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durch andere ersetzen zu lassen. Jede Aufgabe bezw. Aufgabengruppe ist hiernach mit einem ausdrücklichen Genehmigungsvermerk des Direktors dem Königlichen Prüfungskommissar vor- zulegen.
Erlass vom 7. Juni 1894: Direktoren und Lehrer an höheren Schulen haben alle Ein- gaben, durch welche sie die Entscheidung des Ministers nachsuchen zu müssen glauben, nicht direkt, sondern durch Vermittelung des Königl. Provinzial-Schulkollegiums bezw. des Direktors und des Königl. Provinzial-Schulkollegiums zur Vorlage zu bringen.
Erlass vom 22. Juni 1894: Die„Weltkarte zum Studium der Entdeckungen mit dem kolonialen Besitz der Gegenwart“ von E. Mayer und J. Lucksch(Artaria, Wien) wird der Beachtung empfohlen.
Verfügung vom 20. Juli 1894: Auf Veranlassung des Herrn Ministers wird das Werk von Professor Dr. Ludwig Schmid„Graf Albert von Hohenberg, Rotenberg und Haigerloch vom Hohenzollern-Stamm“ als geeignet zur Hebung des geschichtlichen Sinnes der heran- wachsenden Jugend zur Anschaftung für die Schülerbibliothek empfohlen.
Erlass vom 20. Juli 1894: Die von Eduard Kremser für gemischten Chor bearbeiteten altniederländischen Volkslieder haben den besonderen Beifall Sr. Majestät des Kaisers und Königs gefunden und werden der Beachtung angelegentlichst empfohlen mit dem Bemerken, dass ihre Einübung in evangelischen Schulen angezeigt sei.
Erlass vom 13. September 1894: Über die Bedeutung der in den evangelischen Kirchen stattfindenden Feier zur Erinnerung an die dreihundert jährige Wiederkehr des Geburtstages Gustav Adolphs sind die evangelischen Schüler in der letzten, dem 9. Dezember vorher- gehenden Religionsstunde zu belehren.
Verfügung vom 5. Oktober 1894: Auf Veranlassung des Herrn Ministers wird die Festschrift des Professors Dr. Witte über die Erneuerung der Schlosskirche in Wittenberg mit dem Auftrage übersandt, je ein Exemplar der Lehrer- und der Schülerbibliothek einzu- verleiben, die übrigen Exemplare an würdige evangelische Schüler zu verteilen.
Verfügung vom 19. Oktober 1894: Für die in die Schulnachrichten und die Verwaltungs- berichte aufzunehmenden Mittheilungen über den Betrieb des Turnens, der Turnspiele, des Schwimmens u. s. w. ist künftig der betreffende Runderlass des Herrn Ministers vom 7. Juni v. Js.(Centralblatt 1894, S. 545/547) genau zu befolgen.
Verfügung vom 29. Oktober 1894:„F. Hirt's Bilderschatz zur Länder- und Völker- kunde“ eignet sich als ein vortreffliches Hilfsmittel zur Belebung des geographischen Unter- richts zur Anschaffung für die Bibliothek.
Verfügung vom 31. Oktober 1894: Pauly's„Realencyklopädie der klassischen Alter- tumswissenschaft“, neubearbeitet von Prof. Dr. Wissowa, wird zur Anschaffung für die An- staltsbibliothek empfohlen.
Verfügung vom 12. November 1894: Es wird genehmigt, dass künftig die evangel. Schüler der Klassen Sexta bis Obertertia einschliesslich alle 14 Tage an dem Jugendgottes- dienst in der Ringkirche teilnehmen und dass für die Klassen Sekunda und Prima der Schulgottesdienst wegfällt.
Verfügung vom 13. November 1894: Es wird genehmigt, dass das Lehrbuch der katholischen Religion von Dr. Theodor Dreher für die Klassen Obersekunda und Prima von Ostern 1895 ab eingeführt werde.
Erlass vom 17. November 1894: Nach dem Muster der archäologischen und natur- wissenschaftlichen Ferienkurse sollen künftig auch Kurse für neuere Sprachen eingerichtet


