Aufsatz 
Die Lehre von der Rechtfertigung aus dem Glauben : vom ethischen Gesichtspunkte aus dargestellt / von August Dieckmann
Entstehung
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Faſſen wir noch einmal das Ergebnis unſerer Unterſuchung kurz zuſammen, ſo ſtellt ſich dasſelbe in folgenden Sätzen dar:

1. Die allbeherrſchende Bedeutung der göttlichen Gnade bewährt ſich darin, daß alles Gute, das wir zu wirken vermögen, ſeinen Grund und Quell in Gott hat. Zu der Gerechtigkeit(Sittlichkeit), durch welche die Zuwendung der göttlichen Gnade an uns bedingt iſt, kann uns nur Gott verhelfen. Gott iſt der Urheber unſerer Gerechtigkeit. Alle wahre Gerechtigkeit iſt Gottesgerechtigkeit, 31ℳ0y 00; auf ihr beruht daher unſere Rechtfertigung.

2. Die Gerechtigkeit, deren wir zu unſerem Heile bedürfen, wird uns als ein Werk Gottes vermittelt durch den Glauben, welcher ebenſoſehr ein göttliches Gnadenwirken an uns iſt, als er unſer eignes ſpontanes Eingehen auf das göttliche Wirken an unſerer Seele fordert. Im Glauben einigen ſich der göttliche und der menſchliche Wille, indem ſich dieſer jenem freiwillig unterwirft. Die Gottesgerechtigkeit und damit die Gnade entſtammen für uns dem Glauben, der gleichermaßen das Correlat der Gnade iſt, wie er auch potentiell alle im inneren und äußeren Leben von uns geforderte Gerechtigkeit in ſich ſchließt. Die 5uεοοσ mεαοο wird uns zu teil x lorscos eis Klorty(Röm. 1, 17.)

3. Die in der Fülle der Zeiten hervorgetretene Gottesoffenbarung in Jeſu Chriſto bezeichnet gleichzeitig die höchſte Kundgebung der Gottesgerechtigkeit und der Gnade Gottes. Als perſönliche Erſcheinung der Gottesgerechtigkeit iſt uns Chriſtus vermöge der göttlichen Gnadenordnung zugleich der von Gott beſtellte Vermittler der Gottesgerechtigkeit und der göttlichen Gnade. Gottes Gnadenabſicht geht dahin, daß Chriſtus, der Typus der wahrhaft gläubigen und gerechten ſſittlichen) Menſchheit, mit ſeiner Srαοοσ εο, den Schaden der Sünde heilend, für uns eintrete. Dieſe Gnadenabſicht Gottes verwirklicht ſich für uns, wenn wir an Chriſtus glauben. Die im Evangelium von Chriſto geoffenbarte Gottesgerechtigkeit und mit ihr die Rechtfertigung wird uns zuteil durch den Glauben an Jeſum Chriſtum(511αοο ds00 did lortsc- Ino XSroo eis dvtas l en dvras rods ns? a, Röm. 3, 22).

4. Unſere Rechtfertigung iſt principiell in Chriſto gegeben. In ihm iſt die Gemeinde der Gläubigen beſchlloſſen; er iſt der Stellvertreter, der für ſie als Gläubige eintritt. In Wirklichkeit entſpricht die Rechtfertigung als eine Gnadenwirkung, die wir in uns erfahren und erleben, der jedesmaligen Stufe unſeres Glaubenslebens. Die Rechtfertigung als abſchließendes Gnadenurteil Gottes über uns iſt Gegenſtand unſerer Hoffnung. Dem Glänubigen gilt Chriſtus als der Bürge ſeiner Rechtfertigung nur, ſofern er als Individuum ſich der Gemeinde Chriſti eingliedert und Chriſtum als Prinzip der Heiligung in ſein Leben aufgenommen hat.

5. Die Folgen der durch den Glauben an Chriſtum erlangten Rechtfertigung ſind Friede mit Gott, Leben und Seligkeit. Im Gnadenſtande bewährt ſich ebenſowohl die höchſte Freiheit wie die höchſte ſittliche Gebundenheit des Chriſten.

Wie notwendig es iſt, die ethiſche Begründung der Lehre von der Recht⸗ fertigung aus dem Glauben auf allen Punkten konſequent durchzuführen, beweiſt nicht nur die in der evangeliſchen Kirche gegenüber dem ſtarren Dogma aufgetretene und keines⸗ wegs überwundene Reaktion des Pietismus und Rationalismus; auch Vertreter der neueſten Philoſophie, wie Eduard v. Hartmann drängen die Kirche durch ihre herausfordernde Kritik auf die Aufgabe hin, mit dem ethiſchen Gehalt des Chriſtentums in der Dogmatik vollen Ernſt zu machen.