43 Lehrer ſich beſonders bemühen, die verſchiedenen Bedeutungen des nämlichen lateiniſchen Wortes zu beſtimmen.
In der dritten Klaſſe, wo der Schüler ſchon ſchwerere Klaſſiker und nebſt den Proſaikern auch Dichter behandele, habe der Lehrer die Eigenheit des lateiniſchen Stils im Gegenſatz zur deutſchen Sprache zu erklären und syntaxis figurata und ornata vorzutragen. Der Schüler habe in dieſer Klaſſe ohne vorherige Erklärung des Lehrers ſeinen Klaſſiker zu überſetzen, der Lehrer die Arbeit zu verbeſſern, Dunkel⸗ heiten zu erklären und auf Schönheiten aufmerkſam zu machen. Retroverſion und Auflöſung geleſener Geſchichten im Geſpräche wird zur Aneignung eines reinen Stiles in der lateiniſchen und deutſchen Sprache beſonders empfohlen.
In der letzten Klaſſe habe der Schüler an der Hand des Lehrers die Klaſſiker in allen Beziehungen zu ſtudieren, eigene Aufſätze zu machen und ſie auch im mündlichen Vortrag zu üben.
3. Hinſichtlich der deutſchen Sprache wird ſehr über Vernachläſſigung geklagt, die doch ihren nach⸗ teiligen Einfluß auf das ganze Leben des Menſchen äußere. Der Lehrer habe hier ebenſo auf Reinheit der Sprache zu ſehen wie im Lateiniſchen, doch ſei die Menge der Regeln nicht nötig. Leſung guter Schriftſteller, Übung in Aufſätzen, Anfmerkſamkeit des Lehrers auf Reinheit der Sprache im Sprechen und Schreiben wirke hier mehr als Regeln.
4. Auch die Fortſchritte der Schüler in der griechiſchen Sprache ſeien gering, wobei es jedoch nicht zu verkennen ſei, daß es für einen Mann, der noch andere Gegenſtände vortrage, beſchwerlich ſei, dieſe Sprache in allen Klaſſen zu lehren. Es ſollten daher in Zukunft die beiden grammatiſchen Lehrer die Anfangsgründe dieſer Sprache beibringen, dergeſtalt, daß in der erſten Klaſſe aus Rieß' Lehrbuch das erſte Hauptſtück ganz und des zweiten Hauptſtückes erſter Abſchnitt(pag. 1— 55) und in der zweiten Klaſſe das Üübrige des zweiten Hauptſtückes(pag. 55— 148) gelehrt und leichte Überſetzungen gemacht würden. In der dritten Klaſſe habe dann der Lehrer der griechiſchen Sprache Syntax vorzutragen, mit den über⸗ ſetzungen fortzufahren und in der vierten Klaſſe einen Klaſſiker zu erklären.
5. Der humaniora vertretende Lehrer ſolle hinſichtlich ſeiner Methode freie Hand behalten und durch fremde Einwirkung nicht behindert werden. Da jedoch ſeine Lehrgegenſtände— AÄsthetik, Pſychologie, Rede⸗ und Dichtkunſt, Mythologie und Altertumskunde— zu mannigfaltig ſeien, ſo ſolle, ſobald es der Fonds möglich mache, ein weiterer Lehrer zu deſſen Erleichterung eintreten.
6. Hinſichtlich der Geſchichte und Geographie wird auf die Schulordnung verwieſen.
7. In der Mathematik ſei, nachdem der Schüler ſich das oben bezeichnete Penſum der Rektorſchule angeeignet habe, die Lehre von den Verhältniſſen und Proportionen in der erſten Gymnaſialklaſſe vor⸗ zutragen und der erſte Begriff von Linien, Flächen und Winkeln beizubringen. In der zweiten Klaſſe folge die Lehre von der Quadrat⸗ und Kubikwurzel, die Buchſtabenrechnung und Geometrie. In der dritten Klaſſe ſei dieſe fortzuſetzen und die Algebra bis zu den Gleichungen des zweiten Grades incl. zu lehren. In der vierten Klaſſe ſei das Vorgetragene praktiſch zu üben und Unterricht in populärer Technologie und Mechanik zu erteilen.
8. Bei den Prüfungen pro ascensu ſei auf die Fortſchritte in der Naturkunde und Naturgeſchichte mehr Rückſicht zu nehmen, damit dieſe Gegenſtände nicht ferner als Nebenſache betrachtet würden.
9. Bei dem Schönſchreibeunterricht habe der Lehrer jede andere Beſchäftigung zu unterlaſſen, vom einen zum anderen Schüler zu gehen und die Fehler zu verbeſſern, ehe ſie durch Wiederholung zur Gewohnheit würden, auch falſcher Haltung des Körpers und der Finger möglichſt zu ſteuern.
Der dritte Grund der mangelhaften Fortſchritte liegt nach§. 3 in den zu freigebig erteilten Spiel⸗ tagen. Es wird daher verordnet, daß
1. nebſt den in der Schulordnung beſtimmten Spieltagen keine anderen gegeben und keine Lehr⸗ ſtunden abgekürzt würden.
6*½


