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brachte der König den größten Theil der Oberpfalz durch Kauf an ſich, bei welchem Handel Gerlach Zeuge war. Daß jeuer bei ſeinen Regierungsgeſchäften ſeine perſönlichen Liebhabereien nicht vergaß, zeigte Folgendes: Nachdem er den kranken Biſchof Berthold von Straßburg zu Molzen(im Elſaß) beſucht hatte, kam er nach Haßlach, wo der h. Florenz begraben lag. So⸗ gleich ließ er den koſtbaren Sarg öffnen, worin ſich ſämmtliche Gebeine desſelben vorfanden. Weil aber die Straßburger Domherrn behaupteten, ſie beſäßen das Haupt und einige Gebeine des Heiligen, ſo ließ ſich Karl von dem anweſenden Erzbiſchof von Mainz und andern Biſchöfen, in deren Gegenwart der Sarg geöffnet worden war, ſchriftliche Zeugenſchaft dieſer Entdeckung aufſetzen, um die Straßburger ihres Irrthums zu überführen*). Auf dem im Nov. erfolgten Fürſtentag zu Speier war Gerlach ebenfalls thätig. Ihm und dem Erzb. Wilhelm von Köln trug man die Entſcheidung auf über einen Streit zwiſchen dem Biſchof Leopold von Bamberg und dem Pfalzgrafen Ruprecht dem älteren und jüngeren; ihrem Ausſpruch unterwarf ſich der Bamberger Biſchof, gegen den das Urtheil ausfiel*). Weil die meiſten Kurfürſten bei⸗ ſammen waren, ſo benutzte der König dieſe Gelegenheit noch zur Beendigung anderer Dinge. Es waren nemlich die Urkunden über die von K. Ludwig geſchehene Verpfändung der Stadt Eger an die Krone Böhmens zufällig durch Brand verloren gegangen. Deßhalb erſuchte er die anweſenden Fürſten, ihm über jene Pfändung eine neue Urkunde auszuſtellen, was dieſe um ſo eher thaten, als der angeſehenſte unter ihnen, Balduin von Trier, die ächte Schrift geſehen hatte. Dafür erwies Karl den Kurfürſten die Gefälligkeit, daß er an einem ordent⸗ lichen Gerichtstage(6. Dez.) die Verordnung erließ, daß ihre Vaſallen und Unterthanen vor Niemand, als vor ihnen allein ſollten zu Recht gefordert werden ²). In ähnlicher Weiſe theilte hier in Speier Gerlach der Stadt Mainz die Freiheit, daß keiner ihrer Bürger von des Erz⸗ ſtifts Gerichten belangt werden ſolle, außer bei Todtſchlag und andern Frevel, und daß die Stadt über ſchädliche und„untediche“ Leute nach hergebrachter Weiſe richten möge*). Nach Gerlach's Gutachten entſchied auch der König in dem Streite zwiſchen Gerard von Hunoldſtein und dem Gr. Johann von Sponheim ⁵). In den nächſten Tagen ſtellte Gerlach die dem Mainzer Stifte verpfändete Stadt Oppenheim nebſt Odernheim dem Könige und dem Reiche wieder zurück, nachdem bereits einige Jahre vorher der Schultheiß von Oppenheim mit Heinrich von Virneburg und dem Kapitel die Unterhandlung darüber eingeleitet hatte. Die von dem Erzbiſchof ausgeſtellte Urkunde wurde von vielen ſeiner Anhänger im Kapitel, darunter jetzt auch Konrad von Kirkel, unterzeichnet. Auch hatte der König den widerſpenſtigen Kuno nach Speier vorgeladen. Er erſchien; als er aber wegen ſeiner Handlungsweiſe zu Rede geſtellt wurde, bekannte er ohne Scheu, was er für ſeinen Erzbiſchof gethan, und erklärte ſogar, daß, ſo lange er lebe, Heinrich v. Virneburg das Erzſtift nicht aufgebe. Etwas betroffen durch ſolche Sprache verwies Karl die Erledigung des Streites auf einen zu Mainz abzuhaltenden Reichstag.
Dorthin zog nun der König mit einem großen Gefolge von geiſtlichen und weltlichen Fürſten. Vor der Stadt hielt er ſich eine Weile im Kloſter S. Alban auf, von deſſen Abte Hermann er ſich einige Heiligthümer verabreichen ließ und dafür am 10. Dezember demſelben alle dem Kloſter von dem Könige Philipp 1204 verliehenen Freiheiten beſtätigte. Zwei Tage vorher hatte er die Schenkung und Inkorporirung der Kirche zu Dexheim mit dem S. Johann⸗
1) Vgl. Pelzel I.— 2) Reg. B. VIII.— 3) Lunig P. Sp. Cont. II, Fortſ 1, 961.— 4) Reg. Boie VIII, 283.— 5) Joannis I, 669& Tolner Hist. Pal. p. 91.


