Aufsatz 
Die Lehre von der Rechtfertigung aus dem Glauben : vom ethischen Gesichtspunkte aus dargestellt / von August Dieckmann
Entstehung
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wo den Worten h*, ExGv S) dXα(ohne Artikel!= Gerechtigkeit von mir aus, die ich mir zuerkenne) v 56od gegenüberſteht:AA, 843 nlorstc XPtOO0, L)vy&.00 51XaAto- -5VJy nl Ii nlorst. Nach Fricke(S. 27, A. 23 ſoll hier 8x 9*00 nurdialektiſch hervorgerufen ſein durch das gegenüberſtehende x»éon; dabei iſt Fricke genötigt, zu bemerken, der Gegenſatz von dem geläufigen 51x¼. 9*00 ſei 85 vHGnon; letzteres iſt durchaus richtig; wenn er aber ſagt, daß der Gegenſatz zu 51x. 9200gar nicht ν véno ſei, ſo ſteht dem entgegen, daß allerdings die Gerechtigkeit aus dem Geſetz undaus den Geſetzeswerken bei Paulus mit derſelben 1dia Sekaoοο ſachlich zuſammentrifft, die er der Sr‿οοονν ϑεοσ principiell gegenüberſtellt. Dies geht deutlich hervor aus Röm. III, 21. Dieſe Stelle knüpft nicht nur inhaltlich, ſondern auch formell an I, 17 wieder an. Denn von I, 18 bis III, 20 ſchafft ſich Paulus auf dem Wege indirekter Beweisführuung für die Wahrheit von I, 17 nur den Boden zu der poſitiven Entwicklung des in I, 17 aufgeſtellten Grundgedankens. Er zeigt I, 1832, daß die Notwendigkeit einer Sraεοοσ νη, die Gott gewähre, für den heidniſchen Teil der Menſchheit aus dem Fehlen der 51x xαιο0uAmR bei demſelben erhelle, und II, 1 III, 30 weiſt er nach, daß auch die Juden der 5ruaroo ermangeln(III, 10: 05 X E0rty Siaνοςα°558 elg), ſpeziell, daß ſie auf ihren vénos und auf ihre Era véod keinerlei Anſpruch auf Rechtfertigung begründen können. Dem à 5 véhon dekhroedaet, das den Juden III, 20 auf Grund ihrer thatſächlichen Beſchaffenheit aberkannt wird, tritt nun III, 21 die ορ⁴εs vhob geoffenbarte dXααισαά ‧εο gegenüber. Sie wird III, 2226 in ihrem Weſen beſchrieben. Auch hier iſt der Oberſatz überall feſtzuhalten: Unſere Gerechtigkeit kommt uns von Gott her zu, Gott iſt es, der ſie uns gewährt.

Ehe wir nun aber das Wie? der Darbietung dieſer 51 ¼½. 9⸗00 von Gott her betrachten, haben wir uns noch principiell darüber zu verſtändigen, ob nicht durch die Herleitung unſerer 51AXOv aus Gott, wie ſie das Evangelium vollzieht, die aktive Gerechtigkeit Gottes doch wieder zu Gunſten einer abſoluten Gnade Gottes außer Geltung geſetzt werde. Allerdings iſt mit der Obenanſtellung der 31 XOC).05 zugleich die principielle, allbeherrſchende Bedeutung der Gnade auf dem Standpunkt des Evangeliums zum Ausdruck gebracht. Im Evangelium wird der allgemeine Satz, daß wir als Menſchen durchaus von Gottes Gnade abhängen, auf das ſittliche Gebiet des menſchlichen Lebens angewandt und gezeigt, daß wir nichts Gutes von uns ſelbſt haben, daß unſere Tugend nur ein Werk Gottes ſei. 1. Cor. 15,10: Srr 58 ⸗o0 ekut 5 ekhut, XA⁴* aαν ττοο 1 ekc EL½ 0D XeV)) Sevhd ꝛc.; 1. Cor. 4,7: Ti 5 ¾ xxets 3 b5x KNaßes; ei 5 val EXaßeg, ti Xaν⁵ν⁴α‿ααt H) Xay. Laut letzterer Stelle ſchließt die Gnade alles Rühmen, jede Berufung auf die eignen Werke und das eigne Verdienſt behufs Erlangung der Rechtfertigung aus. Röm. III, 27: 00 05 xl,t; kEeXXeIO9n. Röm. 11, 6: el 5 ½ ⁴ο t, O5xErt S5 Ey, Ensi Nοεα οdεν IlVεta ρες! 5 25 E Gy, ODXSTt Eorty Sts c., vgl. Röm. 4, 4. Die Zuwendung der 5112100vn) eod und damit die Rechtfertigung des Sünders erfolgt durchaus nur geſchenkweiſe; Röm. 3, 24: 5iAleVOt edy di ro ptr. Wo bleibt aber nun, fragen wir, bei ſolcher Anſchauung der Einklang zwiſchen Gnade und Gerechtigkeit bei Gott? Hört nicht hier jeder Anſpruch Gottes an die ſittliche Kraft des Menſchen auf? Und muß dann nicht die Gnade Gottes eutweder allumfaſſend und ſo erhaben gedacht werden, daß die Sünde des Menſchen überhaupt für ſie nicht beſteht, ja nur die Folie für ihren Glanz abgiebt(vgl. Röm. 3, 5 ff.; 6, 15), oder als willkürlich