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hatte, zur Dotierung und Unterhaltung lateiniſcher Schulen verwendet. In den katholiſchen Staaten aber wurden lateiniſche Schulen geſchaffen, indem die kirchlichen Behörden die kirchlichen Stiftungen mit dem onus docendi belegten und bei deren Verleihung die Lehrtüchtigkeit maßgebend ſein ließen, ein Verfahren, das beſonders in kirchenfürſtlichen Staaten leicht ausführbar war. Auch können ſolche Stiftungen nach kanoniſchem Rechte, wenn es die Umſtände verlangen, zu Schulzwecken, wie überhaupt ad pias causas, verwendet werden. Auf dieſem Wege wurden ſogar Univerſitäten geſchaffen und dotiert oder erweitert und mit Kunſtſammlungen und Bibliotheken aus Klöſtern und Kirchen ausgeſtattet. Die Univerſität Mainz, 1477 von dem Kurfürſten Diether von Iſenburg geſtiftet, entſtand zu einer Zeit, da der Kurſtaat ſich in höchſt dürftigen Umſtänden befand. Daher wurde die erſte Dotation auf eine Präbende in einem jeden der 14 Kollegiatſtifter beſtimmt, von deren Ertrag die Profeſſoren beſoldet wurden.¹) Es geſchah dies zu der Zeit, da die klaſſiſche Kultur zum zweiten Mal ſchutzflehend an den Altar geflüchtet kam. Das oſt⸗ römiſche Reich war durch den Fall Konſtantinopels 1453 untergegangen; gelehrte Griechen kamen vor den barbariſchen Türken nach Italien geflüchtet und fanden bei den Päpſten und beſonders bei den Mediceern gute Aufnahme und großmütigen Schutz; es glänzten da die Namen der Brüder Demetrius und Laonicus Chalkondylas, des Constantinus und Janos Laskaris, des Theodorus Gaza u. A. Ein neuer Drang nach Studium, neues Streben nach Forſchung und Wiſſenſchaft, das durch die junge Buchdruckerkunſt noch beſonders genährt und gefördert wurde, hatte die Gebildeten Europas ergriffen. Der Papſt Sixtus IV. hatte daher in ſeiner Bulle vom 24. Dezember 1476 den Antrag Diethers auf Gründung einer Univerſität zu Mainz nicht nur genehmigt, ſondern unter großen Lobeserhebungen der Fürſorge Diethers der neuen Univerſität die nämlichen Freiheiten und Gerechtſamen, wie denen zu Bologna, Paris und Köln erteilt.— So iſt auch die lateiniſche Schule zu Bensheim entſtanden, indem nach einer Verordnung des Erzbiſchofes von Mainz Anſelm Franz d. d. 30. Auguſt 1686 der Altar die Lehrkräfte ſtellte und die Lehrer vom Ver⸗ mögen des Altares beſoldet wurden. Die Verordnung aber erging zu einer Zeit, da, wie aus Art. 20 derſelben erhellt, die Bürgerſchaft Bensheims nicht einmal die Mittel hatte, die Koſten ihrer Elementar⸗ ſchulen zu beſtreiten.“) Es war dem Erzbiſchof daran gelegen, daß nicht allein die prieſterliche Thätigkeit, ſondern auch der Unterricht, den vor der Reformation eine Anzahl Altariſten,*) wenn auch nicht nach kirch⸗
¹) Weitere Dotation erfuhr dann die Mainzer Univerſität unter Kurfürſt Lothar Franz von Schönborn, der vom Papſt Clemens XI. die Bulle vom 4. September 1713 erwirkte, wodurch ihr die Einkünfte von 14 Kanonikaten in der Stadt und im Erzſtift überwieſen wurden; dazu kamen noch unter Kurfürſt Emmerich Joſeph von Breidbach Güter der 1773 aufge⸗ hobenen S. J., in deren Leitung bisher Mittelſchulen und die theologiſche Fakultät geweſen, und unter Kurfürſt Friedrich Karl Joſeph von Erthal das Vermögen der drei reichſten Klöſter der Stadt(der Karthaus und der beiden Frauenklöſter Altmünſter und St. Klara— Reiche⸗Klaren—), welche dieſer Kurfürſt mit Zuſtimmung des Papſtes laut Bulle vom 24. Auguſt 1781 und des Kaiſers laut Urkunde vom 6. October zur Vermehrung des Univerſitätsfonds aufhob.
²) S. Anhang, Urk. III.,§. 20.
²) Das Nähere über dieſe Altäre, über ihre Stiftung, Kollation, Einziehung und Reſuscitation ſ. Dahl, Geſchichte des Fürſtentums Lorſch, S. 210; Heckler, Beiträge zur Geſch. von Bensheim S. 67 ff. Gegen ihre Angaben habe ich nur zu bemerken, daß der Altar des h. Laurentius nicht, wie Heckler angibt, 1509 von Peter Ritzhaub und ſeiner Gattin Gütgen (Judith) geſtiftet worden iſt, ſondern, wie aus einer Urkunde im Großh. Staatsarchiv zu Darmſtadt deutlich erhellt, im Jahre 1488 vom Altariſten Johannes Marx zu Bensheim im Vereine mit den genannten Eheleuten dotiert wurde und in demſelben Jahre auch errichtet worden iſt. Die Urkunde iſt datiert„mondag nach Sanct Jorgendag 1488“ und enthält die Worte„zu dem Altare dis Jars uffgerichte inn der pfarrkirchen zu Benßheim, der gewicht iſt inn die Ere des heiligen Sanct Laurentien, des großen martelers.“ Die Kollation des Altares wird in der Urkunde den Eheleuten Ritzhaub zuge⸗ ſprochen, die zur Dotation 700 Gulden bar beigetragen haben, während Altariſt Marx 300 Gulden bar gab und die Gefälle der Güter des Junkers Konrad zu Frankenſtein, dem er die Güter um 1000 Gulden abgekauft hatte, dem Altare vermachte. Johann Bopp, Kaplan zu Schönberg, ſoll den Altar einſtweilen verſehen, bis die Kollatoren ihm einen Prieſter beſtimmt hätten. Der Altariſt ſollte von der Pfründe jährlich 30 Gulden Nutznießung haben, die übrigen Einkünfte derſelben der Verfügung der Kollatoren überlaſſen bleiben.— Dahl ſagt nur, der Altar ſei wahrſcheinlich von Peter Ritzhaub geſtiftet, der 1512 und 1513 als Kollator vorkomme.


