II. Erlasse und Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
(Erlasse des Herrn Unterrichtsministers, Verfügungen des Königlichen Provinzial- Schulkollegiums in Kassel)
Erlafs vom 2. März 1898: Für die in der Reichsdruckerei hergestellte Sammlung von Bildnissen der Brandenburgisch-Preuſsischen Herrscher aus dem Hause Hohenzollern ist mit der Verlagshandlung(Amsler u. Ruthardt, Berlin) eine Preisermäſsigung vereinbart worden.
Erlafſs vom 5. März 1898: Mit der Genehmigung eines Gesuches um Dispensation vom Zeichenunterricht wird der betr. Schüler von der Stunde, in welche der Unterricht fällt, nicht befreit, vielmehr soll er in derselben auf eine vom Ordinarius zu kontrollierende Weise beschäftigt werden.(Erlafs vom 21. Juni 1888).
Verfügung vom 12. März 1898: In den Abgangszeugnissen ist bestimmt anzu- geben, wie lange der betr. Schüler der zuletzt besuchten Klasse— insbesondere der Unter- und der Oberprima— angehört hat.
Verfügung vom 13. April 1898: Die vom Kaiserlichen Archäologischen Institut, direkt zu beziehende Wandtafel, darstellend eine Ansicht des sogenannten Alexander-Sarko- phags, wird zur Anschaffung empfohlen.
Verfügung vom 28. April 1898: Die Unterrichtsstunden derjenigen Lehrer, welche die am 18. Mai in Höchst a. M. tagende 23. Hauptversammlung des Vereins von Lehrern an höheren Schulen der Provinz Hessen-Nassau und des Fürstentums Waldeck besuchen wollen, können an diesem Tage ausgesetzt werden.
Erlafs vom 18. Mai 1898: Die Kiepert'sche Wandkarte der deutschen Kolonien (einschl. Ostasiens mit Kiauschou) ist von der Dietrich Reimer'schen Verlagsbuchhandlung zu einem niedrigen Preise zu beziehen.
Erlafs vom 20. Mai 1898 giebt Anweisung zur Verhütung der Übertragung an- steckender Augenkrankheiten durch die Schulen.
Verfügung vom 2. Juni 1898 durch das Kuratorium: Durch Allerhöchste Ordre vom 28. April 1898 ist dem Professor Siebert der Rang der Räte IV. Klasse verliehen worden.
Verfügung vom 11. Juni 189.8: Zufolge Erlaſs vom 4. Juni ist eine Anzahl Exemplare der Schrift von Paul Schmidt„Kaiser Wilhelm II. Für Volk und Heer“ für die Schülerbibliothek bei der Schriftenvertriebsanstalt in Berlin direkt zu bestellen, auch ist die Schrift den Schülern zur Anschaffung zu empfehlen.
Erlafs vom 14. Juni 1898: Die von den höheren Lehranstalten auszustellenden
Zeugnisse— der wissenschaftlichen Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst, der Reife, Abgangs- und Semesterzeugnisse—, sowie deren beglaubigte Abschriften sind stempelfrei.
Erlafs vom 18. Juni 1898: Das aus Anlaßs des Ablaufs einer zehnjährigen Regie- rungszeit Seiner Majestät des Kaisers und Königs von Büxenstein herausgegebene Werk „Unser Kaiser“(Berlin, Bong& Co.) erscheint zur Anschaffung für die Bibliothek, sowie zur Verteilung an Schüler besonders geeignet.


