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war aber unter den gegebenen Umſtänden nicht mehr zu denken und alle Schritte des Pabſtes in dieſer Hinſicht blieben ohne Erfolg ²³)
Sonderbarer Weiſe hatte Leo, der mit dem Frankenkönige in ſo geſpanntem Verhältniſſe lebte, ebenſo wenig die Liebe der Roͤmer gewinnen können, trotzdem daß er ein Römer war. Selbſt die kühne ſtaatsmänniſche Haltung, welche er bei Karls Kaiſerkrönung bewies, vermochten nicht den Haß*¹) ſeiner Feinde zu entwaffnen, der bis zu ſeinem Tode fortdauerte. Es iſt möglich, daß der Pabſt vom Hange nach weltlichem Beſitze nicht freizuſprechen iſt, aber das erklärt ebenfo wenig als die Nachreden*³) Alcuins die von den Hauptanhängern und Ver⸗ wandten des verſtorbenen Pabſtes gegen Leo III. im Jahre 799 angezettelte Revolution. Wenn der Pabſt gegen die kirchlichen Intereſſen gefehlt hätte, würde ihn die Kirche nicht kanoniſirt**) haben. Es bleibt daher nichts übrig als an politiſche Parteiungen ¹⁰⁶⁰) zu denken. Aber auch bei dieſer Annahme iſt der Gegenſtand des Kampfes zwiſchen Leo und der Oppoſition ſchwer anzugeben, zumal da wir das Klagobject ²⁰⁴) der Oppoſiton nicht kennen. Die Un⸗ abhängigkeit eines völlig ſouveränen Kirchenſtaates von Leo zu verlangen wäre bei der damaligen Weltlage ein Selbſtmord geweſen; ebenſo wenig konnte man dem Pabſte vorwerfen, er wider⸗ ſtrebe der Wiederherſtellung ¹⁰²½) des römiſchen Reiches. Er war ja ein Mitſtifter des Reichs und entging nur dadurch höchſtwahrſcheinlich der Säculariſirung 10½). Sodann lag es gar nicht in der Abſicht der Oppoſition Leo zu tödten, was damals ſo leicht geweſen wäre, ſon⸗ dern ihn ſo zu verſtümmeln ¹⁰*), daß er zur Abdankung genöthigt geweſen wäre, freilich nicht im Sinne des fränkiſchen Hofes, denn ſonſt würde Hludwig der Fromme die Aufſtändiſchen nicht erſt auf ausdrücklichen Wunſch von Leo's Nachfolger begnadigt haben. Erwägt man ferner, daß Adrian I. der Sohn des Herzogs Theodulus*°³) geweſen, daß Leo's Nachfolger Stephan IV.(V.), deſſen erſtes Geſchäft es war nach Frankreich zu reiſen, Hludwig den Frommen um die Begnadigung ²⁰⁴) der Anſtifter des Aufſtandes zu bitten und die Begnadigten mit ſich nach Rom zu führen, gleichfalls aus adligem ²0*) Geblüte ſtammte, ſo muß man wohl die Empörer in der ariſtocratiſchen Partei ſuchen. Einigen Aufſchluß ſcheint ein von Stephan IV. ¹⁰⁸) ausgegangener Erlaß zu geben, der nur gegen die Wähler Leo's gerichtet
Die angeführte Beſtätigungsurkunde Hludwigs iſt unächt, Pertz 4, 6 cp. spuria; wie denn kundige Männer um das Jahr 999 alle damals exiſtirenden Schenkungsurkunden deutſcher Fürſten, ſogar wenn die Schuift mit Gold⸗ buchſtaben geſchrieben war, für Fälſchungen eines Diakonus Joannes hielten. Pertz 4, 162 cp. spuria 159, 173, 168. Damit war übrigens nicht der Vertrag von Kierſy und der Beſtöſtand des Pabſtes geleugnet und die Reichs⸗ fürſten unter Rudolf I. beſtätigten dem Pabſte Nicolaus III.(Pertz 4, 121) ausdrücklich alle Schenkungen der früheren Kaiſer und auch Hludwigs untergeſchobene Schenkungsurkunde. Pertz 4, 66. 205. 217. 221 365. 403.— 97) Als Leo wenige Jahre nach Karls Abſcheiden auf dem Todesbette lag, plünderten und verbrannten die Römer die von Leo, wie ſie behaupteten, unrechtmäßig dem Fiscus zugewandten Beſitzungen. Kaiſer Hlothar gab 824 Einiges davon an Privatperſonen zurück. Leibnitz 303. 355. 395 und zum Jahre 815.— 98) Alcuin ep. 92- Idler 1, 238.— 99) Leibnitz ad an. 816.— 100. Idler 1, 238 wirft die Schuld auf die republikaniſche Partev — 101) Leibnitz 210. Pertz 1, 304. 102) Wie Pertz 5, 720 NB 2.— 103) Ideirco Romam veniens propter reparandum, qui nimis conturbatus erat, ecclesiae statum. Einhard v. c. 28.— 104) Auf dieſe Weiſe war es üblich in dieſer Zeit hohe Perſonen unſchädlich zu machen; ſo ward der Gegenpabſt Conſtantin 769 geblendet, dem Parteihaupte Waldibert die Zunge ausgeriſſen. Leibnitz 22— 105) Leibuitz 31. Pertz 5, 707. 1. — 106) Leibnitz 305.— 107 Leibnitz 304, 201 erwähnt noch den Biſchof von Nepi als einen Rädelsführer und die Herzöge von Nepi waren damals ſo mächtig als ſpäter die Grafen von Tuscien. Ihr Werk war der Gegen⸗ pabſt Conſtautin im Jahre 769(Leibnitz 21) geweſen.— 108) Die Urkunde aus Gratian bei Leibnitz 306, ihre Aechtheit 310, 2 quia S. ecclesia a pluribus patitur violentias pontifice obeunte quae ob hoc inferuntur quia absque imperiali notitia pontificis fit consecratio nec canonico ritu et consuetudine ab imperatore directi


