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Zur einheitlichen Leitung des geſammten ſtädtiſchen Schulweſens wurde eine Schulcom⸗ miſſion beſtellt. Zu derſelben ſollten gehören:
a. der Schulinſpector als Vorſitzender,
b. die Stadtpfarrer beider Confeſſionen und die Kapläne, ſofern die letzteren eine ſelbſt⸗ ſtändige Pfarrverwaltung haben,
c. der Bürgermeiſter,
d. der Rector der höheren Bürgerſchule,
e. drei von dem Schulinſpector zu wählende Lehrer, deren einer der höheren Töchter⸗ ſchule angehören muß,
f. drei von dem Schulinſpector und dem Bürgermeiſter zu wählende Familienväter.*)
In dem Jahre 1845 wurde die bisher beſtandene Realſchule mit dem neuerrichteten Real⸗ gymnaſium verbunden; 1857 das letztere von der erſteren getrennt und zu einer ſelbſtſtändigen Staatsanſtalt erhoben, die Realſchule als höhere Bürgerſchule aber zu 6 Klaſſen erweitert.— Die Töchterſchule wurde 1847 gegründet.
Da die Bürger des Kloſtergutes Clarenthal mit der Stadt Wiesbaden eine Civilge⸗ meinde bilden, ſo erſcheint es billig, auch der dort beſtehenden Schule mit wenigen Worten zu gedenken. Es läßt ſich nicht genau beſtimmen, wann hier eine Schule errichtet wurde, doch iſt dieſes jedenfalls ſchon ſehr früh, wahrſcheinlich im 17. Jahrhundert geſchehen. Vor dem Jahre 1817 beſtand die Einrichtung, daß der Lehrer nur im Winter vollſtändigen Unterricht in 30 wöchentlichen Lehrſtunden ertheilte; während des Sommers, d. h. von Pfingſten bis Michaelis wurden nur 6 Lehrſtunden in der Woche gegeben.
Im Jahre 1817 fand das neue Schuledict auch auf die Schule in Clarenthal ſeine An⸗ wendung und von da an beſtand daſelbſt eine vierklaſſige Schule, die freilich nur wenige Schü⸗ ler(zwiſchen 20— 35) zählte. Die Beſoldung wurde zum Theil aus dem Centralſtudienfonds, zum Theil aus der Stadtkaſſe beſtritten und betrug circa 150 fl. nebſt 2 Klaftern Holz.
Das Schullocal war ein wenig geeigneter enger, dumpfer Raum in den früheren Kloſtergebäulichkeiten, bis 1864 ein beſonderes Schulhaus, das zugleich die Wohnung des Lehrers enthielt, der bis dahin bei dem Pächter ſein Unterkommen hatte ſuchen müſſen, eingerichtet wurde.
Wenn wir in der weiteren Darſtellung des ſtädtiſchen Schulweſens auf die Schule zu Clarenthal keine beſondere Rückſicht nehmen, ſo geſchieht das aus dem Grunde, weil die Reor⸗ ganiſation nur inſofern dort eingriff, als die Schule zu Clarenthal unter den Schulvorſtands⸗ dirigenten der Elementarſchule zu Wiesbaden geſtellt wurde, im Uebrigen aber ſelbſt⸗ ſtändig blieb.
*) Da die Inſtruction über die Rechte und Pflichten der Schuleommiſſion und der Schulvorſtände auch
bei der ſpäteren Organiſation weſentlich dieſelben geblieben ſind, ſo verweiſen wir auf die Mittheilung derſelben unter pag. 23 u. ff.—


