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ſtützung verdient hatten. Seine Verordnungen gaben den erſten Anlaß zu den lang dauernden Streitigkeiten zwiſchen den Biſchöfen und Städten, die zuletzt die Kräfte beider Theile aufrieben. Sowie die Städte ihre republikaniſche Bedeutung verloren, war ihr Flor für eine Zeit lang dahin; und wie aus dem Kampfe des Papſtthums mit dem Kaiſerthum die Fürſten den Gewinn zogen, ſo erleichterte der Kampf in den Bisthümern die Ausbildung der benachbarten Territorien. ¹)
Dennoch boten in dieſer bis zur äußerſten Rechtloſigkeit geſteigerten Verwirrung die Städte allein eine Zuflucht dar gegen Willkühr, Raub und Bedrückung. Sie, die vorher ſo tief nieder⸗ gedrückt waren, erwachten zu neuem Leben. Die am Rheine ſchloſſen einen Bund mit einander, ſtellten zur Abwehr gemeinſamer Gefahr Streitkräfte auf und nöthigten ſelbſt die Fürſten, ihrem Vereine beizutreten, deſſen Zweck kein anderer war, als die Autorität des Reiches und des Rechtes aufrecht zu erhalten. Denn im Bürgerthume war noch das Bewußtſein lebendig, daß über den Fürſten und bem Volke eine Centralgewalt ſtehen und die Nation zuſammenhalten müſſe. Dabei fühlten die Städte recht wohl, daß ihr Gedeihen innig zuſammenhinge mit dem Walten der kaiſerlichen Macht. ²) Trennten ſich nun auch die Fürſten bald wieder von dem Bunde, und hat dieſer nur eine vorübergehende Wirkſamkeit entfaltet, ſo war doch zweierlei durch ihn erreicht, welches einen nachhaltigen Einfluß auf die Entwicklung der Reichsverfaſſung äußerte. Einmal brachte er als Mittel, die Reichseinheit zu erhalten, zuerſt die Idee einer Con⸗ föderation auf, inbem er den Beweis lieferte, daß durch eine Bundesgenoſſenſchaft Recht und Friede energiſcher gehandhabt werden könne, als es ſeither manche Kaiſer vermocht hatten: eben das föderative Element verband nach dem Zerfall des Reichs in eine Menge ſelbſtſtändiger
Ganzen. Dann brachte dieſer Bund auch für die Städte ſelbſt einen dauerhaften Gewinn, in dem er ihnen zuerſt neben den Fürſten auf den Reichstagen Stimme verlieh und dadurch den Grund zu ihrer nachherigen Reichsſtandſchaft legte.
Der Bund ſtand im Jahr 1255 in ſeiner Blüthe. Die zwieſpaltige Wahl von Alphons und Richard löſte ihn wieder.„Für Deutſchland“, ſagt Böhmer), war es von den größten folgen, daß nun der rheiniſche ſtädtebund, welcher bei zwieſpältiger wahl keinen der kronprätenden hatte anerkennen und vielmehr bewaffnete neutralität hatte behaupten wollen, durch das parthei⸗ nehmeu der ſtädte auf fentgegengeſetzten ſeiten gebrochen war. Von den gemeinen war nun eine Wiederherſtellung des erſchütterten Neichsverbandes nicht mehr zu erwarten.“ Auch der Stand, welcher eine neue Verbindung der höheren mit den niederen Gliedern des Reichs hätte bilden können, der Ritterſtand, erkannte ſeine Aufgabe nicht. Zwar ergriff ihn ein ähnlicher Aſſociations⸗ geiſt wie die Städte: beide vereint hätten leicht den Fürſten das Gleichgewicht halten und den Verfall verhüten können; allein auch die Ritter ſuchten ſich durch Privilegien und Genoſſenge⸗ richte von den Höheren loszureiſſen und nahmen andererſeits gegen das neu ſich erhebende Bürger⸗ tbum eine feindſelige Stellung ein.
¹) Arnold, Verfaſſungsgeſch der d. Freiſt. II, S. 18 ff.*)„Civitates non possunt stare nisi cum imperio, et imperii lesio earum est destructio“ ſagte noch 1344 der Sprecher der Städteboten bei den Reichsverhandlungen (Alb. Arg. b. Urst. II. 134).*) Regeſten(1246— 1313), S. 42.


