12
Ertheilung des Gerüſt⸗Turnunterrichts in außerordentlichen Stunden wird ein Lehrer beauftragt, der dafür, ſowie für die periodiſch wiederkehrende Abhaltung eines Lehrcurſus für die Lehrer eine beſondere Remuneration erhält, ſobald die ihm geſetzlich obliegende wöchentliche Stundenzahl dadurch vergrößert wird.
. 7.
Für die den Lehrern aus der Betheiligung an den§. 2 pos. 3 genannten Veranſtaltungen erwachſende Mühewaltung kann eine beſondere Remunerirung nicht beanſprucht werden, da dieſelbe in der Aufgabe eines Lehrers und Erziehers eng eingeſchloſſen iſt. Eben dieſer Pflicht, für die ihm überwieſene Jugend ein väter⸗ licher Seelſorger zu ſein, ſoll der Lehrer wieder mehr als gewöhnlich eingedenk werden. Es wird daher er⸗ wartet, daß die wöchentlichen Spaziergänge ſich nicht auf die für den Unterricht angeſetzte Zeit beſchränken, daß die Beſuche in den Häuſern der Eltern, wo es nöthig erſcheint, ſo häufig ſtattfinden, daß eine fruchtbare Einwirkung auf dieſelben erzielt werden kann, daß endlich die mit der Errichtung eines Depots von Schreib⸗ utenſßien ꝛc. 8 2, 2 d und e) einzelnen Lehrern erwachſende Mühewaltung im Geiſte einer chriſtlichen Liebe aufgefaßt werde. 5
Die Schule will nicht den Einfluß der Eltern auf ihre Kinder ſchwächen, oder gar vernichten, ſondern ihn veredeln. Sie will die Eltern, wo es nöthig iſt, über ihre Pflichten der Erziehung aufklären. Die Bekanntſchaft der Lehrer mit den Eltern, mit dem Charakter und der Lebensweiſe derſelben, mit den Zuſtän⸗ den des elterlichen Hauſes gereicht auch dem Unterrichte zum Segen. 3
Bei der Anlage einer Bibliothek für die Elementarſchule iſt auf die Ziele und Zwecke der letzteren be⸗ ſondere Rückſicht zu nehmen. 4
§. 8. Zu der Anlage eines Depots von Schulutenſilien ꝛc.(§. 2, 2 e) bedarf es eines vorzuſchießenden kleinen Capitals, welches von dem Gemeinderathe erbeten wird. Mit der Verwaltung desſelben wird ein Lehrer auf
Vorſchlag des Oberlehrers vom Schulvorſtande betraut. Derſelbe hat periodiſch Rechnung dem Schulvor⸗ ſtande abzulegen. 9. §
Für die Beſchäftigung der Lehrer und Lehrerinnen an der Arbeitsſchule werden denſelben angemeſſene
Remunerationen in Ausſicht geſtellt, je nach der Ausdehnung der Mühewaltung. §. 10.
Der Schulvorſtand der Elementarſchule beſteht aus einem Geiſtlichen evangeliſcher Confeſſion, als Vor⸗ ſitzender, dem katholiſchen Pfarrer, dem Bürgermeiſter oder einem Stellvertreter desſelben, dem Oberlehrer und zwei von dem Schulvorſtande zu wählenden, zwei von dem Gemeinderathe in specie für die Arbeitsſchule zu ernennenden Mitgliedern. Bei der Wahl resp. der Ernennung dieſer Mitglieder wird die ganze Aufgabe und Organiſation der Elementarſchule in's Auge zu faſſen ſein, ſo daß nur Männer dazu genommen werden, von welchen eine allſeitige Förderung der Intereſſen der Schule zu erwarten ſteht. Ob die Zahl der Mitglieder des Schulvorſtandes zu vergrößern ſei, bleibt nach genommenen Erfahrungen demſelben zu beſchließen überlaſſen.
Desgleichen muß es dem Beſchluſſe des Schulvorſtandes überlaſſen bleiben, ob ein weiterer Ausſchuß, gleichſam ein weiterer Beirath zu bilden ſei, wie Wir einen ſolchen für die Mädchen⸗Arbeitsſchule, gebildet von Frauen hieſiger Stadt, für ſehr wünſchenswerth erachten.
Wiesbaden, den 31. October 1863.
Der Lehrplan der Elementarſchule iſt durch das allgemeine Schuledict von 1817 feſtgeſtellt; über die Ausführung desſelben gibt die in der Anlage nachfolgende Ueberſicht der im letzten Schuljahre behandelten Lehrgegenſtände genügende Auskunft.
Nach dem Organiſationsplane vom 21. April 1858 ſollte die Elementarſchule aus 3 Klaſ⸗ ſen und 5 Abtheilungen beſtehen:
I. Untere Klaſſe. Abtheilung b. Die ſechsjährigen „ a. Die ſiebenjährigen Lehrgegenſtände. Bibliſche Geſchichte... 3 Stunden. Lefen....... 4„ Anſchauung und Schreibleſen 3„ Rechnen...... 4„ Schönſchreiben.... 2 5 16 Stunden.
Knaben und Mädchen.


