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Confeſſionen und ſelbſt Juden nach demſelben unterrichtet werden, ſo iſt mit gutem Grunde die Anlage durchweg allgemein gehalten. Sind die chriſtlichen Kinder in der Religion gehoͤrig vorbereitet und gebildet, ſo werden ſie von dem Geiſtlichen ihrer Confeſſion gepruͤft, confirmirt und dann zum heiligen Abend⸗ mahl zugelaſſen.—
Es war mir nicht moͤglich, einen Lehrplan uͤber dieſes Inſtitut zu erhalten. In einem fruͤheren zur Oeffentlichkeit gekommenen Berichte hat Hr. Weidner indeß uͤber die Unterrichtsgegenſtaͤnde in ſeiner Anſtalt, ſowie uͤber das Maß der Kenntniſſe, welches er in jedem derſelben erreicht wiſſen will, die nachſtehenden
Andeutungen gegeben.
a)„In der deutſchen Sprache ſollen ſich die Zöglinge mit Beſtimmtheit und Deutlichkeit ſchrift⸗ lich und mündlich ausdrücken, einen verſtändlichen, wenn auch gerade nicht zierlichen Brief ſchreiben, ein leicht geſchriebenes Buch verſtehen und beſonders in der Lautſprache ſo geübt werden, daß ſie ſich auch leicht mit Hörenden unterhalten können.
b) In der Religion lernen die Zöglinge Gott als den Schöpfer der Welt, den Erhalter aller Weſen, als den liebevollen Vater der Menſchen kennen. Die Bibel iſt das einzige Buch, an das ſich der Vorſteher bei dieſem Unterrichte hält; immer ſucht er ſeine Zöglinge vom Aberglauben frei zu machen und zu erhalten, und iſt überhaupt ſein ganzes Streben dahin gerichtet, ihren Verſtand zu erleuchten und ihr Herz für die Tugend zu erwärmen.
c) Rechnen. Es begreift nur die gewöhnlichen Rechnungsarten in ganzen Zahlen und Brüchen und die Lehre von den einfachen und zuſammengeſetzten Proportionen.
4) Geographie. Die Zöglinge werden genau mit ihrer Provinz, dem preußiſchen Staate und Deutſchland überhaupt bekannt gemacht. Die übrigen Länder und Erdtheile lernen ſie jedoch nur in ſoweit kennen, als dies zu einer richtigen Vorſtellung von der Erde nöthig iſt.
e) Geſchichte. Dem Taubſtummen ſoll ſie dazu dienen, ſich die Gegenwart aus einer Vergan⸗ genheit erklären zu können. Sie erhalten alſo die Geſchichte ihres Vaterlandes in großen Umriſſen und von der allgemeinen Weltgeſchichte nur ſoviel, als füglich beim Religionsun⸗ terrichte eingeſchaltet werden kann.“
7) Naturkunde. Da die Taubſtummen eine für ſie ganz fremde Sprache lernen und ihnen daher jeder einzelne Begriff erklärt, werden muß, ſo erhalten ſie die nöthigen Kenntniſſe über dieſen Gegenſtand gelegentlich beim Sprachunterrichte. Im letzten Schuljahre wird ihnen dann eine kurze Ueberſicht gegeben. In der Naturlehre müſſen Taubſtumme, wegen ihrer vorherrſchenden Neigung zum Aberglauben, wenigſtens ſoweit geführt werden, daß ſie über Gewitter, Elektrizität, Brechung der Lichtſtrahlen und über die bei ihnen ſo viel Erſtaunen erregenden Taſchenſpielerkünſte genügende Aufklärung erlangen.“


