Aufsatz 
Der Kampf des Erzbischofs Gerlach von Nassau mit Heinrich von Virneburg um das Erzstift Mainz.
(Fortsetz. d. Progr. v. 1861.)
Entstehung
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nicht viel über zwanzig Jahre 1345 an die Stelle des in dieſem Jahre verſtorbenen Johann von Konſtanz(mit dem Beinamen Unterſchopf) zum Domdechanten erwählt wurde: eine Wahl, die gewiß nicht allein in der Rückſicht auf den vielvermögenden Vater und die mächtigen Verwandten in der Nähe des Erzſtifts ihre Entſtehung gehabt hat. Mitgewirkt hat zwar dieſer Umſtand ohne Zweifel, wie ſich aus der Stellung ergibt, die der Erzbiſchof Heinrich dem größeren Theil des Kapitels gegenüber einnahm.

Wie wir oben geſehen, wurde er, als Balduin die Verwaltung des Mainzer Gebietes niederlegte, mit Widerſtreben und erſt nach großen Zugeſtändniſſen von der Geiſttlichkeit auf⸗ genommen. ¹) Einige Jahre nachher ſchloſſen die Stifte in Mainz(1343) eine Union zum Schutz gegen Erpreſſungen und Anforderungen, ²) und das folgende Jahr weiſt der Papſt in einem Schreiben darauf hin, wie ſehr er ihn gegen die ſo ſchweren Beſchuldigungen des Kapitels in Schutz genommen habe.*) Während er ſich, in Oppoſition gegen das Kirchenoberhaupt, dem er ſeine Erhebung verdankte, unſelbſtſtändig, wie er war, zum Verfechter des gebannten Ludwig aufwarf, ohne bei dieſem feſtes Vertrauen zu genießen,*) that er für die ihm anvertraute Diöceſe nichts, führte dagegen eine koſtſpielige, verſchwenderiſche Hofhaltung*) und machte große und häufige Anſprüche an den Klerus. Sagt doch die Limburger Chronik, er habe den Beinamen Burs⸗ mann darum erhalten,daß Er gern dranck.) Daher kam es, daß die beſten Männer ſich von ihm abwandten), und er ſelbſt geſteht in einer Urkunde, daß ein großer Theil des Kapitels ihn verlaſſen hätte.*) So, unzufrieden über die zerrüttete Verwaltung des Landes und im Hinblick auf den von Avignon gegen den ſchon ſuspendirten Erzbiſchof drohenden Schlag, fanden die beſſeren Kapitularen, die der Kirche treu blieben, in Gerlach einen würdigen Mittelpunkt und hofften von ſeinen tapferen Verwandten für die unausbleiblichen Kämpfe Unterſtützung zu erhalten.

Es war am 7. April 1346, als P. Klemens VI in feierlicher Sitzung des Kardinal⸗ Kollegiums, nachdem Heinrich ſich drei Jahre lang trotzig gezeigt und jeden päpſtlichen Befehl mißachtet hatte, den über ihn geführten Proceß zur Entſcheidung brachte. Nach einer langen Rede*) über die Vergehen des Erzbiſchofs, worin er ihn mit Judas vergleicht und ihn einen Verräther Gottes und der Kirche nennt, der ſeine Eide gebrochen und ſelbſt nach ſeiner Sus⸗ penſion(ſeit d. 15. Okt. 1344) fortgefahren habe, geiſtliche Verrichtungen vorzunehmen, ſpricht er nach dem Rathe des verſammelten Kollegiums für immer die Abſetzung über ihn aus von allen Ehren und Würden, von aller kirchlichen Macht und Gerichtsbarkeit, erklärte zugleich alle und jede Verrichtung desſelben für nichtig und ſchließt mit den Worten:damit die genannte Kirche nicht die Nachtheile ihrer Verweiſung zu beklagen habe, ſetzen wir kraft göttlicher und unſerer eigenen Autorität den Gerlach, den Sohn des Grafen von Naſſau, Dekan der genannten

1) Wuerdtw. S. D. IV, 286 u 289. Um ſich die Anerkennung zu verſchaffen, überließ er dem Kapitel die 6 Kaſtelle: Oppenheim, Bingen, Ehrenfels, Starkenburg, Lahnſtein und Miltenberg, die es behalten ſollte, bis Hein⸗ rich dem Kapitel die Gnade des Papſtes erwirkt hätte. 2) Wuerdtw. a. a. O. 361 und Raynald p. 192. 3) Nach der Angabe der Wahl H.'s heist es in Gest. Trev.(ed. Wytt.& Muvller) p. 248: cui canoniei erimina imponendo et defectus, ad sedem apost. appellarunt. 4) Böhmer a. a. O., S. 241, No. 69. 5) Schunk Cod. dipl. S. 251, 259, 260, 261, 272. 6) Ausg. v. Roſſel, S. 430. 7) qui tamen bonis et religiosis viris non habebatur episcopus, ſagt Joh. Latom. b. Mencken Scriptor. III, p. 535. 8) 1346, 19. März: Schunk, Beiträge z. M. G. III, 283. 9) Collatio, cum fuit reputatus contumax et suspensus ab officio et beneficio Henr. Aep. M., facta per dom. Clem. P. VI. XV die m. Oct. 1344& Collatio facta per Clem. VI in de- positione Heinrici Aep. M. die VII m. April 1346 in Schunk, Beiträge II, 332 u. 352 Als Urſachen der Ver⸗ urtheilung werden in dieſer Rede bezeichnet: adhesio perfida cum Bavaro heretico, presumptio fetida, pejeratio stupida& rebellio horrida.