Aufsatz 
Über das Historische und Unterrichtliche der Anstalt, mit besonderer Beziehung auf den Sprachunterricht
Entstehung
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vaͤterliche Landesregierung ſich die Bildung der Taubſtummen ſo ſehr angelegen ſeyn laͤßt, und fuͤr dieſen Zweck die groͤßten Opfer bringt. Wo iſt noch je ein unbemittelter Familienvater, der um Unterſtuͤtzung fuͤr ſein ungluͤckliches taub⸗ ſtummes Kind waͤhrend der Bildungszeit im Inſtitute zu Camberg gebeten, abgewieſen worden, ſo daß er aus Mangel an Mitteeln ſein Kind der vaterlaͤndiſchen Bildungsanſtalt nicht haͤtte uͤbergeben koͤnnen? Sind nicht gerade die meiſten Zoͤglinge unſerer Anſtalt ſolche, die aus oͤffentlichen Fonds ganz oder theilweiſe unterhalten werden? Der vorerwaͤhnte Erlaß hoher Landes⸗ ſtelle beugt fuͤr die Zukunft einer Verheimlichung taubſtummer Kinder vor, wenn demſelben von den Herzoglichen Herren Schulinſpektoren genau entſprochen wird; und werden dieſe daher hoͤflichſt gebeten, in den Faͤllen, wo ſich keine taubſtummen ſchulpflichtigen Kinder in ihren Inſpektionsbezirken vorfinden, eine negative Beſcheinigung gefaͤlligſt einſenden zu wollen.

Es iſt bisher nicht ſelten vorgekommen, daß Kinder, die bereits in die Anſtalt eingetreten waren, wegen Bloͤdſinn wieder entfernt, oder wegen Schwaͤch⸗ lichkeit auf unbeſtimmte Zeit ihren Eltern zuruͤckgegeben werden mußten, nachdem die Lehrer vergeblich viel Zeit und Muͤhe auf ſie verwendet hatten. Dieſem Uebelſtande kuͤnftighin zu begegnen, hat die hohe Landesregierung in obengemel⸗ detem verehrlichen Reſcripte weiter angeordnet, daß die Herren Schulinſpektoren bei Anmeldung taubſtummer Kinder zur Auſnahme in das Inſtitut jedes Mal ein aͤrztliches, ſich uͤber den phyſiſchen und geiſtigen Zuſtand verbreitendes Zeugniß uͤber jedes derartige Kind ihrem Dienſtſchreiben beizufuͤgen haben. Auf dieſe Weiſe wird die Bildungsunfaͤhigkeit der bloͤdſinnigen Kinder gleich Anfangs ermittelt, und bei ſchwaͤchlichen kann angegeben werden, wie lange etwa noch deren Aufnahme in das Inſtitut verſchoben werden muͤſſe

Die Herbſtpruͤfung wurde am 15. Oktober v. J. im Beiſeyn vieler Eltern unſerer taubſtummen Zoͤglinge abgehalten, worauf die geſetzlichen Herbſtferien folgten. Das Winterſemeſter 18% begann am 3. November v. J

Seine Herzogliche Durchlaucht geruhten, den Lehrern der Anſtalt einen Beweis Hoͤchſtihrer Zufriedenheit mit den Leiſtungen derſelben zu geben, indem Hoͤchſtdieſelben die Beſoldung des Lehrers Deußer auf 730 fl., die des Lehrers