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1) Die lateiniſche Schule unter einem Rector, der zugleich Pfarrer in Clarenthal, Stadtvicarius und Zuchthausprediger war, und dem nöthigen Hülfsperſonale; ſie zählte circa 50 Schüler, welche in Religion, deutſcher, lateiniſcher und griechiſcher Sprache(nicht obligatoriſch), Geographie, Rechnen und Geſang unterrichtet wurden.
2) Die Knabenſchule in 2 Klaſſen:
a. Die erſte Knabenſchule umfaßte die Knaben der ganzen Stadt vom 10. bis 14. Lebensjahre und ſtand unter dem Cantor. Die Lehrgegenſtände waren: Religion, deutſche Sprache, Schönſchreiben, Rechnen und Geſang. Schülerzahl circa 90.
b. In der zweiten Knabenſchule wurden die Knaben des vorderen Stadttheils, ebenfalls gegen 90 an der Zahl, vom 6. bis 10. Lebensjahre unterrichtet.
3) Die Mädchenſchule hatte alle Mädchen des vorderen Stadttheils vom 6. bis 14. Lebensjahre zu beſuchen. Die Zahl derſelben betrug gegen 120. Der Unter⸗ richt erſtreckte ſich auf dieſelben Lehrgegenſtände, wie in der Knabenſchule.
4) Die Stadtſchule für das ſ. g. Sauerland(den hintera Stadttheil bis zur Goldgaſſe und dem Todtenhofe) zählte ungefähr 130 Schüler beiderlei Geſchlechts. Die Knaben beſuchten dieſe Schule bis zum 10. Lebensjahre und traten dann in die zweite Schule 1. Klaſſe, die Mädchen dagegen verblieben in derſelben bis zur Confirmation.
5) Die Waiſenhausſchule war ausſchließlich für Waiſen(circa 50) bis zum 14. Jahre beſtimmt und wurde anfangs von Candidaten der Theologie, ſpäter von beſonderen Lehrern beſorgt, welchen zugleich die Aufſicht über das geſammte Haus⸗ perſonal oblag.
Schulgebäude beſaß die Stadt(außer dem Waiſenhaus) nur 2, ein anfangs nur ein⸗ ſtöckiges Haus in der Nähe der(abgebrannten) Hauptkirche für die oben sub 1—3 genannten Schulen und die ſ. g.„Birk“ im hinteren Stadttheile für die Schule pos. 4.*)
*) 1. Anmerkung. Intereſſant dürfte die Mittheilung über die Beſoldungsverhältniſſe der Lehrer in der damaligen Zeit ſein.
Der Cantor bezog 1) 81 fl. aus dem Kloſter Clarenthal, 2) 65 fl. aus dem Präſenzfonds, 3) 5 fl. aus der Stadtcaſſe, 4) 16 Malter Korn, 5) Accidenzien von Copulationen und Leichenbegängniſſen circa 60 fl., 6) 8 Klafter Buchenholz(zugleich für das Schulzimmer). Der zweite Knabenlehrer erhielt circa 200 fl. Die Einkünfte des Mädchenlehrers beſtanden in 135 fl. an Geld, der Benutzung eines Ackers im Weiden⸗ bornfeld 1 ½ Viertel Morgen haltend und 7 Klaftern Holz. Als Glöckner erhielt er überdieß 1) von jedem Bür⸗ ger 1 Laib Brod, 2) von jedem Befuhrten 1 Garbe Korn(zur Hälfte mit dem Amtsdiener), 3) herrſchaftlichen Zehnten: 1 ½ Fuder Korn und 1 ½ Fuder Hafer auf dem Felde, 4) für jede Leiche und Copulation geſetzlich 20 kr., für jede Kindtaufe 12 kr., 5) an trockenen Früchten aus der Präſenz 9 Malter Korn, 6) Geldbeſoldung aus der Präſenz 5 fl. 51 kr., 7) für Reinhaltung der Altartücher, Läuten ꝛc. 4 fl. 12 kr., 8) die Benutzung des Kirchhofs. Der Lehrer an der Schule des hinteren Stadttheils, welcher zugleich Gegenſchreiber am Bürgerhospitale und Organiſt an der Hauptkirche war, habe allein eine freie Dienſtwohnung und bezog 170 fl. an Geld, 18 Malter Korn und 7 Klafter Holz. Der Lehrer für die Waiſen wohnte im Hauſe, hatte freie Station und an 100 fl. fixe Beſoldung.
2. Anmerkung. Für die Bedürfniſſe der Schule wurde in der Art geſorgt, daß jeder Schülev ſtatt der früher üblichen„Schulſcheiter“ eine kleine Abgabe in Geld zu leiſten hatte; ferner mußten die Mittel für Tinte ꝛc. durch Beiträge der Schüler aufgebracht werden; üblich war es überdieß, dem Lehrer ein ſog. Neujahrs⸗ und Faſtnachtsgeſchenk zu machen, deſſen Betrag jedoch in der Willkür der Eltern ſtand.


