16 Wenn er nun nach seiner Niederlage den römischen Consul um eine Unterredung bittet, so handelt es sich bei dieser nicht sowohl um das commodum des Bocchus, als um ihn selbst, seine Person, seine Stellung, seine Zukunft. Durch das hinzugesetzte et de populi Romani commodo wird dann weiter an- gedeutet, dass ausser den Abmachungen über die Person des Bocchus zugleich über das commodum des römischen Volkes verhandelt werden solle. Auch würde es von Bocchus doch wohl unbescheiden und un- passend sein, als Besiegter sein eigenes commodum eher zu erwähnen, als das des römischen Volkes, während er seine Person wohl in den Vordergrund stellen konnte, indem er für sich nicht blos Günstiges erwarten durfte. Wenn Jakobs meint, mit de suo solle die Meinung erweckt werden, dass die beiderseitigen Interessen dieselben seien, so lautet dies doch im Munde des Feindes und besonders des geschlagenen Feindes sonderbar.
Dazu kommt noch, dass die Wiederholung der Praeposition de bei dem zweiten Worte nieht mit dem lateinischen Sprachgebrauche übereinstimmen würde, wonach, wenn zu zwei Substantiven dieselbe Praeposition gehört, diese bei dem zweiten Worte dann nicht wiederholt wird, wenn die beiden Substantiva ein gleichsam zusammengehöriges Ganze bezeichnen(was doch wohl bei beiderseitigen Interessen der Fall wäre), dagegen die Praeposition auch bei dem zweiten Worte gesetzt wird, wenn zwei verschiedene, dem Gedanken nach nicht zusammengehörige Dinge bezeichnet werden sollen.
Wir lesen daher, trotzdem dass die Autorität der meisten Codices dagegen spricht, de se, was auch die Mehrzahl der neueren Herausgeber aufgenommen haben.
XII.
Jug. 104, 1. Marius postguam confecto, quo intenderat, negotio Cirtam redit, de adventu legatorum certior factus, illosque et Sullam venire Jubet, itemque L. Bellienum prae- torem Utica, praeterea u. s. w.
Die Entscheidung der Frage, wie Sallust hier geschrieben habe, ob postquam confecto negotio oder ubi infecto, ist bei dem Schwanken der Handschriften zwischen beiden Lesarten sehr schwer, da wir über die Sache selbst vollständig in Unkenntniss sind, und ihrer sonst auch bei Sallust nirgends Erwähnung geschieht. Wir sind deshalb nur darauf angewiesen, die Sachlage selbst zu prüfen und nach deren Auffassung uns für die eine oder die andere Lesart zu entscheiden.
Marius war als Sieger in die Stadt Cirta eingezogen und hatte dort sein Winterquartier auf- geschlagen. Von dort war er mit einem Theile seiner Truppen— cum expeditis cohortibus et parte equitatus— aufgebrochen, um eine befestigte Burg des Jugurtha— turrim regiam— zu belagern. Alle früheren Unternehmungen des Marius in diesem Kriege waren glücklich ausgegangen, so die- jenige gegen das grosse und mächtige Capsa, das durch Mauern und Mannschaften und besonders durch eine günstige Lage sehr fest war(cap. 89— 91), ebenso die in cap. 92— 94 erzählte Unter- nehmung gegen das befestigte Castell, dessen Einnahme ebenso schwierig war. Wenn nun diese dritte Expedition, die nur gegen ein königliches Schloss gerichtet war, quo Jugurtha perfugas omnis praesidium imposuerat, missglickt wäre, so würde es doch jedenfalls sehr auffallend sein, wenn Sallust, der die sonstigen Ereignisse ausführlich beschreibt, mit dem einen Worte infecto darüber hinwegge- gangen wäre, um vielleicht, wie einige Erklärer meinten, dem Ansehen des Marius nicht zu schaden. Doch nahm er durchaus keinen Anstand, bei der Erzählung des zweiten Unternehmens(cap. 92, 6.) durch den Zusatz sed ea res forte quam consilio melius gesta das Verdienst des Marius bei der Ein- nahme des Castells zu schmälern, und er würde sicherlich auch hier mit einigen Worten die Ursache, warum das Unternehmen missglückte, angedeutet haben, zumal da dasselbe kein bedeutendes war, wie aus der geringen Truppenzahl hervorgeht, die Marius mit sich nahm. Dietsch, welcher mit Ger-


