziehung erhoben.
Die Mahnung Luthers in seiner Schrift an die Ratsherren aller Städte Deutschlands, dass sie christliche Schulen aufrichten und halten sollten, blieb auch hier nicht unbeachtet und trotz der schweren Not, die nach der unglücklichen Schlacht bei Mohäcs auf dem Lande und insbesondere auf Hermannstadt lastete, liess man die auch bisher gewohnte Sorge für die Schule umsoweniger aus den Augen, als sich unterdessen die neue Lehre im Sachsenlande ungehindert verbreitete und die Reformation bald als begründet betrachtet werden konnte. Im Jahre 1544 beschliesst die Universität, es sollten alle Orte aufgefordert werden, die neue Lehre anzunehmen, und 1546 werden alle ermahnt, sich gleicher kirchlicher Gebräuche zu bedienen. In seiner Kirchen- ordnung aller Deutschen in Siebenbürgen 1597 hatte Honterus seine Stimme in gleichem Sinne erhoben wie Luther:»Gleich wie man in Gärten junge Bäumchen pflanzet, auf dass man, wo die alten abgehen, andere an ihre Statt hab, also haben auch unsere Grossväter erstlich von Nöten geschätzt, dass die Jugend zu gemeinem Nutz erzogen und der Gottesdienst und christl. Ordnungen dadurch erhalten mögen werden. Derhalben hat man auch überall Schulen aus gemeinen Kosten aufgerichtet, welche in langen ungnädigen Zeiten durch Nachlässigkeit etlicher Amtleute bisher schier ganz gefallen sein. Dass aber solches Ubel nicht weiter zunehme, hat man nach ziem- lichem Vermögen die Jugend also versorget, dass in Städten nach Zahl der Haufen verordnet Schulmeister und Lehrer gehalten und dieselben mit gemeiner Besoldung also versorgt werden, dass kein Knab seiner Armut halber von der Schul ausgeschlossen sondern unentgeltlich das- selbe möge lernen. Weiter ist beschlossen, dass die Schulen der Deutschen in Siebenbürgen mit Gebäuden und Besoldungen in eine rechte Form wiederbracht und fleissig Schulmeister
¹) Hermannstädter Kapitularprotokoll ex 1524.


