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Fleiſs und zur gewissenhaften Befolgung aller Anordnungen der Schule müssen die Schüler zunächst im Elternhause sorgfältig erzogen werden. Namentlich ist hier darüber zu wachen, dass die Zerstreuung, welche das Leben und Treiben der Kurstadt mit sich bringt, von der Jugend möglichst fern gehalten, daſs vielmehr durch eifrige Beteiligung an dem von der Schule geleiteten turnerischen Spiel ein frischer Jugendsinn geweckt werde. Vor allen Dingen ist zu verhüten, daßs die Schüler durch Teilnahme an verbotenen Verbindungen, durch vorzeitiges Nachahmen studentischen Thuns und Treibens die ernstlichste Gefahr laufen.
Durch den Erlaßs vom 29. April 1897 hat der Herr Minister die schwierige Aufgabe der Schule wie die oft genug verkannte ernste Pflicht des Elternhauses nach- drücklich hervorgehoben mit folgenden Worten:„Wenn freilich, wie dies die vielfach ungesunden Verhältnisse namentlich des groſsstädtischen Lebens leider mit sich bringen, im Elternhause selbst es an religiöser Gesinnung und sittlicher Zucht fehlt, wenn die Knaben von ihren Eltern früh aller Kindlichkeit entwöhnt, wenn ihnen Genüsse zugänglich gemacht und Dinge in ihrer Gegenwart besprochen werden, die sich günstigenfalls vielleicht für Männer, nicht aber für Kinder schicken, wenn diese vor dem verderblichen Einfluſs frivoler Preſfserzeugnisse nicht behütet werden, dann ist es kein Wunder, dass in den Köpfen unreifer Knaben und Jünglinge die Begriffe sich verwirren und der erziehliche Einflufſs, den die Schule durch Lehre, Warnung und Vorbild auszuüben berufen ist, nicht zur Geltung kommt“.
Die Schulordnung hebt nur die wichtigsten hier in Betracht kommenden Gesichtspunkte hervor und empfiehlt den Eltern ausdrücklich, sich beim Eintreten von Schwierigkeiten mit dem Ordinarius vertrauensvoll in Verbindung zu setzen, wie auch der Direktor täglich während der dienstlichen Sprechstunden zu Rat und Auskunft stets bereit ist. Nur von einem ver- ständigen Zusammenwirken von Schule und Haus kann die gedeihliche Lösung der erziehlichen Aufgabe erwartet werden.
4. Offentliche Prüfung der Vorschule.
Mittwoch, den 22. März,
8— 8 Unr Klasse 3a Schauls. 8 G— 9 ⅓„„ 3 b:⸗ Hill. 9 w6— 10„„ 2a: Feldhausen.
10— 10 ⅓„„ 2b: Effelberger. 10 ⅓6— 11 ½„„ 1 b: Henrich.
11 ½— 12„ 9 la: Dreyling.
Am Schlußstage(Donnerstag, den 23. März), sowie an dem darauf folgenden Sonntag,
werden die Zeichnungen der Schüler im neuen Zeichensaal(Seitenbau) zur Ansicht ausge- stellt sein.
Wiesbaden, den 13. März 1899. Dr. Kaiser.


