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Naſſauiſchen Landen hinem erſtreckten. Im Anfang des 13 Jahrhunders pflogen, wie aus den Urkunden erhellt, die Grafen Heinrich und Ruprecht das beſte Einvernehmen mit dem Erzb. Johann bis zu deſſen Tode 1212. Da veränderte ſich plötzlich das ſeither freundliche Verhältniß durch eine Fehde mit Johann's Nachfolger Dietrich. Dieſer gerieth ſogar in die Gefangenſchaft des Grafen Heinrich, aus der ihn aber 1214 K. Friedrich II. wieder befreite. Das gute Ver⸗ hältniß erneuerte ſich übrigens bald, und wir finden den Grafen häufig wieder in dem Gefolge des Erzbiſchofs. Eine Folge jedoch von jener Fehde war die Erbauung der Burg mons Tabor, zu deren Vertheidigung ſich nun unſer Graf als der erſte verpflichtete. Mit Dietrich’s Nach⸗ folger Arnold evon 1242— 1359) ſtanden die Grafen Walram und Otto treu zu ihrem Vetter K. Wilhelm(von Holland). Sie verpfändeten 1253 dem Erzbiſchof die Vogtei zu Koblenz. Beſonders eng wurde aber das Band unter Arnold’'s zweitem Nachfolger Boemund, der, wie ſein alter Biograph ſagt, den König Adolf liebte, wie eine Mutter ihren einzigen Sohn. ¹) Vielfach verweilte er bei dem König, erledigte für ihn Reichsgeſchäfte und verharrte mit unver⸗ ändertem Sinn, in Noth und Gefahr, auf deſſen Seite, ſelbſt als die Mehrzahl der Kurfürſten die Treue, die ſie ihm geſchworen, zu brechen begannen.*) Als daher Adolf auf die Kunde von ſeiner Abſetzung ſeine Freunde und die getreuen Städte am Rhein zur Hilfe aufforderte, da rüſtete auch Boemund ſeine Stiftsmannen, kam aber zu ſpät, um ſein Schwert in die Wagſchale legen zu können. Nach ſeinem Tode 1300 erhielt durch P. Bonifacius VIII. des Königs Bruder Diether*³), ſeither Dominikaner zu Mainz, das Erzſtift. Seine Thätigkeit war anfangs faſt ausſchließlich auf den Kampf gegen K. Albrecht gerichtet, und als er mit dieſem ausgeſöhnt ſich mehr der Regierung des Landes widmen ſollte, gelang es ihm nicht, Erſprießliches zu leiſten, vielmehr hinterließ er daſſelbe in einem zerrütteten Zuſtande, aus dem es nur ein Mann wie Balduin wieder herauszureiſſen vermochte. In ſeinem Teſtamente ernannte er, kurz vor ſeinem Tode 1307, den Archidiakon Joh. von Naſſau, Simon von Sponheim u. a. zu Vollſtreckern ſeines letzten Willens.*)
Verwickelter waren die Beziehungen zu Heſſen. Um die frühere Zeit zu übergehen, ſuchte Landgraf Otto(1309— 1328) alte Anſprüche ſeines Hauſes auf Herborn und die Herbermark geltend zu machen und verband ſich zum Kampf wider die Naſſauer mit den Rittern von Dernbach, die er zu Burgmannen gewann. Damit begann eine lange Fehde mit Heinrich von Dillenburg. Erſt 1314 kam es zu einem Waffenſtillſtand, der dadurch herbeigeführt wurde, daß beide Häuſer für die Habsburger Partei nahmen, und Heſſen von Seiten des Erzbiſchofs Peter große Gefahr drohte, die Mainzer Lehen zu verlieren. Erſt nach der Schlacht bei Mühldorf erhielt Otto die kaiſerliche Belehnung, als Ludwig nach dem Erwerb der Mark Brandenburg für ſeinen Sohn ſich im nördlichen Deutſchland Anhänger verſchaffen wollte. Der Lehenſtreit mit Mainz brach jedoch mit dem Tode Peter's unter Mathias von Neuem aus. Da das darüber niedergeſetzte Schiedsgericht, ſich zu Gunſten von Mainz ausſprach, ſo ſchloß ſich Otto eng an Ludwig an, der ihm das Verſprechen gab, ſich mit dem Erzbiſchof nur mit Einſchluß des Landgrafen zu verſöhnen. Um dieſelbe Zeit(1325) machte der Landgraf eine Reiſe nach Avignon. Die Frucht derſelben war die Erhebung ſeines zweiten Sohnes Otto auf den erzbiſchöflichen Stuhl von Magdeburg. Zur Ausgleichung mit Mainz kam es erſt nach dem Tode beider Gegner durch Vermittlung des Böhmenkönigs Johann. Als jedoch neue Händel mit Mainz auftauchten,
¹) Gest. Trev. II, 151. ³) Böhmer. F. I. 19. ³) Ueber ihn handelt eingehend Dominicus a. a. O. S. 18 ff. a) Guenther, Cod. dipl. III, 121.


