werden. Der erste Kursus dieser Art soll in der Zeit vom 3. bis 15. Januar 1895 in den Räumen der Musterschule zu Frankfurt a. M. abgehalten werden.
Verfügung vom 1. Dezember 1894: Die Frage des Beginns des Vormittags- und der allenfallsigen Beseitigung des Nachmittagsunterrichts im Sommer ist seitens der Direktoren der drei höheren Schulen Wiesbadens mit den Lehrerkollegien eingehend zu be- raten; über das Ergebnis dieser Beratung ist bis zum 15. Dezember d. Js. ein gemeinsamer Bericht zu erstatten.
Verfügung vom 4. Dezember 1894: Die bisher vom Dr. Weidner in Hamburg, Seit dem 1. Oktober d. Js. von Direktor Dr. Holzmüller in Hagen herausgegebene Zeitschrift für lateinlose höhere Schulen wird in empfehlende Erinnerung gebracht.
Verfügung vom 18. Dezemher 1894: Im Auftrage des Herrn Ministers wird ein Exemplar des Stichs„Anbetung der Könige“ von Eichens der Austalt als Geschenk über- wiesen.
Erlass vom 5. Januar 1895: Auf die Pflege einer guten und leserlichen Hand- schrift hat die Schule auch über die Zeit des eigentlichen Schreibunterrichts hinaus fortgesetzt mit Nachdruck zu wirken.
Verfügung vom 16. Januar 1895: Auf Grund des von den Direktoren der hoheren Schulen Wiesbadens gemeinsam erstatteten Berichts wird einstweilen davon abgesehen, der Frage wegen thunlichster Zusammenlegung der Unterrichtsstunden näher zu treten. Die Eltern der Schüler sind darüber zu befragen, ob sie wünschen, dass im Sommer der Vor- mittagsunterricht um 7oder um s Uhr beginne; über das Ergebnis dieser Befragung ist binnen vier Wochen gemeinsam zu berichten.
Erlass vom 9. Januar 1895: Die bei Mittler& Sohn(Berlin) erschienene Volksaus- gabe von Moltke's„Geschichte des Krieges von 1870/71“ eignet sich zu Prämien sowie zur Anschaffung für die Schülerbibliothek.
Verfügung vom 23. Januar 1895: Es wird genehmigt, dass von Ostern 1895 an Stelle des Lehrbuchs der Physik von Krebs Koppe's Xnfangsgründe der Physik, Ausgabe B(IJ. PTeil: Vorbereitender Lehrgang, II. Teil: Hauptlehrgang) in den Klassen Obertertia und Obersekunda, sowie Kühn's französische Schulgrammatik in Obersekunda zur Ein- führung gelange.
Verfügung vom 5. Februar 1895: Die bei der Reifeprüfung O. 1894 ange- fertigten deutschen Aufsätze der neunstufigen Anstalten der Provinz sind im Auftrage des Herrn Ministers durch den Professor Dr. Schröder in Marburg als Mitglied der dortigen Wissenschaftlichen Prüfungskommission einer Revision unterzogen worden. Die S. 7. dem Königlichen Provinzial-Schulkollegium eingesandten Prüfungsaufsätze der Oberrealschule folgen unter gleichzeitiger Mitteilung eines Auszuges aus dem von Prof. Dr. Schröder erstatteten Gutachten zurück.
Verfügung vom 6. Februar 1895: Die in der Reichsdruckerei hergestellte Sammlung von Bildnissen der Brandenburgisch-Preussischen Herrscher aus dem Hause Hohenzollern eignet sich zur Aufnahme in die Bibliothek und bietet Gelegenheit, die Räume der Anstalten mit einem patriotischen, künstlerisch wertvollen Schmuck zu versehen.
Verfügung vom 11. Februar 1895: Der am 31. März 1892 erlassenen Ferienordnung wird bis auf weiteres fortdauernde Geltung beigelegt. Hiernach dauern die Osterferien vom Freitag vor dem Sonntage Palmarum bis zum Sonntag Quasimodo geniti, bei sehr früh fallendem Osterfest vom Palmsonntage bis zum Dienstag nach dem Sonntag Quasimoto geneiti einschl.


