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Meckel auf 580 fl., und die Remuneration des Schulkandidaten Prieſter auf 300 fl. vom 1. April d. J. an huldreichſt erhoͤhten. Es iſt dies fuͤr die Lehrer eine neue Aufmunterung, in ihrem beſchwerlichen Berufe auch fernerhin mit allem Fleiße und mit gewiſſenhafter Treue zu arbeiten, und ſich hierdurch des gnaͤdigen Wohlwollens unſers Durchlauchtigſten Landesherrn, ſo wie unſerer hohen Landes⸗ regierung ſtets wuͤrdiger zu zeigen.
Der Geſuudheitszuſtand der Inſtituts-Zoͤglinge war in dem abgelaufenen Schuljahre befriedigend. Ein Knabe und drei Maͤdchen feierten am erſten Sonn⸗ tage nach Oſtern d. J. in der Pfarrkirche zu Camberg ihre erſte heil. Kommu⸗ nion, und vier Zoͤglinge, drei Knaben und ein Maͤdchen, werden am naͤchſten Pfingſtfeſte durch die in der Pfarrkirche zu Walsdorf Statt habende Konfirmation in die evangeliſch⸗chriſtliche Kirche aufgenommen werden.
Der Lehrapparat hat in dieſem Jahre wieder einen Zuwachs erhalten; auch wurde die Inſtituts⸗Bibliothek durch mehrere Werke bereichert.— Der Lehrplan der Anſtalt hat im verfloſſenen Schuljahre keine Veraͤnderung erlitten.
Eine nachfolgende Ueberſicht bezeichnet die behandelten Unterrichtsgegenſtaͤnde, mit Angabe der darauf verwendeten Zeit.
Die oͤffentliche Pruͤfung wird am 26. Mai zu Camberg gehalten werden, und Vormittags um 9 Uhr, Nachmittags um 3 Uhr ihren Anfang nehmen. Die Eltern und Vormuͤnder der Zoͤglinge, ſo wie alle Freunde des Schulweſens und insbeſondere unſerer Anſtalt, werden hiermit ehrerbietigſt eingeladen, durch ihre werthe Gegenwart die Pruͤfungsfeier zu verherrlichen.
Der neue Unterrichtskurſus beginnt mit dem 28. Juni. Werden alle als bilduugsfaͤhig angemeldeten, vom Jahre 1826 bis 1833 einſchließlich gebornen Taubſtummen in die Anſtalt aufgenommen, ſo betraͤgt ihre Zahl neun und zwanzig, naͤmlich fuͤnfzehn Knaben und vierzehn Maͤdchen. Das Inſtitut erhaͤlt hierdurch einen bedeutenden Zuwachs an Zoͤglingen; vorausſichtlich wird ſich aber in den naͤchſtfolgenden Jahren die Anzahl der Schuͤler wieder vermin⸗ dern, indem der abgehenden mehr ſeyn werden, als der neu eintretenden. Und wenn, der oben erwaͤhnten Vorſchrift gemaͤß, in Zukunft alle Zoͤglinge im


