Aufsatz 
Abhandlung über die Vorbildung der Aspiranten für das Schullehrer-Seminar
Entstehung
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des Beweiſes, ſo lieferte denſelben eine 30 ährige Erfahrung. Seit dieſer Zeit wer⸗ den unſerer Anſtalt aus Dorf⸗ und Stadtſchulen Jünglinge zugeführt, die ihren Lehrern durch ihre Vorbereitung Ehre machen. Es kommt darauf an, daß ſich der Lehrer dieſem Geſchäſte mit Liebe und Eifer unterzieht. Bedenkt er, daß von der übernommenen Wirkſamkeit dieſer zwei koſtbaren Lebensjahre das ſpätere Schick⸗ ſal des jungen Menſchen hauptſächlich abhängt; erwägt er, daß er durch gehörige Vorbereitung deſſelben für das Seminar ſeinem Vaterlande einen tuͤchtigen Volks⸗ lehrer und Volksbildner erzichen hilft, und ſo mittelbar auf das allgemeine Beſte einen großen Einfluß ausübt: ſo wird er ſchon darin hinreichenden Antrieb finden, mit aller Kraft ſich den mit dieſem Geſchäfte verbundenen Pflichten zu unterziehen, auch wenn er nicht eine öffentliche, ehrenvolle Nennung ſeines Namens im Pro⸗ gramme zu erwarten hätte. Der Unterricht fußt auf die in der Schule erworbenen Kenntniſſe und Fertigkeiten, gleicht aus, beſſert nach, ergänzt, regt an und läßt ſich das Ziel nicht verrücken, welches das Edikt der Schulordnung für das Schul⸗ lehrer⸗Seminarium vom 24. März 1817 bei der Aufnahme ins Seminar feſtſetzt. Dort heißt es Paragraph 16:Zur Aufnahme in das Seminarium fähig erſcheinen diejenigen Schul⸗Adſpiranten, welche ihre Mutter⸗ ſprache logiſch und ſelbſt äſthetiſch leſen, eine leſerliche Hand und Dictirtes orthographiſch ſchreiben, einen einfachen, fehlerfreien Aufſatz entwerfen können, die Elemente des Rechnens und der Geſanglehre geſaßt haben; ihr Denkvermögen und ihre Urtheils⸗ kraft muͤſſen aufgeregt und geſtärkt ſein; in der Inſtrumental⸗ muſik, beſonders im Clavierſpielen, muſſen ſie einige Fertig⸗ keit erlangt und wo moͤglich noch auf einem andern Inſtrument den Anfang gemacht habenz ihr ſittliches Betragen muß vorwurfs⸗ frei, und ihr religiöſes Gefühl lebendig ſein.

In dem angefahrten Paragraphen wird von der oberſten das Ganze der öffent⸗ lichen Erziehung leitenden Behörde beſtimmt ausgeſprochen, worin der Adſpirant während ſeiner Vorbereitung unterrichtet, und was von ihm bei ſeiner Aufnahme ins Seminar geleiſtet werden ſoll. So wie es nun bei dem von einem Kunſt⸗ verſtändigen entworfenen Plane eines aufzuführenden Gebäudes nothwendig iſt,