Aufsatz 
Öffentliche Mitteilung über die gegenwärtige Einrichtung der Elementar- und Mittelschulen der Stadt Wiesbaden
Entstehung
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Erfindung über ein den Vorſtellungskreiſen resp. den künftigen Verhältniſſen der Kinder angemeſſenes Thema vorgeſchritten werden. Der häuslichen Correctur derſelben iſt von den Lehrern die ſorgfältigſte Aufmerkſamkeit zu widmen. Orthographiſche Uebungen ſind jederzeit anzuſtellen und geläufige Handhabung der vereinbarten Schreibweiſe nebſt der richtigen Anwenduug der Unterſcheidungszeichen zu erzielen..

Da die Uebung in der Mutterſprache gemeinſamer Mittelpunkt des Unterrichts, und in allen Stunden ohne Ausnahme zu berückſichtigen iſt, ſo haben alle Lehrer dahin zu wirken, daß der Schüler beim Austritt aus der Schule über alle Gegenſtände ſeines Geſichtskreiſes deutlich und ſicher ſich auszudrücken verſtehe.

§. 8.

Der Schreibunterricht hat mit Ausſchluß aller Schreibkünſte und Schreibmalereien eine deutliche, leicht lesbare, gefällige und fertige Handſchrift in deutſcher und lateiniſcher Schrift anzuſtreben. Erſt auf der Mittelſtufe beginnt der Gebrauch der Feder und Tinte.

Da der von Klaſſe zu Klaſſe eintretende Wechſel der Handſchrift des Klaſſenlehrers auf die Handſchrift der Kinder den nachtheiligſten Einfluß äußert, dieſem Uebelſtande auch nicht durch das Vorlegen von gleich⸗ mäßigen Vorſchriften abgeholfen wird, ſo iſt dahin zu ſtreben, daß einem und demſelben Lehrer der Schreib⸗ unterricht durch alle Mittel⸗ und Oberklaſſen der Schnule übertragen wird.

Neben dem ſ. g. Schönſchreiben muß auch Dictirſchreiben geübt werden.

§. 9.

Der Unterricht im Rechnen erſtrebt Fertigkeit in mündlicher und ſchriftlicher Löſung der Aufgaben des gemeinen Rechnens. Nach Erlernung des Rechnens in den vier Grundoperationen in unbenannten und be⸗ nannten Zahlen ſchließt er für die Mädchen auf der Oberſtufe mit dem Bruchrechnen, dem Rechnen mit un⸗ gleich benannten Zahlen, dem Zweiſatz und Dreiſatz, für die Knaben mit der Proportionsrechnung ab und wird hier dieſem Gegenſtande durch die Hauptlehren von den Decimalbrüchen, ſowie durch Aufgaben aus der Zins⸗, Rabatt⸗, Geſellſchafts⸗Rechnung, die durch die Geſchäftsbeziehungen, zu welchen die Knaben übergehen werden, geforderte Erweiterung gegeben. An der nöthigen Rückſicht auf Münzen, Maße und Geyichte und deren practiſche Anwendung darfs nicht fehlen, wie auch die Anleitung zur Führung eines Haushaltungsbuchs u. dgl. zu geben iſt.

§. 10.

Der Unterricht im Geſang ſucht zunächſt die Erlernung der wichtigſten und ſchönſten Choralmelodien dergeſtalt zu erreichen, daß dieſelben feſt und ſicher einſtimmig vorgetragen werden können. Es iſt darauf zu Pelten daß die für den ſonntäglichen Gottesdienſt beſtimmte Melodie jedesmal vorher in der Schule durch⸗ geſungen wird.

Der mehrſtimmige Geſang iſt nur bei dem Figuralgeſang anzuwenden, hier aber auf die Erlernung einer möglichſt reichen Zahl von ſchönen, erheiternden und belebenden Geſängen zu dringen, deren Texte vor⸗ her vom Lehrer vorgeleſen und erklärt, vom Schüler auswendig gelernt werden müſſen. 8

Zur Einübung beſonderer Lieder können auch mehrere Klaſſen zuſammengelegt werden.

§. 11.

Der Unterricht in der Geographie beginnt in der zweiten Klaſſe der Mittelſtufe(III) mit dem Wich⸗ tigſten aus der Heimathkunde in Form von Sprechübungen, gibt dann die geographiſchen Vorbegriffe, beſpricht Horizont und Himmelsgegenden, betrachtet die Erdoberfläche, vermittelt eine allgemeine Kenntniß der Land⸗ und Waſſermaſſen und gibt eine überſichtliche Darſtellung der Geographie von Naſſau; während die Mädchen⸗ ſchule auf der Oberſtufe ſodann eine Ueberſicht der fünf Erdtheile unter Hervorhebung des Merkwürdigſten in den europäiſchen und außereuropäiſchen Ländern gibt und zur ſpeciellen Geographie von Deutſchland vorſchrei⸗ tet, auch das Wichtigſte aus der mathematiſchen und phyſikaliſchen Geographie mittheilt, führt der Unterricht auf der Oberſtufe der Knaben außerdem zu einer genaueren Kenntniß Europas und derjenigen außereuropäiſchen Gegenden, die dem Weltverkehr angehören.

Eine Anleitung zum Kartenzeichnen darf dabei nicht fehlen, ſowie der Gebrauch der Karte ſtets den Unterricht begleitet.

§. 12.

Der Unterricht in der Geſchichte beginnt erſt auf der Oberſtufe.

In den Mädchenſchulen wird eine charactervolle Schilderung der hervorragendſten Begebenheiten aus der deutſchen Geſchichte unter beſonderer Berückſichtigung der weiblichen Charactere gegeben, auch das Wichtigſte aus den Religionen, Geſetzen, Gebräuchen, Sitten und Lebensweiſen alter Völker an hervorſtehenden Charak⸗ teren und Begebenheiten erläutert.

4 In den Knabenſchulen werden Biographien aus der alten, mittleren und neuen Geſchichte gegeben, wobei die deutſche Geſchichte in den Vordergrund tritt. Die Naſſauiſche Geſchichte gibt die Lebensbeſchreibungen her⸗ vorragender Fürſten aus dem erbvereinten Regentenhauſe, ſowie bedeutende Perſönlichkeiten aus den Landes⸗ theilen, welche erſt ſeit dieſem Jahrhunderte Theile des Herzogthums geworden.

Es iſt auf der Oberſtufe der Knabenſchule außerdem das Wichtigſte aus den ſtaatlichen Einrichtungen des Herzogthums, ſoweit es in den Geſichtskreis der betreffenden Jugend gehört, mitzutheilen.

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