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der zwei oberſten Klaſſen durchgeführt, ſowie die ſchon früher eingerichtete, aber ſpäter eingegangene vor⸗ bereitende zweite Abteilung der unterſten Realklaſſe als 7. Klaſſe(1. Vorſchulklaſſe) wieder errichtet.
In den erſten Jahren des Beſtehens der Anſtalt begann das Schuljahr mit Oſtern; im Jahre 1872 fand eine Verlegung auf Herbſt und im Jahre 1876 eine weitere Wiederverlegung auf Oſtern ſtatt, und nun wurde die bisher zu Beginn jedes Semeſters ſtattfindende Schüleraufnahme auf eine einmalige und zwar auf Oſtern beſchränkt.
Im Herbſte 1876 wurde eine dritte Petition um Erhebung der Schule zur Staatsanſtalt an die zweite Ständekammer gerichtet und von derſelben auch einſtimmig angenommen. Auch die Regierung be⸗ tonte diesmal die Zweckmäßigkeit des Geſuches. Allein der Ausſchuß der erſten Kammer verwarf die Petition mit der Begründung, daß das Budget der höheren Lehranſtalten gegen vorher eine beträchtliche Höhe erreicht habe, daß eine Realſchule in Groß⸗Umſtadt nur lokale Intereſſen habe, den vorhandenen Staatsanſtalten keine Schüler abnehme, dagegen die ihrigen leicht in den anderen unterbringen könne, und daß nicht alle Städtchen von der Größe Groß⸗Umſtadts, die, wie zu befürchten ſei, mit gleichem Anſinnen kommen würden, eine ſtaatliche Realſchule erhalten könnten.
Darauf wurde ein ausführlicher ſtatiſtiſcher Bericht von dem Direktor der Anſtalt verfaßt, in demſelben der vermehrte Zudrang zu den höheren Schulen, der naturgemäß eine ſtetige Erhöhung des Etats zur Folge habe, betont, ferner nachgewieſen, daß ein Aufhören der Realſchule zu Groß⸗Umſtadt einen Übergang der hieſigen Schüler nach anderen Anſtalten, hauptſächlich nach Darmſtadt veranlaſſe und dort die Errichtung von Parallelklaſſen notwendig mache. Weiter wurde dargethan, daß die hieſige Schule in geringerem Grade, als andere höheren Lehranſtalten, lokalen Verhältniſſen Rechnung trage, vielmehr dem ganzen Kreiſe zu Gute komme. Dieſer Bericht, in welchem noch betont war, daß das raſche Empor⸗ blühen der ſtädtiſchen Realſchule das Bedürfnis einer ſolchen Anſtalt beweiſe, wurde an die Mitglieder der erſten Kammer verteilt. Am 1. Dezember 1876 gab dann auch, da die Regierung energiſch dafür eintrat, die erſte Kammer ihre Genehmigung zur Umwandlung der Schule in eine Staatsanſtalt.
Am 5. Februar 1876 inſpicierten die Herren Oberſchulräte Becker und Greim die Schule; am 12. Februar wurde das Schulgebäude beſichtigt und ein Gemeinderatsprotokoll betreffs Schaffung würdigerer Schulräume aufgenommen.
Durch Allerhöchſtes Dekret wurde Herr Dr. Karl Landmann mit Wirkung vom 1. April 1877 zum Direktor ernannt, und am 1. Mai erfolgte die feierliche Eröffnung der Staatsanſtalt.
Die nächſte Sorge mußte nun darauf gerichtet ſein, beſſere Schulräume zu beſchaffen. Durch Umbau des Curti'ſchen Hauſes wurden neue Schulſäle den ſeitherigen zugefügt, außerdem Zimmer für Kabinette u. ſ. w., ſowie eine Pedellenwohnung gewonnen. Gleichzeitig mit dieſem Umbau wurde die Errichtung einer Turnhalle vorgenommen, für welche die hieſige Spar⸗ und Kreditkaſſe in anerkennens⸗ werter Weiſe 2000 Mk. als Beitrag zu den ſtädtiſchen Koſten für die Realſchule bewilligt hatte.
Zur beſſeren Ausſtattung der Schule mit Schulgeräten und Lehrmitteln bewilligte der Stadt⸗ vorſtand die in dem Voranſchlage vorgeſchriebenen Mittel.
Die ſeit Oſtern 1876 beſtehende und auch für die neuen Verhältniſſe proviſoriſch genehmigte Vor⸗ ſchule, deren Unterrichtsſtunden bis dahin teils durch Kombination, teils durch Mehrbelaſtung der vor⸗ handenen Lehrkräfte gegen beſondere Vergütung verſehen werden mußten, erhielt mit Beginn des Schul⸗ jahres 1878/79 einen beſonderen Lehrer.
Am Schluſſe des Schuljahres 1877/78 wurde zum letzten Male unter dem Vorſitze eines Regierungs⸗ Kommiſſärs eine Reifeprüfung für den einjährigen Militärdienſt abgehalten. Lt. Bekanntmachung des Reichskanzleramtes vom 25. September 1878 iſt die Großherzogliche Realſchule zu Groß⸗Umſtadt in das Verzeichnis derjenigen Lehranſtalten aufgenommen worden, bei denen zur Darlegung der wiſſenſchaftlichen Peiihigun für den einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt der einjährige erfolgreiche Beſuch der erſten Klaſſe genügt.
Mit Beginn des Schuljahres 1879/80 trat der zweite reformierte Pfarrer die ihm übertragene Stelle eines evangeliſchen Religionslehrers an der Realſchule an; außerdem wurde am 2. Februar 1880 zum Zwecke der Durchführung des allgemeinen im Februar 1879 beratenen Lehrplanes für die Realſchule 2. Ordnung eine neue Lehrkraft in den Dienſt eingewieſen.
Mit dem Schuljahre 1880/81 fand eine Erweiterung der Vorſchule dahin ſtatt, daß dieſelbe nicht, wie bisher, Knaben erſt mit dem achten, ſondern ſchon mit dem ſechſten Lebensjahre auf⸗ nehmen konnte. 3
Da die vorhandenen Schulräume nicht ausreichten, ſo mußte der Anſtalt von der Stadt von Herbſt 1881 an in dem Rathauſe ein zu einem Zeichenſaale geeigneter Raum überlaſſen werden.


