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Diesem Unwesen steuerte Metellus durch Anordnungen, die ein bestimmtes und zwar eng begrenztes Mass— arte— festsetzten, wie viele Diener und Pferde ein Officier behalten durfte. Denn dass er ihnen alle weggenommen habe, wie den gemeinen Soldaten, ist nicht denkbar.
So ist also arte als Adverb= arcte zu verstehen(welche Lesart auch ein Codex hat), nicht aber als Ablativ von ars, entgegengesetzt jenem edicto. Denn es handelt sich hier nicht um kluge Massregeln gegenüber der Verordnung, sondern um scharf einschneidende, und der Satz ceteris— statuisse ist gleichsam als Parenthese aufzufassen, sodass praeterea sich eng an das vorherstehende namque edicto primum anschliesst. Diese Verordnung enthält Befehle, nach denen sich alle zu richten hatten, im folgenden dagegen werden Massregeln angegeben, durch die Metellus praktisch bei dem Heere den militärischen Sinn wieder wecken und kriegerische Tüchtigkeit erzielen wollte.
Die Erklärung von Kritz, arte sei gleich adhortatione, exemplo, severitatem et modestum animum ostendendo paullatim et vix ullo sentiente, ist ganz zu verwerfen, denn ein so energischer Mann wie Metellus griff das Uebel an der Wurzel an und suchte nicht auf geschickte oder gar kaum merkliche Weise demselben abzuhelfen.
VIII.
Jug. 47, 2. Huc consul, simul tentandi gratia et, si paterentur, opportunitate loci, praesidium imposuit. Praeterea imperavit frumentum et alia quae bello usui forent comportare, ratus, id duod res monebat, frequentiam negotiatorum et commeat um Juvaturum exercitum et Jam paratis rebus munimento fore.
Diese Stelle bietet in mehrfacher Beziehung Schwierigkeiten, indem die Handschriften in den Lesarten sehr schwanken. Am Anfange der Stelle findet sich anstatt opportunitate: opportunitates und opportunitatis, anstatt si paterentur: si pateretur, si paterent. Der Sinn der Stelle ist nicht schwer: Metellus legte in die dem Jugurtha gehörige Stadt Vaga(oder nach anderer Lesart Vacca) eine Besatzung und zwar aus zwei Gründen: erstens tentandi gratia scil. incolas, um zu versuchen, ob die Einwohner der Stadt sich auf seine Seite ziehen liessen, und zweitens wegen der opportunitas loci, weil der Ort, wenn er in seinem Besitze war, ihm viele Vortheile bot. Die meisten Handschriften haben nun die Lesart si paterentur opportunitates, also mit dem Sinne: wenn die vortheilhafte Lage des Ortes es zuliess; doch das konnte nicht wohl zweifelhaft sein, dass die opportunitas loci es zuliess, eine Besatzung in die Stadt zu legen. Dagegen kam es sehr auf die Haltung und Stimmung der Bewohner an, die deshalb auch vorangestellt sind, und in zweiter Linie war die selbstverständlich vortheilhafte Lage des Ortes massgebend für die militärische Besetzung des Platzes. Erst musste Metellus wissen, ob die Einwohner sich von Jugurtha abbringen und eine römische Besatzung sich gefallen liessen, und wenn dies der Fall war, wenn sie es litten, bewog ihn die opportunitas loci zu der Besetzung. Als Subject zu si paterentur, wie gelesen werden muss, ist das auch bei tentandi gratia als Object zu ergänzende incolae zu denken, was leicht ausgelassen werden konnte, da unmittelbar vorher davon die Rede war. Für opportunitates muss dann gelesen werden opportunitate, als causaler Ablativ aufzufassen. Der Anstoss erregende Wechsel in der Coustruction zwischen tentandi gratia und opportunitate veranlasste Jakobs und Fabri, das in vielen Handschriften stehende oppor- tunitates in opportunitatis zu verändern, das dann als abhängig von dem beim ersten Gliede stehenden gratia aufgefasst werden soll. Doch möchte sich nicht leicht ein Fall finden lassen, bei dem der von gratia abhängige Genetiv so weit entfernt von gratia und hinter dieses Wort gesetzt wäre. Aber gerade der Wechsel in der Construction zwischen gratia und dem causalen Ablativ ist hier sehr passend angewendet, da das Verhältniss beider zum Hauptsatze huc consul praesidium
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