11 lach und anderen die Lesart infecto vorzieht, gibt einen Grund hierfür an, der gewiss nicht stichhaltig ist. Er sagt: wenn Marius infecto negotio zur Rückkehr nach Cirta gezwungen wurde, so lässt sich viel leichter verstehen, aus welchem Grunde Marius es vorgezogen habe, den Krieg lieber durch einen Vertrag, als durch Waffengewalt zu beendigen. Ja, wenn das Unternehmen ein so wichtiges gewesen wäre, dass es auf den Erfolg des Krieges von Einfluss war, liesse sich ein solcher Grund hören; allein die Lage der Dinge war damals doch so, dass Marius den Jugurtha geschlagen und vertrieben und einen grossen Theil vom Gebiete desselben in seinem Besitze hatte; und schon der missglückte Versuch, eine in einsamer Gegend liegende königliche Burg einzunehmen, sollte nach so vielen Erfolgen den Marius bestimmt haben, Frieden zu schliessen? Gerade das Gegentheil: das Unternehmen war ge- glückt, und Marius war der glücklichen Beendigung des Krieges sicher. In diesem Gefühle der Sicher- heit erlaubte er daher den Gesandten des Bocchus, nach Rom zu gehen, um dort mit dem Senate zu unterhandeln.—
Dass durch die Schuld von Abschreibern entweder confecto oder infecto verändert wurde, ist sicher und bei der ziemlich gleichen Abkürzung in den Handschriften auch sehr erklärlich, und es scheint mir viel natürlicher, dass ein Abschreiber in der Uebereilung, ohne den Zusammenhang und die Verhältnisse genauer zu erwägen, confecto in infecto veränderte, da ja von der glücklichen Beendigung keine Andeutung weiter gemacht wird, als dass er das jedenfalls auffallende infecto mit confecto vertauscht hätte. Dazu kommt noch, dass infecto negotio hier nur mit dem adversativen Sinne: trotzdem, dass das Unternehmen nicht ausgeführt worden war, aufgefasst werden müsste, was doch in dem einfachen Ausdrucke nicht stecken kann; und es kann wohl eigentlich gar kein Zweifel bestehen, dass Sallust hier confecto geschrieben hat.
Eine weitere Schwierigkeit der Stelle liegt in der Auffassung von quo intenderat, wofür einige Handschriften quod intenderat haben, was allerdings die leichteste und einfachste Lesart wäre und sich auch so bei Sallust Jug. 25, 10. findet: Quod ubi secus procedit neque quod intenderat efficere potest. Allein auch quo liesse sich wohl erklären, indem man es aus quod durch eine Attraction des Relativs entstanden auffasst. Ein solcher Gebrauch findet sich im Lateinischen allerdings selten, ist aber doch nicht ohne Beispiele, während er im Griechischen sich ganz gewöhnlich findet und daher vielleicht auch bei Sallust erklärlich ist, wenn allerdings auch sonst keine ähnliche Stelle bei ihm nachgewiesen werden kann. Diese Attraction des Relativs, bei der das Pronomen auch den Casus desjenigen Wortes annimmt, auf das es sich bezieht, kommt nur vor, wo statt des Accusativs des Relativs der Ablativ, wie beim Substantiv, eintritt, und meist auch nur, wenn der Relativsatz Nebensatz zu einem absoluten Ablativ ist. 1
cf. Liv. 4, 39. quibus poterat saucis ductis secum ad urbem pergit(für quos poterat sc. ducere). — 1, 29. raptim quibus quisque poterat elatis exibant.
Dass der Ablativ in diesen Beispielen nur in elliptischen Sätzen steht, wo der Accusativ von einem aus dem Verbum finitum im Hauptsatze zu ergänzenden Infinitiv abhängt, könnte man auch an unserer Stelle bestätigt finden, indem bei intenderat, das hier den Charakter eines Hülfsverbums hat, der Infinitiv conficere leicht zu ergünzen ist. Dazu kommt noch, dass man wohl intendere con- silium, iter und ähnliches findet, aber intendere negotium bei Sallust wenigstens nicht vorkommt, wohl aber intendere mit einem Infinitiv verbunden:
cf. Jug. 92, 6. summa vi capere intendit. — 107, 7. quo ire intenderant.
Die dritte Schwierigkeit bei unserer Stelle findet sich in den folgenden Worten: illosque et Sullam venire jubet, itemque L. Bellienum praetorem Utica. Die meisten Handschriften haben nach Sullam die Worte ab Utica, eine ab Tucca, und lassen dann hinter praetorem Utica weg; bei zweien findet sich ad Uticam hinter Sullam, was Dietsch aufgenommen hat.


