Aufsatz 
Geschichte des Bensheimer Gymnasiums nach den Urkunden dargestellt : 1. Teil / von Heinrich Dinges
Entstehung
Einzelbild herunterladen

41 1808 1815) berichtet, nicht zur Ausführung; dagegen ſagte mir ein anderer greiſer Bürger, der von 1813 1819 das Gymnaſium beſuchte, daß er von der im§. 12 der Schulordnung eingeräumten Befugnis Gebrauch machend in dem Induſtriegarten bei dem Lehrer Ochslein das Okulieren gelernt habe. Der Garten, ein kleines Grundſtück, habe ſich an der Raab auf der linken Seite des Lauterbachs befunden.

Der für das Fürſtentum Starkenburg angeordnete landgräflich heſſiſche Kirchen⸗ und Schulrat hatte ſchon in ſeinem Schreiben vom 3. Februar 1804 dem Präfekten des Gymnaſiums zu Bensheim, dem Pfarrer Reichert, aufgetragen, ſich Mühe zu geben, den Stadtrat dahin zu disponieren, daß er ein zu einem Induſtriegarten ſchicklich gelegenes Grundſtuck, etwa einen Teil des Bleichplatzes hergebe. Darauf antwortete der Stadtrat laut Protokoll vom 15. Februar 1804, pos. 5, der Bleichplatz ſei für die Bürger⸗ ſchaft zu klein und keine andere Anlage zu dieſem Zwecke vorhanden, daher würde dieſer Zweig Bensheimer Induſtrie durch Abtretung eines Teiles des Bleichplatzes ſehr benachteiligt werden. Der Stadtrat behalte ſich vor, für Anlegung eines landwirtſchaftlichen Induſtriegartens einen anderen Platz ausfindig zu machen.

Um jedoch vor der Hand auch hierin nichts zu verabſäumen, erbiete ſich Ratsſchultheiß Mändel ſowohl als der Ratsverwandte Werlé, ihre eigenen Gärten vorläufig unentgeltlich hierzu zu beſtimmen, der⸗ geſtalten jedoch, daß ihnen der Nutzen der zu erzeugenden Bäume und Gewächſe vorbehalten bleibe. Der weitere Verlauf der Sache iſt aus den Akten nicht erſichtlich.

Mehrere bei dem Bensheimer Gymnaſium vorgekommene Gebrechen veranlaßten das Großh. Miniſterium, 1809 Zuſätze zu der ſchon 1804 erlaſſenen Schulordnung zu machen. Zu dieſem Behufe war ſchon 1808, d. d. 23. Dezember ein Schreiben des Kirchen⸗ und Schulrats an den Pfarrer Reichert ergangen, daß bei der am Ende des vorigen Schuljahres abgehaltenen öffentlichen Prüfung äußerſt wenige Schüler den Anforderungen entſprochen hätten, welche man an Gymnaſialſchüler zu ſtellen berechtigt ſei. Zur Unterſuchung der Urſachen eines ſo wenig befriedigenden Erfolges wurden in demſelben Schreiben 17 Fragen an den Präfekten und das Lehrerkollegium geſtellt, welche ſich bezogen: auf die Jahrespenſa der einzelnen Klaſſen in den einzelnen Unterrichtsgegenſtänden, auf Alternation der Lehrer in den beiden Grammatikalklaſſen, wo ein Wechſel des Lehrers nachteilig ſei; auf Ausſetzung des Unterrichts außer den beſtimmten freien Tagen, auf Erteilung von Privatunterricht ſeitens der Lehrer gegen Honorar, auf kirchliche Verrichtungen der Lehrer, auf die Zahl der durch den Präfekten jeder Klaſſe abgeſtatteten Beſuche und auf die Methode der dabei veranſtalteten Prüfungen, auf die Grundſätze, nach welchen geſtraft werde; auf den Erfolg der Schulverſammlungen und Synoden, auf Annahme von Geſchenken ſeitens der Lehrer, auf die den Schülern zugeſtandene Benutzung der Bücher bei den Kompoſitionen pro loco, auf den kirchlichen Rang der Lehrer, auf die Zahl der Schulſtunden der einzelnen Lehrer und die Lehrbücher, auf Beteiligung der Lehrer und Schüler an Begräbniſſen und Exſequien, auf die Verwendung des für die Bibliothek feſtgeſetzten Betrages und, ob jeder Lehrer über anzuſchaffende Bücher Anträge ſtellen dürfe, auf Überwachung der Schüler außer der Schulzeit und auf die dem Präfekten obliegende Sorge, Schüler auswärtiger Eltern in ſchicklicher Wohnung und Pflege unterzubringen; auf pünktlichen Anfang des Unterrichts und endlich wurde gefragt, ob der Unterricht in den dazu beſtimmten Schulzimmern oder in Privathäuſern gehalten werde. Die meiſten dieſer Fragen beantworteten die Lehrer direkt an die Behörde, der Präfekt beſchränkte ſich in ſeinem Bericht auf das die Leitung der Anſtalt Betreffende und erklärte, daß die bemerkten Mißſtände in den Mängeln der häuslichen Erziehung und den Zeitverhältniſſen ihren Grund hätten, Mühlfeld ſei Bibliothekar und jeder Lehrer habe das Recht, Bücher zur Anſchaffung vorzuſchlagen; wegen Einquartierung kranker Soldaten im Hospitale hätten die Unterrichtsſtunden in den Wohnungen der Lehrer gehalten werden müſſen, Emig müſſe das jetzt noch thun; Winters nach dem Geläute zum Abendgebet, welches bei einbrechender Nacht geſchehe, und Sommers nach 8 Uhr abends dürfe kein Gymnaſiaſt mehr auf der Straße ſein. Es erfolgten dann von Großh. Miniſterium 1809 die Zuſätze zu der ſchon 1804 erlaſſenen Schulordnung. Dieſe Zuſätze erklären in ihrem