u Ueber den früheren Lebensgang des scheidenden Collegen verweisen wir auf das Programm vom Herbst 1857, p. 34. Seit 1856 gehörte er 20 Jahre hindurch ununterbrochen unserer Anstalt an, und er hat ihr den besten Theil seiner Lebenskraft geopfert. Ausgerüstet mit umfassender Ge- lehrsamkeit und mit feinem Sinn für Kunst und Poesie begabt, hat er als Lehrer des Deutschen, Lateinischen und Griechischen die Herzen vieler Schüler für die Schätze der Literatur empfänglich gemacht, und was nur Wenige zu würdigen verstehen und doch für das Gedeihen eines Gymnasiums entscheidend ist,— mit ausserordentlicher Gewissenhaftigkeit überwand er viele Jahre hindurch eine fast unglaubliche Bürde der schwersten Correkturen, deren Bewältigung allein eines ganzen Mannes Kraft erforderte. Obwohl diese Arbeit seiner geistigen Natur nicht entsprach, so hat er doch immer seine Pflicht gewissenhaft erfüllt und sich die Heiterkeit und den Frohsinn seines Gemüths nicht rauben lassen. Seine Collegen werden deshalb seiner stets mit Achtung und Liebe gedenken; zu ganz be- sonderem Danke aber fühlt sich der Unterzeichnete verpflichtet für das offene und freundliche Ent- gegenkommen, womit der Aeltere den Jüngeren in selbstloser Weise in das Amt geleitete.
Nach einer Verfügung vom 5. Mai d. J. ist für künftige Philologen das Hebräische nicht mehr obligatorisch.
Durch Verfügung vom 10. Juni 1876 wurde angeordnet, dass mit Beginn des nächsten Schul- jahres an sämmtlichen Gymnasien des Landes die Tertia einen zweijährigen Cursus erhalten soll. An unserer Anstalt wird deshalb künftigkin eine Ober-Tertia der Unter-Tertia übergeordnet werden.
Durch Verfügung vom 18. Mai d. J. wird mitgetheilt, dass des Grossherzogs Königliche Hoheit die Statuten eines„Dilthey-Stipendiums“ zu bestätigen geruht haben. Die Pflicht der Dankbarkeit gegen Alle, welche sich um die Begründung dieser Stiftung verdient gemacht haben, gebietet uns die öffentliche Mittheilung der Statuten.
1) Zum Gedächtniss und als dauerndes Erinnerungszeichen an die Verdienste des im Jahr 1857 ver- storbenen Gymnasialdirectors, Professors und Oberstudienrathes Dr. Dilthey, wird auf Grund eines Fonds, der sich theils aus einer von Schülern desselben zu solchem Zweck veranstalteten Samm- lung, theils aus späteren Beiträgen von Abiturienten gebildet hat, ein Dilthey-Stipendium gestiftet.
Das Stipendium soll unter diesem Namen alljährlich an einen Abiturienten des Grossher- herzoglichen Gymnasiums zu Darmstadt, welcher sich einem akademischen Studium widmet, ver- liechen werden.
2) Oberprimaner, die berechtigt sind, sich der nächsten Maturitätsprüfung zu unterziehen und sich
um dieses Stipendium bewerben wollen, haben, spätestens 4 Wochen vor dem Schlusse des Schul-
jahres, ihr Gesuch unter Beilegung des letzten Semestralzeugnisses an den Director und das
Lehrercollegium zu richten und bei der Direction einzureichen.
In einer nach Beendigung der Maturitätsprüfung vom Director zu berufenden Conferenz werden
die eingegangenen Gesuche berathen und erfolgt die Beschlussfassung nach Stimmenmehrheit der
Anwesenden; bei Stimmengleichheit entscheidet der Director.
Das Stipendium können nur solche Schüler erhalten, die während ihres Gymnasialbesuches bei
gesetzlichem und wohlgesittetem Betragen durch Fleiss und entsprechenden Fortschritt sich den
Beifall ihrer Lehrer erworben haben. Sind diese Bedingungen von zwei oder mehreren Bewerbern
in gleich hohem Grade erfüllt, so entscheidet die grössere Bedürftigkeit.
5) Die Anlage des Kapitals(dermalen in runder Summe 1000 fl.) und die Verwaltung desselben wird dem Rechner der separaten geistlichen Wittwenkasse dahier übertragen, welcher nach Anweisung des Directors die Zahlung an den Stipendiaten aus den verfügbaren Zinsen leistet und über seine Verwaltung gegen Ende des Schuljahres der Lehrerconferenz Rechnung vorlegt.
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