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Supan, Wandkarte der Jahresisothermen; Ferd. Hirt, Geographische Bildertafeln; Otto Bismarck, das Karten- zeichnen als Hilfsmittel des Unterrichts in der Erdkunde; ders., Kartenskizzen für den Unterricht in der Erdkunde.
Für die physikalische Sammlung wurde angeschafft: Ein Apparat nach Puluy zur Bestimmung des mechanischen Wärmeäquivalents, ein Interferenzprisma, ein Ampère’'sches Gestell neuer Konstruktion nebst Leiter und Solenoid aus Aluminium, eine Deklinationsbussole, eine Wheatstone'sche Brücke, ein photographischer Apparat
mit Zubehör.
Für die chemische Sammlung wurden die nötigen Ergänzungen an Chemikalien und Glasgeräten beschafft.
Für die naturgeschichtliche Sammlung wurden angeschafft: Eine Sammlung mikroskopischer Präparate, ein Kasten mit Gliedertieren, Verwandlung von Apis mellifica, Rhoditis rosae, Hylobies abietis, Spondylis buprestoides, Gryllus domesticus und ein Hautdurchschnitt.
Für den Zeichenunterricht wurden angeschafft: Zwei Serien Gipsmodelle von Gebr. Weschke in Dresden; Wandtafeln zur Projektionslehre von Ad. Gut; 15 Exemplare von Gut, Linearzeichnen I; Zeitschrift für Zeichen- und Kunstunterricht; Monatsblatt für den Zeichenunterricht.
Für den Gesangunterricht wurden angeschafft: Sechs altniederländische Volkslieder, bearbeitet von Eduard Kremser(Klavier-Partitur, Stimmen und verbindender Text); Erk-Böohme, Liederhort, drei Bände; der Chorgesang, Jahrgang 1894/95.
Die Sammlung von Tafeln für den Anschauungsuntericht wurde vermehrt um je eine Lauttafel für den französischen und englischen Unterricht, sowie um einen Stich„Anbetung der Könige“ von Eichens (Geschenk des Königl. Provinzial-Schulkollegiums). 3
VI. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 22. April, morgens 7 Uhr mit der Mitteilung des Stundenplans und der Prüfung der aufzunehmenden Schüler. Bei der Anmeldung sind vorzulegen: Geburts- und Impfzeugnis, ferner das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten An- stalt. Die zur Aufnahme in Sexta erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sind: Geläufig- keit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; eine leserliche und reinliche HHandschrift; Fertigkeit, Diktiertes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungen mit gleichbenannten Zahlen. Für die Aufnahme in die Vorschule ist das vollendete sechste Lebensjahr zu erfordern. Von dieser Mindestforderung darf höchstens ein halbes Jahr nachgelassen werden, jedoch nur unter der Voraussetzung der ausdrücklich bezeugten körperlichen Kräftigkeit des aufzunehmenden Knaben. In die diesseitige Vorschule können nur solche Knaben aufgenommen werden, welche südlich der durch die Walkmühl- und die Emserstrasse, den Michelsberg, die Markt-, Burg- und Parkstrasse gebildeten Grenze wohnen; die Knaben des nördlichen Stadtteils sind für die Vorschule in der Stiftstrasse anzumelden, für die in den bezeichneten Grenzstrassen wohnenden ist die Wahl der Vorschule freigestellt.
Das Schulgeld beträgt für die Vorschule 72 Mark, für die Klassen VI bis U. III. der Oberrealschule 84 M., für die Klassen O. III bis I 90 M., mit Ermässigung auf zwei Drittel für den zweiten und auf die Hälfte für jeden folgenden Bruder. Für Auswärtige findet eine Erhöhung um 33 ½% statt. Für jeden in die Oberrealschule eintretenden Schüler ist ein Aufnahmegeld von 12, für jedes Abgangszeugnis eine(in die Stadtkasse fliessende) Taxe von 3 M. zu entrichten.
Als Erweis zureichender Vorbildung wird anerkannt.
I. Das Reifezeugnis der Obperrealschule:
1. für das Studium der Mathematik und der Naturwissenschaften auf der Universität
und für die Zulassung zur Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen,
2. für die Zulassung zu der Staatsprüfung im Hochbau-, Bauingenieur und Maschinen-
baufach,
3. für das Studium auf den Forstakademien und für die Zulassung zu den Prüfungen
für den Königlichen Forstverwaltungsdienst,
4. Für das Studium des Bergfachs und für die Zulassung zu den Prüfungen, durch
welche die Befähigung zu den technischen Amtern bei den Bergbehörden des Staats darzulegen ist,


