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ſie der mittlere Bürgerſtand unſrer Stadt für ſeine Kinder zu fordern berechtigt iſt. Demge⸗ mäß iſt denſelben durch Reſcript Herzogl. Landesregierung vom 18. April 1858 folgende
Organiſation gegeben worden. Die Organiſation der Mittelſchulen dahier betreffend.
§. 1.
Die beiden hieſigen Mittelſchulen haben jede eine Unter⸗, Mittel⸗ und Ober Stufe; die Unterſtufe hat eine Klaſſe mit einjährigem Kurſus; die Mittelſtufe hat zwei Klaſſen, mit je zweijährigem Kurſus; die Ober⸗ ſtufe hat zwei Klaſſen, deren erſte einen zweijährigen, deren zweite einen einjährigen Kurſus hat.
Die Mittelſchulen ſind nach den Geſchlechtern von unten auf getheilt, ſo daß jede derſelben zehn Schüler⸗ klaſſen in ſich ſchließt, fünf für Knaben, fünf für Mädchen.
§. 2.
Die Mittelſchule ſchließt mit ihrem Lehrplane der Oberſtufe die Schulbildung der ihr anvertrauten Zög⸗ linge ab und rechnet auf Schüler, die einen über den Elementarunterricht hinausgehenden, jedoch ausſchließ⸗ lich der practiſchen Seite zugewendeten Unterricht in den Realien und in der Kenntniß der Sprachen, wie beide von dem häuslichen und öffentlichen Verkehr unter den Mittelſtänden gefordert werden, erhalten ſollen. Die Mittelſchule unterſcheidet ſich daher weſentlich von der Elementarſchule durch einen tiefer gehenden Unterricht in den Realien und durch die Aufnahme der franzöſiſchen Sprache, der Geometrie und des Zeichnens in den Kreis der Lehrgegenſtände. 8.5
Die Lehrgegenſtände der Mittelſchule ſind Religion, Leſen, deutſche Sprache, Rechnen, Schreiben, Geſang, Geographie, Geſchichte, Naturkunde, Zeichnen, franzöſiſche Sprache; Geometrie für die Knaben; weibliche Hand⸗ arbeiten für die Mädchen. 84
Für die Unterſtufe gehören in den Lectionsplan Religion(3), Leſen und deutſche Sprache(8), Rech⸗ nen(4), Schreiben(3) in wöchentlich 18 Stunden, in halbſtündige Lectionen vertheilt.
Für die Mittelſtufe treten weiter hinzu Geſang, Geographie, Zeichnen, franzöſiſche Sprache, weibliche Handarbeiten für die Mädchen;.
für die Oberſtufe außerdem Geſchichte, Naturkunde und für die Knaben⸗Abtheilung Geometrie.
§. 5. 3
Der Unterricht in weiblichen Handarbeiten mit vöchentlich wenigſtens 6 Lehrſtunden, wird ſich den Familienverhältniſſen der Kinder gemäß, zwar nicht auf Stricken, Nähen, Stopfen, Säumen und Zeichnen der Wäſche beſchränken, doch darf er ſelbſt für die hierin befähigt Erklärten der Oberklaſſe nicht durch aus⸗ ſchließliche Anleitung der Schülerinnen zur Anfertigung von Stickereien und Putzſachen ſeines heilſamen Ein⸗ fluſſes auf das häusliche Leben der Töchter aus den Mittelſtänden beraubt werden.
Befreiung von dieſem Unterrichte findet auf Antrag der Eltern durch den Schulinſpector ſtatt, wenn ein anderweiter Unterricht resp. die gehörige Fertigkeit in dieſen Arbeiten nachgewieſen iſt.
§. 6. Der Leſe⸗Unterricht, mit dem deutſchen Unterricht in Verbindung, hat auf der Unterſtufe die erſte elementariſche Behandlung, und ſchreitet auf der Mittelſtufe fort zur vollſtändigen Leſefertigkeit von Gedrucktem und leſerlich Geſchriebenem in deutſchen und lateiniſchen Buchſtaben, auf der Oberſtufe zur Erlernung eines ſchönen und ausdrucksvollen Leſevortrags proſaiſcher und poetiſcher Leſeſtücke, deren gediegener Inhalt durch allſeitige Betrachtung, unter Ausſchluß aller weitſchweifigen und die Faſſungskraft der Kinder überſteigenden Erklärungen, den Schülern zu eigen zu machen iſt. Das Memoriren und Herſagen ausgewählter, den kind⸗ lichen Geiſt kräftigender, das Gemüth veredelnder Gedichte tritt hinzu. §. 7. Der Unterricht in der deutſchen Sprache übt auf der Unterſtufe den nicht erweiterten einfachen Satz mündlich und ſchriftlich, hält ſich auf der Mittelſtufe im Anſchluß an Geleſenes an den Wortarten, Wortbildungslehre und dem erweiterten einfachen Satz zur Förderung des richtigen mündlichen und ſchriftlichen Ausdrucks und ſchließt auf der Oberſtufe ab mit der Lehre vom zuſammengeſetzten Satze und mit der Be⸗ ſprechung des Geleſenen nach den während des ganzen Schulkurſus erlernten grammatiſchen Regeln. Die ſchriftlichen Ausarbeitungen beginnen erſt in der zweiten Klaſſe der Mittelſtufe mit Beſchreibungen, Erzählungen und Briefen zunächſt nach gegebenen Muſtern; erſt auf der Oberſtufe kann bis zu kleinen Aufſätzen eigener


