Aufsatz 
Öffentliche Mitteilung über die gegenwärtige Einrichtung der Elementar- und Mittelschulen der Stadt Wiesbaden
Entstehung
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Die Organiſation der hieſigen Elem entarſchule betreffend.

§. 1.

Die Elementarſchule iſt nicht blos Lernſchule. Sie zieht vielmehr die Erziehung der ihr anvertrauten

Jugend mehr als die übrigen Schulen der Stadt in den Bereich ihres unmittelbaren Wirkens. §. 2.

Die dazu führenden Veranſtaltungen ſind: 8

1) eine Arbeitsſchule, in genauer Verbindung mit der Elementarſchule. Ueber die Organiſation derſel⸗

ben erfolgt unter dem Heutigen beſondere Verfügung.

2) Beaufſichtigung der Schüler durch die Lehrer bei den für den Unterricht nothwendigen Arbeiten, in

Verbindung mit dem Nachhülfe⸗Unterricht der ſchwächeren Schüler.(Vergl.§. 6, 1)

3) Kabrhnuag eines innigeren Verkehrs zwiſchen Schule und Haus, zwiſchen Lehreru und Schülern urch:. a. wöchentliche längere Spaziergänge der Klaſſen mit ihren Lehrern; b. Anordnung von Spielen und Feſten; 4

c. Einwirkung auf das Elternhaus durch Beſuch der Lehrer, und wenn es von dort aus gewünſcht wird, durch Darreichung von Schriften lehrreichen Inhalts;

d. Errichtung eines Depots von Schulutenſilien, auch von Rohſtoffen zum Induſtrie⸗Unterricht, wo⸗ durch die Abgabe derſelben zu billigeren Preiſen und in beſſerem Gehalte ermöglicht werden kann.

§. 3.

Die Lehrer der Elementarſchule ſind verpflichtet, zur Ausführung aller in§. 2 bemerkten Veranſtal⸗ tungen die Hand zu bieten.

.§. 4.

Was den Lehrplan in der Elementarſchule betrifft, ſo bleibt das Reſcript vom 21. April 1858 ad Reg. 14,549 maßgebend bis auf Weiteres, nur daß die Combination der beiden Unterklaſſen A und B aufhört, und daß der Turnunterricht ſucceſſive zur Einführung gelangt. Mit dem Schuljahre 186 ½6, wird aber eine anderweite Vertheilung der Klaſſen in Erwägung zu ziehen ſein, weßhalb deßfallſige Vorlage frühzeitig erfolgen muß. Die Theilnahme der Schüler an dem Turnunterricht, ſowie an dem Nachhülfeunterricht resp. dem Ar⸗ beiten unter Aufſicht der Lehrer(§. 2, 2) iſt obligatoriſch, Ausnahmen bewilligt der Schulvorſtand. Die Theilnahme an der Arbeitsſchule iſt facultativ.

85. 6 monn nach dem beſtehenden Unterrichtsplane von den Lehrern der Anſtalt an Unterrichtsſtunden zu geben ſind: 3 in Unterklaſſe B..... 16 4 X..... 16 Mittlelklaſſe Knaben. 26 Mädchen. 23 Oberklaſſe Knaben. 26 Mädchen. 23

und in der Mittelklaſſe B.(achtjährige) außerdem 20 Stunden als genügend angenommen werden können, ſo ſind nur 150 Unterrichtsſtunden von den ſieben Lehrern zu decken. Es werden aber, abgeſehen von dem Ober⸗ lehrer, der wegen der ihm ſonſt obliegenden Geſchäfte nicht mehr als 20 Stunden geben kann, die übrigen Lehrer ſämmtlich zu 30 bis 32 wöchentlichen Stunden verpflichtet, ſo daß(200 bis 212 Minus 150) noch 50 bis 62 Stunden für die übrigen Zwecke und Ziele der Schule verfügbar bleiben.

Bei dieſer Berechnung iſt die Vorausſetzung maßgebend, daß der Religionsunterricht der katholiſchen und evangeliſchen Schüler aller Klaſſen in beſonders zu bildenden Abtheilungen parallel gegeben werde.

§. 6.

Dieſe zur weiteren Verfügung verbleibenden 50 bis 62 wöchentlichen Stunden werden verwendet zu⸗

1) für die Beaufſichtigung der Schüler bei ihren Arbeiten für den Unterricht und für den Nachhülfe⸗ unterricht(§. 2, 2), indem für eine jede der zwei oberen Klaſſen(Knaben und Mädchen) täglich eine Stunde und für jede der drei unteren Klaſſen wöchentlich 2 Nachhülfeſtunden beausſichtigt werden. Hierfür werden alſo weitere 30 wöchentliche Stunden beanſprucht;

2) für den Turnunterricht, der auf die Schüler der zwei oberen Klaſſen(Knaben und Mädchen) be⸗ ſchränkt und in Abtheilungen von höchſtens 50 Schülern ertheilt wird, in wöchentlich je 4 Stunden.

Der Turnunterricht beſchränkt ſich auf die einfachſten Uebungen, wie ſolche in dem Kloß'ſchen Werke: Anleitung zur Ertheilung des Turnunterrichts, Dresden 1863 bezeichnet werden. Die Lehrer der Elementar⸗ ſchule haben ſich für die Ertheilung dieſes Unterrichts, ſoweit derſelbe in Frei⸗ und Ordnungs⸗Uebungen u. ſ. w. beſteht, ſämmtlich zu befähigen in einem Lehrcurſus, den Wir für den nächſten Winter anordnen werden. Mit

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