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waren: ne quisquam in castris panem aut quem alium coctum cibum venderet, ne lixae exercitum sequerentur, ne miles gregarius in castris neve in agmine servum aut jumentum haberet. Dann fügt Sallust bei: ceteris arte modum statuisse. Hier machen die Worte ceteris und arte Schwierigkeiten, indem ihre Beziehung und Bedeutung von den meisten Herausgebern falsch verstanden worden ist. Die neueren Erklärer fassen ceteris als Neutrum plur. auf im Gegensatz zu den vorher erwähnten adjumenta ignaviae, die Metellus beseitigt habe: für das Uebrige habe er ein eng begrenztes Mass festgestellt. Welche Dinge aber mit ceteris= ceteris rebus gemeint seien, ist nicht recht ersichtlich, denn durch das edictum beseitigte Metellus drei der oben angeführten Uebelstände: das Verkaufen des Mundvorraths, den Tross, der dies unterstützte, und die Bequemlichkeit der Soldaten, die sich Sclaven und Pferde hielten, welche ihnen das Gepäck tragen mussten. Was Sallust oben noch weiter berichtet als Zeichen der eingerissenen Disciplinlosigkeit, dem half Metellus ab durch die im folgenden aufgeführten Massregeln, durch welche er dem Heere wieder einen militärischen Geist einflössen wollte: Marschübungen, Befestigungen des Lagers, Wachen, Besichtigungen durch den Feldherrn selbst und die Officiere u. s. w.—
Wenn Kritz unter ceteris versteht: socordia, licentia, laboris taedium, quae suapte natura non commode possent edicto coerceri, so wären damit dieselben Fehler angedeutet, von denen Sallust nachher mit dem Satze praeterea angibt, dass Metellus ihnen abgeholfen habe.— Dazu kommt noch, dass bei Sallust wohl kein Beispiel gefunden werden kann dafür, dass ein Adjectiv im Neutr. plur. substantivisch gebraucht ist in einem andern Casus als im Nominativ und Accusativ. Denn in den wenigen Fällen, in denen solche substantivirte Adjectiva in anderen Casus gebraucht sind, ist entweder die Natur des Adjectivs als Neutrum durch ein dazugesetztes anderes Neutrum klar gemacht, wie:
Cat. 20, 2. neque ego per ignaviam aut vana ingenia incerta pro certis captarem. Jug. 14, 16. quae aut amisi aut ex necessariis advorsa facta sunt. — 83, 1. tamen non debere incerta pro certis mutare. oder es ist leicht ein Substantiv(wie verba, castra) zu ergänzen: Cat. 4, 3. igitur de Catilinae conjuratione quam verissume potero paucis absolvam. Jug. 17, 2. cetera quam paucissumis absolvam. — 17, 7. quam paucissumis dicam. — 110, 6. ceterum de republica vostra— paucis accipe. — 111, 1. de pace et de communibus rebus multis disseruit. — 103, 4. ad hiberna Romanorum proficiscuntur. in hiberna, inter hiberna, quibus in hibernis, ex hibernis u. s. w.
Die sonst im Lateinischen übliche Regel, die Neutra der Pronomina und Adjectiva im Plural nur im unzweideutigen Nominativ und Accusativ zu gebrauchen, ist demnach sonst von Sallust nicht verletzt worden und also auch wohl bei unserer Stelle nicht.
Dagegen lässt sich ceteris im Gegensatz zu dem unmittelbar vorher erwähnten miles gregarius ganz gut auf die höheren und niederen Officiere im Heere beziehen, bei denen natürlich auch ähnliche Dinge vorgekommen waren wie bei den gemeinen Soldaten, und denen er wohl nicht gänzlich die Bedienung im Lager und auf dem Marsche wegnehmen konnte und mochte. Es werden die Officiere bei der allgemein eingerissenen Schlaffheit und Liederlichkeit auch die Grenzen weit überschritten und eine zu grosse Zahl von Dienern und Lastthieren bei sich gehabt haben, die ihnen ihr Gepäck und die Beute, die sie gemacht, mitschleppen mussten, wie es ja nicht blos im römischen Heere in den Zeiten der Entartung vorkam, sondern auch in späteren und den neuesten Zeiten oft geschah.(ch erinnere beispielsweise nur an den grossen Tross bei den einzelnen Regimentern im dreissigjährigen und bei dem französischen Heere im siebenjährigen Kriege.)


