42 §. 1 als erſten Grund der mangelhaſten Fortſchritte bei manchen Schülern die ungenügenden Vor⸗ kenntniſſe und den nachläſſigen Elementarunterricht. Es wird daher dem Direktor der Normalſchule nach⸗ drücklichſt empfohlen, den Elementarſchulen ſeine beſondere Aufmerkſamkeit zu widmen. Damit aber der ſeither eingetretene Fall, daß ungenügend vorbereitete oder nicht gut geſittete Knaben in das Gymnaſium kommen, in Zukunft vermieden werde; ſo ſolle fernerhin keiner aus den deutſchen Schulen in die ſog. Rektorſchule oder aus dieſer in das Gymnaſium übergehen, er habe denn in einer ſtrengen Prüfung dargethan, daß er die nötigen Vorkenntniſſe beſitze. Diejenigen, welche in die Rektorſchule übergingen, müßten die den deutſchen Schulen vorgeſchriebenen Lehrgegenſtände völlig inne haben, vorzüglich aber Deutſch und Latein fließend leſen, dictando ſchreiben und in den vier gewöhnlichen Rechnungsarten erfahren ſein, anbei ſich durch gute Sitten und Anlagen empfehlen. Jene aber, ſo aus der Rektorſchule in das Gym⸗ naſium übergingen, müßten die Haupt⸗ und Zeitwörter, ſowohl regelmäßige als unregelmäßige der deutſchen und lateiniſchen Sprache mit Fertigkeit abändern, die verſchiedenen Redeteile kennen, die Vergleichungsſtufen zu bilden wiſſen, die syntaxis convenientiae verſtehen, ihre Mutterſprache orthographiſch ſchreiben, in gebrochenen Zahlen rechnen und die bibliſche Geſchichte wiſſen. Mangelten dieſe Vorkenntniſſe, ſo ſei ohne Rückſicht die Ascendenz zu verweigern und hierbei mit ſtrenger Gewiſſenhaftigkeit zu verfahren. Sodann wird der Rektor angewieſen, ſtatt ſeiner ſeither beliebten Methode ſchriftlicher Ubung zur Einprägung der lateiniſchen Formen vielmehr nach einem zu jeder Abänderung oder Abwandelung gefertigten vocabularium, das die den Kindern zunächſtliegenden Begriffe enthalte, mündliche Übungen zu veranſtalten und das Erlernte zu kleinen Überſetzungen zu verwenden.
Der zweite Fehler des ſeitherigen Unterrichts wird laut§. 2 darin erblickt, daß die Schüler ohne das Jahrespenſum ſich angeeignet zu haben in die höhere Klaſſe vorrückten. Es müſſe a) jeder Lehrer beſtimmt wiſſen, wie weit er ſeine Schüler zu führen habe, und b) jeder Schüler, der bei der Endprüfung nicht beſtehe und die vorgeſchriebenen Lehrgegenſtände nicht inne habe, müſſe ſeine Klaſſe repetieren. Zur Befolgung dieſer beiden Grundſätze werden dann die Lehrgegenſtände für die einzelnen Klaſſen neu und ſchärfer normiert.
1. Für den Religionsunterricht, bei welchem eine ſtrenge Klaſſenabteilung nicht nötig ſei, wird der Präfekt dringend auf den§. 3 der früheren Schulordnung verwieſen, worin ihm die Wiederholung der Religionswahrheiten bei den verſchiedenen Klaſſen und zwar jedesmal von einem verſchiedenen, ausgedehn⸗ teren, den Bedürfniſſen, dem Alter und der Fähigkeit der Schüler entſprechenden Geſichtspunkt empfohlen wird. Bei dem Vortrage der Moral in den höheren Klaſſen möge beſonders darauf Rückſicht genommen werden, was der dermalige und künftige Stand der Schüler erfordere.
2. Dem Mangel eines ſyſtematiſch ineinandergreifenden Unterrichts in der lateiniſchen Sprache abzuhelfen, habe in Zukunft jeder der beiden Lehrer der Grammatikalklaſſen ſeine Schüler von der erſten Klaſſe der Grammatik bis zum studio humaniorum fortzuführen, d. h. mit ſeinen Schülern in die zweite Grammatikalklaſſe aufzuſteigen und die Schüler ſoweit zu bringen, daß ſie die Syntax völlig inne hätten, fehlerfrei ſchrieben und die in dieſen beiden Klaſſen vorgeſchriebenen Klaſſiker richtig überſetzten, damit der Lehrer der humaniora, der ſeine Schüler mit dem Geiſt der Schönheit der Sprache bekannt machen ſolle, nicht, wie ſeither, nötig habe, auf die erſten Regeln der Grammatik zurückzugehen. Für den lateiniſchen Unterricht in den Grammatikalklaſſen wird größere Bearbeitung des Gedächtniſſes empfohlen. Nicht an⸗ gebracht ſei da die Rüge derer, die das allzuviele Memorieren auf Schulen tadeln; ein guter Pädagoge dürfe keine der Seelenkräfte unbearbeitet laſſen und keine auf Koſten der übrigen ausbilden. Nach Er⸗ klärung einer Regel möge daher der Lehrer eine Aufgabe zum Überſetzen geben, in welcher die erklärte Regel anzuwenden ſei, die Arbeit der Schüler korrigieren und das emendatum ihrem Gedächtnis einprägen; der Lehrer habe darauf zu ſehen, daß in der Aufgabe keine Regel vorkomme, die nicht ſchon erklärt ſei. In der zweiten Grammatikalklaſſe, wo der Schüler ſchon Regeln und copiam verborum beſitze, möge der


