Aufsatz 
Der Kampf des Erzbischofs Gerlach von Nassau mit Heinrich von Virneburg um das Erzstift Mainz.
(Fortsetz. d. Progr. v. 1861.)
Entstehung
Einzelbild herunterladen

34

Nach den Feiertagen wurden jene Verhandlungen über den langen Zwieſpalt in der Erz⸗ diöceſe glücklich zu Ende geführt. Durch die Vermittlung der zahlreich anweſenden Fürſten, Grafen und Herrn, beſonders des Straßburger Biſchofs Johann v. Lichtenberg, den der Straß⸗ burger Chroniſt wohl aus Lokalpatriotismus als einzigen Friedensſtifter bezeichnet*), kam am 3. Januar 1354 die Ausſöhnung zwiſchen Gerlach und Kuno unter folgenden Bedingungen zu Stande: Gerlach verpflichtete ſich, dem Kuno die Summe von 40,000 Goldgulden zu zahlen; bis dieſe abgetragen, verpfändet er ihm die Burg Klopp, die Stadt Bingen, Ehrenfels mit dem Zolle, die Burgen Reichenſtein, Fürſteneck, Heimburg mit den Burgmannen und allen davon abhängigen Orten von Bingen bis Niederheimbach nebſt jenen auf der rechten Rheinſeite, von dem Lovenſtein an bis Lorchhauſen. Geht Kuno mit Tod ab, ehe Gerlach die Summe bezahlt, ſo bleiben die Pfänder bis zur Auslöſung mit 20,000 Gulden in den Händen ſeiner Erben. Erlangt Kuno ein Bisthum, ehe die bedingte Summe entrichtet iſt, ſo werden die Pfänder dem Erzſtifte frei zurückgegeben. Kuno übergibt dagegen allen Vorrath von Wein, Früchten und Kriegsgeräthſchaften, welcher in den Burgen ſich findet, alle öffentlichen Urkunden und Zins⸗ bücher, behält dagegen den Wein und die Früchte in den ihm verpfändeten Orten. Auch wird er die erzbiſchöfliche Inful, den Stab und die Paramenten ohne Zögern ausliefern. Der Erz⸗ biſchof üͤbernahm die von den Vormündern gemachten Schulden. Mit Heſſen, Meißen und der Stadt Mainz wird er ſtets Friede halten, und den Anhängern des verſtorbenen Erzbiſchofs Losſprechung vom Banne erwirken. Wilhelm Pinſchon erhielt als Entſchädigung für ſeine Stelle, die er an Kuno abtreten mußte, einen Jahrgehalt von 2000 fl. Im Uebrigen wird gänzliche Vergeſſenheit des Vergangenen, Verzichtleiſtung von beiden Theilen angelobt ²).

An demſelben Tage verſprach Gerlach den Mainzern, nachdem er auch Tags vorher ihnen eine neue Begünſtigung gewährt hatte, daß zu Flersheim und zu Olmen alle Burgbauten ab⸗ gebrochen und die Gräben geſchleift werden ſollten, und ſetzt hierfür ſeinen Vater und ſeine Brüder als Bürgen ³). Die von dem Könige zwiſchen Gerlach und Kuno abgeſchloſſene Sühne verpflichtet ſich am 4. Jan. das Domkapitel zu halten und befahl ſeinen Untergebenen, dem Erzbiſchof zu huldigen*). Auch beſtätigte der König am 9. Jan. alle von dem Erzbiſchof der Stadt verliehenen Freiheiten und Begünſtigungen. Auf dieſe Weiſe wurde der ſo lang entbehrte Friede im Erzſtifte hergeſtellt, und Gerlach in den ruhigen Beſitz deſſelben geſetzt.

1) Alb. Arg. 161. 2) Gud. III, 365. 3) Reg. Boica VIII, 286. 4) Wuerdtw. N. S. VI, 360.