Aufsatz 
Geschichte des Bensheimer Gymnasiums nach den Urkunden dargestellt : 1. Teil / von Heinrich Dinges
Entstehung
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von denen überdies die eine die Hälfte ihrer Zeit und Kraft der Normalſchule zu widmen hatte, größerer Raum zum Unterricht vereinigter Klaſſen nötig. Mußten doch zum Unterricht in der Naturgeſchichte, da der betreffende Lehrer auch an der Normalſchule beſchäftigt war und denſelben daher nur in zwei Ab⸗ teilungen geben konnte, die fünf Klaſſen(mit Einſchluß der Rektorſchule) zu zwei Abteilungen vereinigt werden. Zunächſt wurden zwei Klaſſen der lateiniſchen Schule im Frühjahr 1804 in das Hospital verlegt, als die numeriſch ſchwächere Hälfte der Anſtalt, ſie zählten nach Bericht des Pfarrers Reichert zuſammen 14 Schüler; die beiden andern werden indes zuſammen nicht viel mehr gezählt haben; denn ein Bericht aus dem Jahre 1808 klagt, daß die Schulzimmer im Hospital zur Aufnahme kranker Soldaten hätten verwendet werden müſſen; die Lehrer hätten daher den Unterricht in ihren Wohnungen gehalten, und der Lehrer der zweiten Klaſſe, Emig, unterrichte jetzt noch zu Hauſe, weil die Schulgeräte im Hospital von den einquartierten Soldaten verdorben und noch nicht wieder hergeſtellt ſeien. Ein Bericht aus dem Jahre 1814, wo infolge der Verſetzung Forchers und des Ablebens Mühlfelds die vier Gymnaſialklaſſen von Müller und Emig allein unterrichtet werden mußten, gibt die gewöhnliche Schülerzahl auf 30 40 an, wobei natürlich von der Vorbereitungsklaſſe unter Rektor Hallbauer abgeſehen iſt. Im Schuljahre 18271828 zählte das Gymnaſium mit Einſchluß der unterſten Klaſſe unter Grieſer(der ehemaligen Vorbereitungsſchule) 66 Schüler, nämlich: 1. Quarta, Oberabteilung 13 Schüler, Unterabteilung 14 Schüler; 2. Tertia 10 Schüler, 3. Secunda 11 Schüler, 4. Prima, Oberabteilung 6 Schüler, Unterabteilung 12 Schüler. Im Schul⸗ jahre 1829 1830 kam es vor, daß die Secunda keinen Schüler hatte. Damals zählte die Quarta das ganze Schuljahr hindurch 21 Schüler, die Tertia im erſten und zweiten Quartal 13, im dritten und vierten Quartal 11; die Prima im erſten Quartal 13, in den drei folgenden Quartalen 14 Schüler. Die Geſamtzahl betrug alſo 48, wovon im erſten Quartal 47, im dritten und vierten aber nur 46 Schüler die Anſtalt beſuchten.

III. Anterricht und Schukordnung.

Ziel und Zweck des Unterrichts, Lehrgegenſtände und Jahrespenſa wurden ſchon durch eine land⸗ gräfliche Schulordnung d. d. 18. Mai 1804 feſtgeſetzt und dabei die maßgebenden Grundſätze für Methode und Schulzucht aufgeſtellt. Der Erlaß führt die ÜberſchriftStudienplan für die Bensheimer Schulen und behandelt in ſeinem erſten Abſchnitt die Volksſchulen, der zweite erſt betrifft das Gymnaſium. Deſſen Ziel und Zweck ſetzt der§. 1 des zweiten Abſchnittes folgendermaßen:

Das Gymnaſium ſoll ein ſolche Einrichtung bekommen, daß zwar alle Kenntniſſe, ſo als Vor⸗ bereitung zu den höheren Wiſſenſchaften anzuſehen ſind, darauf vorgetragen werden; daß aber auch ſolche Jünglinge, die ſich keiner ſog. Fakultätswiſſenſchaft widmen wollen, mit Übergehung der toten Sprachen an demjenigen Realunterricht teil nehmen können, der ihnen in ihrem bürgerlichen Leben nützlich ſein kann, was bei dem mathematiſchen, geographiſchen, naturgeſchichtlichen und deutſchen Sprachunterricht häufig der Fall iſt.

Als Lehrgegenſtände bezeichnet der§. 2 Religion, Deutſch, Latein, Griechiſch, Aethetik, Dicht⸗ und Redekunſt, Mythologie und Altertümer, Mathematik, Erdbeſchreibung, Geſchichte, Naturgeſchichte und Pſychologie.

Über den Religionsunterricht beſtimmt der§. 3:Bei den niederen Klaſſen iſt eine ſtrenge Wieder⸗ holung und Reviſion des in den Volksſchulen erhaltenen Religionsunterrichts nötig, um das halb Ver⸗ ſtandene faßlicher zu machen und von dem Erlernten die Anwendbarkeit zu zeigen. Damit jedoch dieſer Unterricht nicht zu trocken und bloße Wiederholung ſei, muß der Lehrer durch ſeinen Vortrag ihm Neuheit zu geben ſuchen. Bei den Schülern der oberen Klaſſen treten mit den Jahren und vermehrten Vorkennt⸗ niſſen auch andere Verhältniſſe und Bedürfniſſe ein. Auf dieſe muß alsdann ſorgfältig Rückſicht genommen werden. Vorzüglich muß ihnen die Übereinſtimmung des göttlichen Sittengeſetzes mit den natürlichen und

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