Aufsatz 
Der Kampf des Erzbischofs Gerlach von Nassau mit Heinrich von Virneburg um das Erzstift Mainz.
(Fortsetz. d. Progr. v. 1861.)
Entstehung
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Stift zu Mainz beſtätigt. Das Patronatsrecht zu Dexheim hatten ſchon 1340 mehrere Ritter mit Genehmigung des Grafen Gerlach von Naſſan, deſſen Vaſallen ſie waren, jenem Kloſter, dem es an hinreichenden Einkünften gebrach, geſchenkt. Hier wurde auch die Verhandlung wegen Oppenheim zu Ende geführt. Der König begab ſich mit dem Erzbiſchof nach jener Stadt, worauf letzterer am 18. Dezember auf dem Kirchhofe die Bürger ihrer Pflichten gegen das Erzſtift entband, und die Gemeinde dem Reiche die Huldigung leiſtete. Darauf kehrten beide nach Mainz zurück*). Um dieſer Stadt eine neue Gunſt zu bezeugen, geſtattet ihr Karl am 20. Dezember die Oeffnung der Burg und Stadt Oppenheim und der dazu gehörenden Schlöſſer wider alle ihre Feinde, Kaiſer und Reich ausgenommen, ſo lange der Krieg zwiſchen dem Reiche einerſeits und Heinrich von Virneburg und Kuno von Falkenſtein anderſeits dauert, und ſo lange der König lebt. Die Burgmannen ſollen ſich beiderſeits in ihren Nöthen beholfen ſein; ſtürbe aber der König vor Ende dieſes Krieges, ſo ſollen der Erzbiſchof Gerlach und die Bürger zu Mainz Schloß und Stadt Oppenheim gemeinſchaftlich inne haben und es dann nach dem Kriege dem Reiche wieder ausliefern; Heinrich zum Jungen, Schultheiß zu Oppenheim habe für die Vollziehung des Befehls zu ſorgen. Und Tags darauf geſtattete er den Mainzern, daß alle ihre Güter, welche bei Oppenheim vorbei den Rhein auf⸗ und abgehen, zollfrei ſeien, deegleichen Brennholz, Kohlen und Fiſche, welche daſelbſt rheinabwärts gehen ²).

An demſelben Tage wurde auch über Kuno Gericht gehalten. Nachdem der König die harten Anklagen, welche gegen jenen ſowohl die Geiſtlichen als die Bürger geführt, angehört hatte, erklärte er, Kuno habe Vieles gegen das Reich unternommen, ohne ſich darüber zu ver⸗ antworten und Genugthuung leiſten zu wollen; darum dürfe Niemand ihm Hilfe leiſten. Auch die anweſenden Reichsfürſten erkannten, daß alle, welche wiſſentlich gegen des Königs Urtheil⸗ ſpruch handelten, Leben und Gut verwirkt haben ſollten. Ueber dieſen Ausſpruch ſoll der ab⸗ geſetzte greiſe Erzbiſchof ſich ſo entſetzt haben, daß er an demſelben Tage am Schlagfluſſe ſtarb. Seinen Tod wußte der ſchlaue Kuno einige Zeit zu verheimlichen und ließ ſich nun mit dem Könige und dem Erzbiſchof Gerlach in Unterhandlung ein. Da er noch manche Freunde hatte und den erſten Antrag machte, ſo fand er Gehör ³).

Während dieſer Verhandlungen ſchickte Karl IV. ſeine geſammelten Reliquien nach Prag an den Erzb. Arneſt; ſein Schreiben ließ er von den verſammelten Fürſten, vorab von Gerlach unterzeichnen, und deſſen Vater, Brüder und Freunde ſetzten ihren Namen darunter. Das herannahende Weihnachtsfeſt wurde durch eine ſchöne That eingeleitet. Ein edler Menſchen⸗ freund, der Kanonikus Volzo(ad Longam Curiam) hatte am 13. Nov. ſein an der S. Bar⸗ bara⸗Kapelle gelegenes Haus geſchenkt, das den Grund zu einem Hospital geben ſollte; am 15. deſſelben Monats wurde über die Stiftung vor den Richtern des h. Stuhls von Mainz eine Urkunde aufgenommen. Jetzt vollendete vor dem Feſte Gerlach das begonnene Werk durch ſeine Beſtätigung und forderte zugleich zu Beiſteuern für daſſelbe auf.*). Am Vorfeſte hielt der greiſe Kurfürſt von Trier die Vesper unter Aſſiſtenz Gerlach's und Wilhelm's von Köln und in Anweſenheit des Königs, der Tags darauf aus den Händen Balduin's die Kom⸗

munion empfing.

1) Vergl. Franck, Geſch. der ehem. Reichsſt. Oppenh. S. 50 Kurz vorher hatte der König die Stadt u. Burg Friedberg in der Wetterau zu einer böhmiſchen Pfandſchaft gemacht, welche jetzt von Gerlach, dem Erzb. Wilhelm von Köln und dem Pfalzgr Rupr. dem älteren unter der Bedingung beſtätigt wurde, daß ſie nach Karl's Tode mit 4000 M. S. von Böhmen an das Reich wieder abgelöſt werden konnte. Die Urk. Gerlach's v 19. Dez. b. Pelzel I, Urk. S. 48. 2) Reg. Boic. VIII. 3) Alb. Arg. 160 u. 161. 4) Guden III, 363 u. 365.

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