Aufsatz 
Die Lehre von der Rechtfertigung aus dem Glauben : vom ethischen Gesichtspunkte aus dargestellt / von August Dieckmann
Entstehung
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Erſcheint Chriſtus im Hinblicke auf ſeine und Gottes Heils abſicht als der Stellvertreter aller Sünder, ſo dehnt ſich in Wirklichkeit ſein ſtellvertretendes Leben, Leiden und Sterben doch nur auf die aus, welche die ſubjektive Bedingung der Erlöſung erfüllen und Chriſto im Glauben anhangen. Von der Gemeinde aller wahrhaft Gläubigen kann nun mit vollem Rechte geſagt werden, daß ſie in Chriſto principiell beſchloſſen ſei. Chriſtus iſt dasHaupt des Leibes, nämlich der Gemeinde(Col. 1, 18; Eph. 4, 15). In Chriſtus beruht ihr Leben und Gedeihen. Iſt nun ſchon an ſich der Menſch ein auf die Gemeinſchaft angewieſenes Weſen(ein 86S0v ToNreXSv), ſo wird das Gemeinſchaftsbewußtſein in der Gemeinde Chriſti ſich in vollendeter Weiſe geltend machen, denn ein wirkſamerer Einigungspunkt als Chriſtus läßt ſich nicht denken. In der Gemeinſchaft, als Glied der Gemeinde hat der einzelne Chriſt eben ſeine Zugehörigkeit zu Chriſtus zu bewähren und zu entfalten. Aber wie ein weltlicher Staat ſeine ſittliche Grundlage verleugnen würde, wenn er die Selbſtändigkeit des einzelnen durch eine Überſpannung des Staatsgedankens unterdrücken wollte, ſo würde vollends das Reich Gottes, die Kirche ihr ethiſches Weſen preisgeben, wenn hier der einzelne nur im Bereiche des Ganzen aufgefaßt und gewürdigt werden ſollte. Wohl haben die Gläubigen als Gemeinde Chriſti in ihm ihre Rechtfertigung und Verſöhnung. Inſofern mit Chriſtus principiell bereits ſeine Gemeinde gegeben iſt und inſofern in dieſer Gemeinde der einzelne ſich als Gläubigen zu bewähren hat, läßt ſich ſagen, daß, wer in Chriſto gerechtfertigt iſt, eben auch in Chriſti Gemeinde, in der Zugehörigkeit zu ihr ſeine Rechtfertigung beſitzt. Eine verhängnisvolle Verſchiebung der wahren Sachlage würde jedoch entſtehen, wollten wir in einem andern als dem angegebenen Sinne eine Recht⸗ fertigung des einzelnen innerhalb der Gemeinde Chriſti behaupten. Es muß gegenüber Ritſchl, der die Rechtfertigung des einzelnen an ſeine Zugehörigkeit zur Gemeinde bindet, hervorgehoben werden, daß die Gemeinde als communio fidelium die einzelnen Gläubigen vorausſetzt, welche als Gläubige in Chriſto gerechtfertigt werden. Auch als corpus mysticum Christi(I. S. 313) gefaßt, kann die Gemeinde nur die Rolle einer Vermittlerin des Evangeliums und weiterhin der Rechtfertigung bekleiden. Bei Ritſchls Auffaſſung beſteht die große Gefahr, daß dieGemeinde das eigentliche Princip der Rechtfertigung, den Glauben an Chriſtum verdrängt. Nur zu leicht wird der Begriff der Gemeinde ſeines religiöſen Inhalts entkleidet und im Sinne der ecclesia repraesentans als eines bloßen Rechts⸗ verbandes veräußerlicht. Wenn Ritſchl ſich auf Luthers Worte im kleinen Katechismus beruftIn welcher Chriſtenheit Gott mir und allen Gläubigen täglich alle Sünde reichlich vergiebt(III S. 106; I S. 1), ſo iſt nicht zu überſehen, was für eine Chriſtenheit Luther mit dem Relativumwelcher ins Auge faßt. Vorher heißt es:Der heilige Geiſt hat mich durch's Evangelium berufen, mit ſeinen Gaben erleuchtet, im rechten Glauben geheiligt und erhalten. Gleichwie er(näml. der hl. Geiſt) die ganze Chriſtenheit auf Erden beruft, ſammelt, erleuchtet, heiligt und bei Jeſu Chriſto erhält im rechten einigen Glauben. So iſt denn für Luther der heilige Geiſt der Urheber der Heiligung des einzelnen wie der Gemeinde, und indem er die einzelnen zu ſeinen Gefäßen erwählt, conſtituiert er die Gemeinde. Damit ſoll jedoch die Bedeutung der Kirche für den einzelnen durchaus nicht herabgeſetzt werden. Hier kommt es nur darauf an, feſtzuſtellen, daß die Rechtfertigung des einzelnen nur durch den Glauben an Chriſtus bedingt iſſt, und daß, ſobald dieſe Wahrheit verkannt wird, das ethiſche Moment wieder verloren zu gehen droht, auf deſſen Bedeutung für die Rechtfertigungslehre ſo nach⸗ drücklich hingewieſen zu haben, Ritſchl's weſentlichſtes Verdienſt iſt.