16 namentlich im Weißzeugnaͤhen, Kleidermachen, Spinnen, Waſchen und Buͤgeln der ſelbſtſtaͤndige Erwexb ihres kuͤnftigen Unterhaltes verſchafft, und damit ein gutes Fortkommen moͤglichſt geſichert werde.
Dieſe Zwecke werden aber erſt dann vollſtaͤndig erreicht werden, wenn die Herzoglichen Aemter zur Befaͤhigung der Unbemittelten und Armen— Knaben und Maͤdchen— fuͤr irgend einen ihren Naturanlagen und Lebensverhaͤltniſſen angemeſſenen Beruf gehoͤrige Sorge tragen, ſie namentlich durch Uebernahme des Lehrgeldes aus den geeigneten Fonds unterſtuͤtzen, damit die armen Ungluͤcklichen wegen techniſcher Unfaͤhigkeit oder gaͤnzlicher Gewerbloſigkeit ſpaͤter der Gemeinde nicht zur Laſt fallen, wie dies leider ſchon oft der Fall geweſen iſt.— Gegen die⸗ jenigen Leute, welche ihre taubſtummen Kinder zum Betteln anhalten und gebrau⸗ chen, ſollte man aber aufs ſtrengſte nach den beſtehenden Verordnungen verfah⸗ ren, und wo es noͤthig iſt, durch Beſtellung beſonderer Aufſicht fuͤr die Vollendung der Erziehung der entlaſſenen Taubſtummen ſorgen.
Von Seiten der Anſtalt wird man auch ferner gerne bereit ſein, bei der Entlaſſung der Taubſtummen dem betreffenden Amte den Beruf anzudeuten, wo⸗ zu man dieſelben vorzugsweiſe fuͤr geeignet erachtet.
Ich kann bei dieſer Gelegenheit indeß nicht unterlaſſen, mit ganz beſonderem Danke der fuͤrſorglichen Verwendung und Hilfe mancher Aemter zu erwaͤhnen, womit ſie unſere Taubſtummen in der oben angedeuteten Beziehung mit groͤßter Bereitwilligkeit unterſtuͤtzt haben; indem wir namentlich die erfreuliche Erfahrung machten, daß ſchon viele arme Zoͤglinge durch ihren wirkſamen Beiſtand in Ueber⸗ nahme des Lehrgeldes aus den Armenfonds fuͤr ihren Lebensunterhalt befaͤhigt worden ſind, weil ſie nun, vermoͤge ihrer techniſchen Ausbildung, bei beharrlichem Fleiße und muſterhaftem ſittlichen Verhalten durch gute Arbeiten ein genuͤgendes Auskommen finden.
Dagegen muß aber auch wieder mit Bedauern bemerkt werden, daß die Lage Anderer aus Mangel an Beiſtand und gehoͤriger Unterſtuͤtzung ungluͤcklicher ge⸗ worden iſt. Verlaſſen von jeglicher Hilfe, gebannt und gezwaͤngt in naturwidrige Lebensverhaͤltniſſe, verkuͤmmerten ſolch' Ungluͤckliche nur zu bald an Leib und Seele, und mußten nun wieder, beraubt jeder geiſtigen Nahrung, ein pflanzen⸗ haftes Daſein leben, das ihrem verlaſſenen, rathloſen Leben die traurigſte Geſtalt


