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ihm das Mannſcript einer von ihm veranſtalteten ſehr werthvollen und reichhaltigen Samm⸗ lung claſſiſcher Tonſtücke zum Gebrauche des Gymnaſiums mit großer Bereitwilligkeit überließ und ihn auch bei der Ergänzung des Apparates für den Geſangunterricht und bei anderen in das Gebiet desſelben einſchlagenden Punkten mit ſeinem einſichtsvollen und ſachkundigen Rathe unterſtützte, für die dem hieſigen Gymnaſium, welches ihn früher zu ſeinen Mitarbeitern zählte, bewieſene Güte und freundliche Geſinnung ſeinen innigſten Dank auch öffentlich auszuſprechen.
Die Schüler des Gymnaſiums durften auch in dem verfloſſenen Schuljahre an den Con⸗ certen des hieſigen Geſangvereines und anderen Kunſtproductionen, welche gelegentlich in hieſiger Stadt veranſtaltet wurden, theilnehmen; ebenſo wurde, wie in den früheren Jahren, in einzelnen Fällen den Primanern und Secundanern die Betheiligung an Bällen und Tanzvergnügungen der hieſigen Caſinogeſellſchaft geſtattet.
D. Disciplin. Die bei dem Gymnaſium zur Aufrechthaltung der Disciplin in und außer der Schule ein⸗ geführten Einrichtungen, z. B. die Beſuche der auswärtigen Schüler in ihren Wohnungen durch die Ordinarien, welche in ſolchen Fällen, wo es von den Eltern gewünſcht wurde oder eine beſondere Veranlaſſung vorhanden war, auch auf einheimiſche Schüler ausgedehnt wurden; ferner das Eintreffen der Lehrer im Gymnaſialgebäude ſpäteſtens fünf Minuten vor dem Beginne der Lehrſtunden, Anweſenheit zweier Lehrer auf den Gängen während der größeren Unterrichtspauſe, welche die Schüler übrigens nur bei ſehr ungünſtigem Wetter in den Lehr⸗ zimmern zubringen dürfen, ſonſt aber zum Spielen auf dem Turnplatze oder zur Bewegung im Freien benutzen müſſen, die Beaufſichtigung der Schüler während der kleinen Unterrichts⸗ pauſen durch die Claſſenaufſeher, welche von den Ordinarien aus den zuverläſſigſten Schülern zu dieſem Vertrauensamte ausgewählt werden u. ſ. w., ſind auch in dem verfloſſenen Jahre in unausgeſetzter Anwendung geblieben. Das ſittliche Verhalten der Schüler des Gymnaſiums darf im Allgemeinen als ein befriedigendes bezeichnet werden und die Schüler aller Claſſen ſind der überwiegenden Mehrzahl nach beſtrebt geweſen, durch Befolgung der Schulgeſetze und durch Beobachtung der Anordnungen und Vorſchriften der Schule ſich die Zufriedenheit ihrer Lehrer zu erwerben. Von der Carcerſtrafe hat in mehreren Fällen und bei einigen Schülern leider zu wiederholten Malen Gebrauch gemacht werden müſſen; zur Anwendung körperlicher Züchtigung oder der Strafe der Ausweiſung war eine Veranlaſſung nicht vorhanden. Dem ge⸗ ſetzwidrigen Wirthshausbeſuche wird die Anſtalt auch fernerhin mit aller Strenge entgegen⸗ wirken, und je mehr ſie bei der Handhabung der Disciplin alle mit einer vernünftigen Päda⸗ gogik nur irgend vereinbare Milde und Schonung vorherrſchen läßt, eingedenk des Grundſatzes, daß bei der Erziehung die Liebe im Vordertreffen ſtehen, die Strenge aber in der Reſerve bleiben müſſe; deſto nachdrücklicher wird ſie gegen Ueberſchreitungen der bezeichneten Art ſowie gegen andere Verletzungen der Schulgeſetze einſchreiten und keinen Schüler dulden, der ihren Forderungen und Anordnungen einen beharrlichen Ungehorſam entgegenſetzt.
E. Phyſiſches Wohl.
Von den Lehrern des Gymnaſiums wurden zwar auch in dem verfloſſenen Schuljahre mehrere von Unwohlſein heimgeſucht, doch wurde keiner derſelben auf längere Zeit in ſeiner Berufsthätigkeit unterbrochen, und da ſich faſt in allen Fällen eine genügende Vertretung der


